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Sicherheitsbeauftragter Bestellung

Was Unternehmen wissen müssen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Bestandteil eines gesunden und produktiven Arbeitsumfelds. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Doch wer muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, welche Vorgaben gelten und wie läuft die Bestellung konkret ab?

Laut § 22 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII) sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Doch auch in kleineren Betrieben kann die Bestellung erforderlich sein, wenn besondere Gefährdungen vorliegen. Dabei muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Bestellung nicht nur formal erfolgt, sondern der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben auch effektiv wahrnehmen kann.

In diesem Artikel erfahren Unternehmen, welche rechtlichen Anforderungen gelten, wie sie einen geeigneten Mitarbeiter für die Funktion finden und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten. Zudem gibt es eine praktische Checkliste und eine Muster-Vorlage für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.

Inhaltsverzeichnis

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Wie erfolgt die Sicherheitsbeauftragter Bestellung?

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird vom Unternehmer in schriftlicher Form durchgeführt. Vorschläge für die Bestellung können auch vom Personalrat, einer Betriebsärztin, einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eingereicht werden. Der Betriebsrat muss Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Bestellung haben.

 

Bei der Bestellung sind Zuständigkeitsbereich und die Aufgaben der Sibe genau zu definieren und schriftlich festzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit und Freiraum für ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen und darf die Sibe nicht aufgrund ihrer Tätigkeit benachteiligen.​

Die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten sind in §20 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention und in Abschnitt 4.2 der DGUV Regel 100-001 definiert. ​​

📌 Tipp: Ein Musterformular zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten kann die Dokumentation erleichtern. Jetzt herunterladen! 🔽

Musterformular zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Bestellung

5 Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung + Checkliste als PDF

Eine falsche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten oder fehlinterpretierte Verantwortung von SiBes kann zu Problemen führen.

  • 5 Regeln zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

  • Checkliste zur Ausbildung von Sibes

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

 

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

Sicherheitsbeauftragter Bestellung: Anzahl der benötigten SiBes

Für Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigten ist die Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben. Unternehmen mit 151 bis 250 Arbeitnehmern müssen zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen. Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.

Bei geringerer Mitarbeiterzahl ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten freiwillig. Bei besonderem Gefahrenpotential kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger Beschäftigten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen.

Grundsätzlich werden nicht beliebig viele freiwillige Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ernannt, sondern eine sinnvolle Verteilung der Positionen im Unternehmen angestrebt. Die genaue Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten ist abhängig von der Unternehmensstruktur, der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungsbeurteilung.

Für die Ermittlung der Anzahl
der regelmäßig Beschäftigen wird der Personenjahresmittelwert angesetzt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen geringfügig Beschäftigte, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte (auch Auszubildende etc. werden vollumfänglich angerechnet)
– es gelten die absoluten Zahlen.

Wer ist für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verantwortlich?

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [4] ist der Arbeitgeber für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und muss diesen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichern und verbessern. Ebenso stellt das SGB 7 im §22 dar, dass das Unternehmen, und somit jede juristische und natürliche Person, sich um die Fragestellung, der Notwendigkeit eines Sicherheitsbeauftragten beschäftigen muss.

Gemäß ArbSchG, §13, mit dem Regelungsbereich der verantwortlichen Personen, können auch folgende Personen neben dem Arbeitgeber verantwortlich sein, sofern diese vorhanden sind:

  • der gesetzliche Vertreter,

  • der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,

  • Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,

  • das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,

  • sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungs- vorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse

Ebenfalls ist es möglich, dass der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragt, die obliegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich wahrzunehmen (z.B. Betriebs-, Abteilungsleiter etc.).
Dieser genannte Personenkreis hat sich somit mit der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu befassen und sowohl der Betriebsarzt als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen hier- bei mit ihrer Fachkunde. Weiterhin ist der Betriebs- / Personalrat einzubinden.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, keine Sicherheitsbeauftragten zu bestellen?

Bestellt das Unternehmen keinen Sicherheitsbeauftragten bzw. Sicherheitsbeauftragte, obwohl die- ses geboten ist, so fällt dieses in die Bußgeldvorschriften des SGB 7, §209. Das SGB 7 stellt für den fehlenden Sicherheitsbeauftragten ein Bußgeld über die DGUV Vorschrift 1 dar – wird eine Ordnungswidrigkeit in einer Unfallverhütungsvorschrift explizit genannt, so erfolgt die Geldbuße über das SGB 7, §209 Abs. 1 Nr. 1. Die fehlende Benennung ist, wie im oberen Satz 2 erwähnt, ein Bußgeldbestandteil der DGUV Vorschrift 1. Das Bußgeld wird seitens der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde verhängt.

Jedoch sieht das SGB 7 §110 eine Zugriffsmöglichkeit für den Unfallversicherungsträger gegen den Arbeitgeber bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen vor.

Die Geldbuße
bei einem fehlendem Sicherheitsbeauftragten kann bis zu 10.000 Euro betragen.

5 Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung + Checkliste als PDF

Eine falsche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten oder fehlinterpretierte Verantwortung von SiBes kann zu Problemen führen.

  • 5 Regeln zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

  • Checkliste zur Ausbildung von Sibes

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

 

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

Wer kann als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Die Stelle des Sicherheitsbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen wahrnehmen. Damit der ernannte Sicherheitsbeauftragte diese Aufgabe wahrnehmen kann, benötigt er im ersten Schritt eine Ausbildung, um die Qualifikation nach dem Standard der Unfallversicherungsträger zu erhalten. Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte erfolgt zweistufig bestehend aus der Grundausbildung und einem branchenspezifischen Aufbauseminar. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) erfolgt einmalig. Ein Auffrischungsseminar sollte laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre erfolgen.

 

Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt jedoch keine Verantwortung für seine Kollegen und hat auch keine Weisungsbefugnis. Deshalb wird Personen mit Vorgesetztenrolle nicht empfohlen, die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten zu übernehmen. Der Sicherheitsbeauftragte ist vielmehr ein Multiplikator der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und sollte deshalb auch zeitlich, örtlich und fachlich eng im Kontakt mit seinen Kollegen stehen. Der Sicherheitsbeauftragte ist in erster Linie ein Angestellter mit einer spezifischen Tätigkeitsbezeichnung, welcher er hauptsächlich nachkommt.

Voraussetzungen

In diesem Artikel erfahren Sie, wie sie geeignete Mitarbeiter für die verantwortungsvolle Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten auswählen.

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Können Mitarbeiter gegen ihren Willen Sicherheitsbeauftragte werden?

Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich und freiwillig ausgeführt. Sie kann nicht auf Anweisung auf einen Mitarbeiter übertragen werden. Da die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit voraussetzen, ist es nicht sinnvoll, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen ihren Willen als Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.

Abberufung von Sicherheitsbeauftragten

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass ein Sicherheitsbeauftragter abberufen bzw. “entpflichtet” werden soll. Dies kann zum Beispiel bei innerbetrieblichen Veränderungen der Fall sein.

Gem. § 22 des Sozialgesetzbuchs VII wird ein Sibe für eine bestimmte Abteilung oder einen bestimmten Arbeitsbereich ernannt. Wird diese Abteilung aufgelöst, hat der Sicherheitsbeauftragte keinen Zuständigkeitsbereich mehr. Unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrates kann nun entschieden werden, ob der Sicherheitsbeauftragte abberufen oder für einen anderen Zuständigkeitsbereich bestellt wird.

 

Trotz gründlicher Auswahl kann es auch mal vorkommen, dass eine Kollege als Sicherheitsbeauftragter entpflichtet werden soll. Entweder weil dieser, anders als erwartet, nicht optimal für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten geeignet ist, oder der Funktion als Sibe so viel Aufmerksamkeit schenkt, dass die eigentlichen Aufgaben im Tagesgeschäft vernachlässigt werden. In einem solchen Fall sollte in erster Linie dringend das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter gesucht werden. Kann das Problem auch nach mehreren Gesprächen nicht gelöst werden, kann der Unternehmer den Sicherheitsbeauftragten abberufen. In jedem Fall sollte der Betriebsrat in den Prozess der Abberufung mit eingebunden werden. 

 

Eine Beförderung kann ein weiterer Grund für eine Entpflichtung eines Sibe sein. Denn Mitarbeiter mit Führungsverantwortung werden grundsätzlich nicht für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten empfohlen, damit es nicht zu Interessenkonflikten kommen kann. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter, der aktuell die Funktion eines Sibe übernimmt, in eine Führungsposition befördert wird, sollte er im selben Schritt von der Rolle des Sicherheitsbeauftragten entpflichtet werden.

Checkliste zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

✅ Prüfen, ob ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich ist

  • Pflicht ab mehr als 20 Beschäftigten (gemäß § 22 SGB VII)

  • Auch bei geringerer Mitarbeiterzahl möglich, wenn hohe Gefährdungen bestehen

Hier erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten online berechnen

 

✅ Geeignete Person auswählen

  • Engagierte Mitarbeitende ohne Weisungsbefugnis

  • Gute Kenntnisse des Arbeitsbereichs

  • Interesse an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

 

Schriftliche Bestellung dokumentieren

  • Name, Zuständigkeiten und Aufgaben festhalten

  • Bestelldatum und Unterschrift des Arbeitgebers

  • Kopie für Personalakte oder Arbeitsschutzmanagement

 

Sicherheitsbeauftragten über Aufgaben informieren

  • Einweisung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt

  • Zuständigkeiten und Grenzen der Rolle klären

  • Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten ermöglichen

 

✅ Schulung organisieren

  • Grundlagenschulung gemäß DGUV-Empfehlungen

  • Branchenspezifische Aufbauschulung (falls erforderlich)

  • Regelmäßige Auffrischung alle 3-5 Jahre

 

✅ Interne Kommunikation sicherstellen

  • Mitarbeiter über neue Sicherheitsbeauftragte informieren

  • Zusammenarbeit mit Führungskräften, Betriebsrat und Fachkräften für Arbeitssicherheit fördern

 

Laufende Unterstützung gewährleisten

  • Zeit für Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter einräumen

  • Zugang zu relevanten Arbeitsschutzinformationen ermöglichen

  • Regelmäßige Treffen und Feedbackgespräche

Häufige Fragen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Muss die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten dokumentiert werden?

Ja, die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten muss schriftlich dokumentiert werden. Laut § 22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Bestellung offiziell festzuhalten. Das Dokument sollte den Namen der bestellten Person, den Zuständigkeitsbereich, die Aufgabenbeschreibung sowie das Bestelldatum enthalten. Eine Kopie der Bestellung sollte sowohl dem Sicherheitsbeauftragten als auch der Personalabteilung oder dem Arbeitsschutzmanagement vorliegen.

Gibt es eine Frist für die Bestellung?

Ja, Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen unverzüglich einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Es gibt keine festgelegte Frist, jedoch sollte die Bestellung möglichst früh erfolgen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei Neugründungen oder Betriebsübernahmen sollte der Arbeitgeber die Bestellung spätestens innerhalb weniger Wochen nach Betriebsaufnahme durchführen.

Darf der Arbeitgeber selbst Sicherheitsbeauftragter sein?

Nein, der Arbeitgeber darf nicht selbst als Sicherheitsbeauftragter tätig sein. Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die unterstützend tätig sind, jedoch keine Weisungsbefugnis haben. Da der Arbeitgeber für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, würde eine Doppelrolle als Sicherheitsbeauftragter einen Interessenkonflikt darstellen. Die Bestellung muss daher eine geeignete und nicht weisungsbefugte Person aus der Belegschaft betreffen.

Welche Qualifikationen sind für die Bestellung erforderlich?

Damit der ernannte Sicherheitsbeauftragte diese Aufgabe wahrnehmen kann, benötigt er im ersten Schritt eine Ausbildung, um die Qualifikation nach dem Standard der Unfallversicherungsträger zu erhalten. Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte erfolgt zweistufig bestehend aus der Grundausbildung und einem branchenspezifischen Aufbauseminar.

 

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) erfolgt einmalig. Ein Auffrischungsseminar sollte laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre erfolgen.

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren

Erstellt am: 22.07.2020

Zuletzt geändert: 20.02.2025

Weitere Informationen für Sicherheitsbeauftragte

Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauche ich?

Welche Verpflichtungen, Aufgaben und Anforderungen bestehen laut DGUV?

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Sibe vs. SiFa

Was sind die Unterschiede zwischen dem Sicherheitsbeauftragtem und der Sicherheitsfachkraft?

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Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gem. DGUV Vorschrift 1 und § 22 SGB VII.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

DGUV Information 211-042

Welche Verpflichtungen, Aufgaben und Anforderungen bestehen für Sicherheitsbeauftragte laut DGUV?

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5 Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung + Checkliste als PDF

Eine falsche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten oder fehlinterpretierte Verantwortung von SiBes kann zu Problemen führen.

  • 5 Regeln zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

  • Checkliste zur Ausbildung von Sibes

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

 

Lade dir jetzt die kostenfreie PDF-Datei herunter und erhalte Klarheit zur Bestellung und Rolle von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen.

Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste
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