Unterweisung im Arbeitsschutz: Inhalt & Anlässe
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Unterweisungen im Arbeitsschutz
Wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld

Unterweisungen sind Schulungen, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld beziehen und speziell auf den Aufgabenbereich oder den Arbeitsplatz der Mitarbeiter abgestimmt sind. Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen diese Unterweisungen vor Beginn der Tätigkeit oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden und regelmäßig wiederholt werden.

Die Grundlage für die Sicherheitsunterweisungen sind schriftliche Betriebsanweisungen. Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen in Sachen Sicherheit zu schulen.

Informationen zur Unterweisung laut §12 ArbSchG

Inhaltsübersicht:

Was ist eine Unterweisung laut §14 ArbSchG?

Was ist eine Unterweisung?

Eine Unterweisung informiert Beschäftige über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld. Sie enthält Anweisungen und Erläuterungen zum Arbeitsplatz und dem Aufgabenbereich. In der Regel finden Unterweisungen in Form von Vorträgen statt, aber auch Demonstrationen oder interaktive Übungen sind möglich. Laut §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber zu ausreichenden und angemessenen Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet. 

Unterweisungen vermitteln die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich bei der Arbeit sicher und gesund zu verhalten. Sie umfassen Informationen zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Geräten und Maschinen, zu Notfallmaßnahmen und zu Erster Hilfe.

Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung:

  • Es muss sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Unterweisung erhalten

  • Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen

  • Aufgrund bestimmter Anlässe wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich

  • Unterweisungen finden mündlich als Präsenzveranstaltungen statt

  • Die Unterweisung muss in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden

  • Unterweisungen sind schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer und der unterweisenden Person zu dokumentieren

  • Unterweisungen müssen jährlich wiederholt werden

 

Ziel der Unterweisungen ist es, einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Die unterwiesenen Personen sollen wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag gesund und sicher verhalten,  sodass Unfälle vermieden werden.

Sicherheitsunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber ihren Mitarbeitern. Bei unterlassener Unterweisung kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden.

Durch die Unterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Werden die vorgestellten Maßnahmen verstanden und akzeptiert, ist die Grundlage für sicheres Arbeiten geschaffen.

 

Daher muss unbedingt sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Inhalte verstanden haben. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, die Unterweisung eventuell auch in die jeweilige Sprache der Beschäftigten zu übersetzen.

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Wie erfolgt eine Unterweisung?

Wie erfolgt eine Unterweisung?

Eine Unterweisungen zur Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel als mündliche Präsenzveranstaltung, als Demonstration oder interaktive Übung. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Wichtig ist eine für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache. Inhalt der Sicherheitsunterweisungen sind die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für den jeweiligen Arbeitsbereich und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer und des Unterweisers dokumentiert

Sicherheitsunterweisung nac §12 ArbSchG

Wer darf Unterweisungen durchführen?

Die Pflicht, Unterweisungen durchzuführen, liegt gem. §13 ArbSchG beim Arbeitgeber. Er kann diese Verpflichtung schriftlich an Führungskräfte übertragen. In der Praxis werden Unterweisungen meistens von den Vorgesetzten in ihrem Verantwortungsbereich durchgeführt (z.B. Abteilungsleitung, Schichtführung, Teamleitung oder Meister). Wichtig ist, dass die unterweisende Person über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Mitarbeiter über die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften in ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.

Wer nimmt an Sicherheitsunterweisungen teil?

Alle Mitarbeiter müssen an der Unterweisung teilnehmen. Die Beschäftigten müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt ist, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen befolgen. Die Nichteinhaltung kann ansonsten sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen
Anlässe von Sicherheitsunterweisungen
Online-Unterweisung auf Knopfdruck
Inhalte von Unterweisungen

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Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin

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Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen

Unterweisungen dienen dem Zweck, Beschäftigte so über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsbereiches zu informieren, dass sie sich bei ihrer Arbeit sicher und gesundheitsgerecht verhalten können. Im Arbeitsschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte „geeignete Anweisungen“ von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen oder über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen“. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). Auch bei Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber muss nach § 8 ArbSchG sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten diese Anweisungen erhalten.

Wann und wie oft muss eine Unterweisung durchgeführt werden?

Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.

Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden. Dies gilt auch für einige weitere Fälle. Daneben können auch noch besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.

 

Ebenso wird in § 4 DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung der Versicherten gefordert, insbesondere hinsichtlich der tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. 

 

Zahlreiche weitere gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) oder § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor. In § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV wird darüber hinaus ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden.

Arten von Unterweisungen

Inhalte von Unterweisungen

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Die klassische Sicherheitsunterweisung bezieht sich auf die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Risiken und Gefahren im Arbeitsumfeld, die richtige Verwendung von Ausrüstung und Maschinen, Notfallprozeduren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Maschinen- und Ausrüstungsunterweisung

Diese Art von Unterweisung bezieht sich speziell auf die Bedienung und den sicheren Umgang mit Maschinen und Ausrüstung im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Funktionsweise und die Risiken bei der Verwendung dieser Geräte.

Gefahrstoffunterweisung

Die Gefahrstoffunterweisung bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen bei der Arbeit mit gefährlichen Chemikalien oder anderen Gefahrstoffen und beinhaltet Informationen über die Eigenschaften und Risiken dieser Stoffe sowie die richtige Handhabung und Lagerung.

Erste-Hilfe-Unterweisung

In der Erste-Hilfe-Unterweisung werden Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Behandlungen bei Verletzungen oder Unfällen im Arbeitsumfeld geschult.

Brandschutzunterweisung

Brandschutzunterweisungen dienen der Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden im Arbeitsumfeld und beinhalten Informationen über die Risiken und Gefahren von Bränden, die richtigen Verfahren zur Brandbekämpfung und die Notfallprozeduren im Brandfall.

Datenschutzunterweisung

Datenschutzunterweisungen beinhalten Informationen über die geltenden Datenschutzgesetze und die richtigen Verfahren zum Schutz von Daten. Sie sind besonders in Unternehmen, die mit sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten, wichtig, um die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen.

Je nach Ausrichtung des Betriebes oder der Betriebseinheit ist der Inhalt von Unterweisungen unterschiedlich. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitsunterweisungen, die sich auf verschiedene Aspekte des Arbeitsumfelds beziehen, wie beispielsweise die Verwendung von Maschinen und Ausrüstung, den Umgang mit Gefahrstoffen, die Erste Hilfe oder den Brandschutz.

Unterweisungsinhalte:

  • allgemeine Informationen über Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

  • allgemeine Sicherheitshinweise zur Arbeitsstätte

  • Organisation von betrieblicher Erster Hilfe

  • Verhalten bei Unfällen und im Brandfall

  • Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung

  • Benutzung von Arbeitsmitteln

Der Unterweisungsbedarf zu weiteren Themen wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die Unterweisung wird entsprechend durch die anhand der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen ergänzt. Über diese konkret festgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen die Beschäftigten unterrichtet werden, damit sich diese bei ihrer Arbeit sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Beispiele für weitere Themen können Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Lärm, Ladungssicherung, hautbelastende Tätigkeiten und Hautschutz, Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Heben und Tragen oder Dienstfahrten und vieles mehr sein.

 

Bei der Auswahl der Themen und Vorbereitung der Unterlagen unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Wichtige Beiträge und Hinweise für aktuelle Themen kannst auch der Sicherheitsbeauftragte einbringen.

 

Aufgrund der vielen Themenbereiche, zu denen regelmäßig unterwiesen werden muss, hat es sich in der Praxis bewährt, häufige Kurzunterweisungen zu speziellen Schwerpunkten durchzuführen. Diese können im Rahmen von regelmäßigen Abteilungsbesprechungen oder Meetings in wenigen Minuten abgehalten werden und frischen das Wissen zu bestimmten Themen immer wieder aktuell auf. 

Arten von Unterweisungen

Anlässe von Sicherheitsunterweisungen – Wann muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen?

Es werden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden:
 

  • Erstunterweisung

    • ​Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder einem neuen Arbeitsmittel oder -verfahren, stattfinden.
       

  • Wiederholungsunterweisung

    • ​Die Unterweisung muss anschließend regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.

    • Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.
       

  • Unterweisung aus besonderem Grund

    • ​Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen.

    • Es können zusätzlich besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.

Eine Unterweisung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern, um die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Länge richtet sich nach Teilnehmerzahl, Unterweisungsthema und kann unterschiedlich ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einweisung und einer Unterweisung?

Einweisungen und Unterweisungen haben beide das Ziel, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Sie gehören eng zusammen. Für die Unterweisung gibt es in §12 Arbeitsschutzgesetz konkrete Vorschriften. Für die Einweisung gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind trotzdem fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. 

 

Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Genauer gesagt ist die Einweisung ein Bestandteil von Unterweisung, und zwar der Teil, der direkt am Arbeitsplatz stattfindet.

 

Eine Einweisung ist also fester Bestandteil der Erstunterweisung von Mitarbeitern an neuen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten lernen die konkrete Situation, Verfahren und Geräte  an ihrem neuen Arbeitsplatz kennen und werden in gesundheitsgerechtem Verhalten unterwiesen. 

Wie lange dauert eine Unterweisung?

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Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Überblick

Definition, Vorschriften, Arten und Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland

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Persönliche Schutzausrüstung

Welche Anforderungen werden an Persönliche Schutzausrüstungen gestellt?

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Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Infos zur Bedeutung, Teilnehmern & Themen des Arbeitsschutz-Ausschuss.

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Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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