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Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz
Wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld

Sicherheitsunterweisungen sind Schulungen, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld beziehen und speziell auf den Aufgabenbereich oder den Arbeitsplatz der Mitarbeiter abgestimmt sind. Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen diese Unterweisungen vor Beginn der Tätigkeit oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden und regelmäßig wiederholt werden.

Die Grundlage für die Sicherheitsunterweisungen sind schriftliche Betriebsanweisungen. Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen in Sachen Sicherheit zu schulen.

Informationen zur Unterweisung laut §12 ArbSchG

Inhaltsübersicht:

Was ist eine Unterweisung laut §14 ArbSchG?

Was ist eine Unterweisung laut § 12 Arbeitsschutzgesetz?

Sicherheitsunterweisungen nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sollen Arbeitnehmer über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld informieren und ihnen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um sich bei der Arbeit sicher und gesund zu verhalten. 

Diese Schulung kann in Form von Vorträgen, Demonstrationen, Übungen oder anderen interaktiven Formen erfolgen und umfasst in der Regel Informationen zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Geräten und Maschinen, zu Notfallmaßnahmen und zu Erster Hilfe. Sicherheitsunterweisungen sind eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Arbeitsunfällen und Verletzungen vorzubeugen. 

Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung:

  • Es muss sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Unterweisung erhalten

  • Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen

  • Aufgrund bestimmter Anlässe wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich

  • Unterweisungen finden mündlich als Präsenzveranstaltungen statt

  • Die Unterweisung muss in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden

  • Unterweisungen sind schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer und der unterweisenden Person zu dokumentieren

  • Unterweisungen müssen jährlich wiederholt werden

 

Sicherheitsunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber ihren Mitarbeitern. Durch die Unterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Werden die vorgestellten Maßnahmen verstanden und akzeptiert, ist die Grundlage für sicheres Arbeiten geschaffen.

 

Daher muss unbedingt sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Inhalte verstanden haben. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, die Unterweisung eventuell auch in die jeweilige Sprache der Beschäftigten zu übersetzen.

Ein falscher Zeitpunkt oder eine fehlende Dokumentation von Unterweisungen kann zu Problemen führen.

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

  • 5 wichtigste Regeln für die Unterweisung

  • Überblick zu den 50 wichtigsten Unterweisungsthemen

 

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Unterweisung Checkliste – PDF Zusammenfassung

Wer darf unterweisen und was muss wann unterwiesen werden?

Checkliste für die Sicherheitsunterweisung kostenlos herunterladen
Wie erfolgt eine Unterweisung?

Wie erfolgt eine Unterweisung?

Die Unterweisung erfolgt als mündliche Präsenzveranstaltung in verständlicher Form und Sprache. Grundlage der Sicherheitsunterweisungen sind die Gefährdungsbeurteilungen. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer und des Unterweisers dokumentiert.

Eine Unterweisung erfolgt üblicherweise als mündliche Präsenzveranstaltung in verständlicher Form und Sprache.

Wer darf Unterweisungen durchführen?

Laut Arbeitsschutzgesetz obliegt dem Arbeitgeber die Pflicht, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Er kann diese Verpflichtung gemäß § 13 ArbSchG schriftlich an Führungskräfte übertragen. In der Regel werden Sicherheitsunterweisungen von den Vorgesetzten oder Sicherheitsfachkräften durchgeführt, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Mitarbeiter über die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften in ihrem Arbeitsumfeld zu informieren. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Person, die die Unterweisung durchführt, über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Mitarbeiter effektiv zu schulen und ihnen die notwendigen Informationen zu vermitteln.

Wer nimmt an Sicherheitsunterweisungen teil?

Alle Mitarbeiter müssen an der Unterweisung teilnehmen. Die Beschäftigten müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt ist, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen befolgen. Die Nichteinhaltung kann ansonsten sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen
Anlässe von Sicherheitsunterweisungen
Online-Unterweisung auf Knopfdruck

Ein falscher Zeitpunkt oder eine fehlende Dokumentation von Unterweisungen kann zu Problemen führen.

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  • 5 wichtigste Regeln für die Unterweisung

  • Überblick zu den 50 wichtigsten Unterweisungsthemen

 

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Unterweisung Checkliste – PDF Zusammenfassung

Wer darf unterweisen und was muss wann unterwiesen werden?

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Inhalte von Unterweisungen

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Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin

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Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen

Unterweisungen dienen dem Zweck, Beschäftigte so über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsbereiches zu informieren, dass sie sich bei ihrer Arbeit sicher und gesundheitsgerecht verhalten können. Im Arbeitsschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte „geeignete Anweisungen“ von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen oder über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen“. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). Auch bei Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber muss nach § 8 ArbSchG sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten diese Anweisungen erhalten.

Wann und wie oft muss eine Unterweisung durchgeführt werden?

Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.

Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden. Dies gilt auch für einige weitere Fälle. Daneben können auch noch besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.

 

Ebenso wird in § 4 DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung der Versicherten gefordert, insbesondere hinsichtlich der tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. 

 

Zahlreiche weitere gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) oder § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor. In § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV wird darüber hinaus ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden.

Arten von Unterweisungen

Arten und Inhalte von Unterweisungen

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Die klassische Sicherheitsunterweisung bezieht sich auf die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Risiken und Gefahren im Arbeitsumfeld, die richtige Verwendung von Ausrüstung und Maschinen, Notfallprozeduren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Maschinen- und Ausrüstungsunterweisung

Diese Art von Unterweisung bezieht sich speziell auf die Bedienung und den sicheren Umgang mit Maschinen und Ausrüstung im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Funktionsweise und die Risiken bei der Verwendung dieser Geräte.

Gefahrstoffunterweisung

Die Gefahrstoffunterweisung bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen bei der Arbeit mit gefährlichen Chemikalien oder anderen Gefahrstoffen und beinhaltet Informationen über die Eigenschaften und Risiken dieser Stoffe sowie die richtige Handhabung und Lagerung.

Erste-Hilfe-Unterweisung

In der Erste-Hilfe-Unterweisung werden Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Behandlungen bei Verletzungen oder Unfällen im Arbeitsumfeld geschult.

Brandschutzunterweisung

Brandschutzunterweisungen dienen der Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden im Arbeitsumfeld und beinhalten Informationen über die Risiken und Gefahren von Bränden, die richtigen Verfahren zur Brandbekämpfung und die Notfallprozeduren im Brandfall.

Datenschutzunterweisung

Datenschutzunterweisungen beinhalten Informationen über die geltenden Datenschutzgesetze und die richtigen Verfahren zum Schutz von Daten. Sie sind besonders in Unternehmen, die mit sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten, wichtig, um die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen.

Je nach Ausrichtung des Betriebes oder der Betriebseinheit ist der Inhalt von Unterweisungen unterschiedlich. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitsunterweisungen, die sich auf verschiedene Aspekte des Arbeitsumfelds beziehen, wie beispielsweise die Verwendung von Maschinen und Ausrüstung, den Umgang mit Gefahrstoffen, die Erste Hilfe oder den Brandschutz.

Grundbestandteile jeder Unterweisung sind:

  • allgemeine Informationen über Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

  • allgemeine Sicherheitshinweise zur Arbeitsstätte

  • Organisation von betrieblicher Erster Hilfe

  • Verhalten bei Unfällen und im Brandfall

  • Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung

  • Benutzung von Arbeitsmitteln

Der Unterweisungsbedarf zu weiteren Themen wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die Unterweisung wird entsprechend durch die anhand der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen ergänzt. Über diese konkret festgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen die Beschäftigten unterrichtet werden, damit sich diese bei ihrer Arbeit sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Beispiele für weitere Themen können Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Lärm, Ladungssicherung, hautbelastende Tätigkeiten und Hautschutz, Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Heben und Tragen oder Dienstfahrten und vieles mehr sein.

 

Bei der Auswahl der Themen und Vorbereitung der Unterlagen unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Wichtige Beiträge und Hinweise für aktuelle Themen kannst auch der Sicherheitsbeauftragte einbringen.

 

Aufgrund der vielen Themenbereiche, zu denen regelmäßig unterwiesen werden muss, hat es sich in der Praxis bewährt, häufige Kurzunterweisungen zu speziellen Schwerpunkten durchzuführen. Diese können im Rahmen von regelmäßigen Abteilungsbesprechungen oder Meetings in wenigen Minuten abgehalten werden und frischen das Wissen zu bestimmten Themen immer wieder aktuell auf. 

6 verschiedene Arten von Unterweisungen

Anlässe von Sicherheitsunterweisungen – Wann muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen?

Es werden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden:
 

  • Erstunterweisung

    • ​Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder einem neuen Arbeitsmittel oder -verfahren, stattfinden.
       

  • Wiederholungsunterweisung

    • ​Die Unterweisung muss anschließend regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.

    • Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.
       

  • Unterweisung aus besonderem Grund

    • ​Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen.

    • Es können zusätzlich besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.

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