Sicherheitsbeauftragter Online-Fortbildung
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Gut zu wissen...
Beschäftigte mit Zusatzaufgaben im Arbeitsschutz
In welchem Umfeld arbeite ich nach der Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Ersthelfer
Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn es notwendig ist. Trotzdem müssen in jedem Betrieb ab 2 anwesenden Beschäftigten eine bestimmte Anzahl von aus- bzw. weitergebildeten Ersthelfern zur Verfügung stehen, die bei Notfällen Erste-Hilfe leisten können, bis professionelle Hilfe eintrifft. Sie sind die ersten Glieder der Rettungskette, die eine lückenlose Versorgung der betroffenen Personen sicherstellen sollen. Ersthelfer werden von ermächtigten Stellen aus- und regelmäßig weitergebildet. Dem Ersthelfer müssen Hilfsmittel und Notrufeinrichtungen etc. zur Verfügung stehen. In großen Betriebsstätten ab 1500 Mitarbeitern müssen sogar Betriebssanitäter
zur Stelle sein. (§ 10 ArbSchG, § 26 ff. DGUV V1 und DGUV Information 204-022)
Brandschutzhelfer
Sicherheitsbeauftragte
Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb, wie gerade ausgeführt, im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen jedoch zusätzlich aus- bzw. weitergebildete Sicherheitsbeauftragte bestellt sein. Sie unterstützen als Beschäftigte den Arbeitgeber bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da sie als Beschäftigte vor Ort in den Arbeitsablauf integriert sind, sind sie in der Lage, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Gesetzliche Grundlagen sind vor allem § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 DGUV V1. Näheres zu deiner Rolle als Sicherheitsbeauftragter wirst du in einer unserer Fortbildungen erfahren.
Weitere Beauftragte
Je nach betrieblichen Erfordernissen können weitere Beauftragte zu Spezialgebieten des Arbeitsschutzes wie Gefahrstoffbeauftragte, Strahlen- oder Laserschutzbeauftragte oder Beauftragte zu Randgebieten oder Schnittstellen des Arbeitsschutzes wie Immissionsschutz, Hygiene, Gefahrgut, Abfall, Gewässerschutz oder Ähnlichem erforderlich oder ratsam sein.
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Wir bilden dich innerhalb von 20 Stunden zum Sicherheitsbeauftragten aus.
Unsere Fortbildungen bestehen aus der Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten und dem branchenspezifischen Aufbauseminar.
2in1: Du sparst dir den Zeitaufwand, Kosten und Organisation von zwei getrennten Seminaren.
Ergänzende Angebote für Sicherheitsbeauftragte

