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Eine falsche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten oder fehlinterpretierte Verantwortung von SiBes kann zu Problemen führen.

  • 5 Regeln zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

  • Checkliste zur Ausbildung von Sibes

  • Schritt-für-Schritt Anleitung

 

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

5 Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung + Checkliste als PDF

Eine falsche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten oder fehlinterpretierte Verantwortung von SiBes kann zu Problemen führen.

  • 5 Regeln zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

  • Checkliste zur Ausbildung von Sibes

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5 Regeln für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Zusammenfassung + Checkliste als PDF

Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Wie erfolgt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten?

Inhaltsübersicht:

Wie erfolgt die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten?

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten wird vom Unternehmer in schriftlicher Form durchgeführt. Es wird eine geeignete Person ernannt. Vorschläge für die Bestellung können auch vom Personalrat, einer Betriebsärztin, einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit eingereicht werden.

Damit der ernannte Sicherheitsbeauftragte diese Aufgabe wahrnehmen kann, benötigt er im ersten Schritt eine Ausbildung, um die Qualifikation nach dem Standard der Unfallversicherungsträger zu erhalten. Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte erfolgt zweistufig bestehend aus der Grundausbildung und einem branchenspezifischen Aufbauseminar.

 

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) erfolgt einmalig. Ein Auffrischungsseminar sollte laut DGUV Information 211-042 spätestens alle 3-5 Jahre erfolgen.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Grundsätzlich ist in Betrieben mit regelmäßig 21 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.  Bei geringerer Mitarbeiterzahl ist die Bestellung freiwillig. Bei besonderem Gefahrenpotential kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger Beschäftigten die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten anordnen. Die Bestellung eines Sibes erfolgt schriftlich durch den Unternehmer. 

Wo werden Sicherheitsbeauftragte eingesetzt?

Sicherheitsbeauftragte werden nicht nur in gewerblichen Produktionsbereichen eingesetzt, sondern ebenfalls in Krankenhäusern, Universitäten, Banken, Versicherungen, Logistikern und im Einzelhandel.

 

Deshalb ist das Bestellung des Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich von der Branche und der Tätigkeit des Mitarbeiters geprägt. Gemeinsam haben die Sicherheitsbeauftragten jedoch, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber Zeitfenster zur Verfügung gestellt bekommen, um sich mit der Sicherheit in der täglichen

Arbeit zu beschäftigen.

Der Arbeitsalltag eines Sicherheitsbeauftragten ist geprägt durch seine eigentliche Arbeitstätigkeit und den ehrenamtlichen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte als Teil der ASA

Die bestellten Sicherheitsbeauftragte nehmen mindestens 4 mal im Jahr an der Sitzung des

Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung) teil. Außerdem haben Sie immer ein Auge auf die potentiellen Gefahren in ihrem Arbeitsumfeld. Diese Gefahren für die Gesundheit sehen jedoch in jedem Umfeld eines Sicherheitsbeauftragten unterschiedlich aus. Sicherheitsbeauftragte in der Verwaltung bzw. auf Büroarbeitsplätzen beschäftigen sich mit der Ergonomie von Arbeitsplätzen, Eigenschaften von Beleuchtungen und Sicherheit von Elektronikgeräten. Sicherheitsbeauftragte in der Logistik beschäftigen sich mit dem Umgang von Gefahrgütern, Absturzsicherung und innerbetrieblichen Verkehrswegen.

 

Unabhängig davon, in welcher Branche sie eingesetzt werden, brauchen alle Sicherheitsbeauftragte gewisse Kommunikationsfähigkeiten, um Mitarbeiter auf Risiken hinzuweisen. Dazu müssen sie die aktuellen Gesetze und Normen kennen und unterstützen den ASA-Kollegen bei Unfalluntersuchungen. Der Sicherheitsbeauftragte ist zudem immer Ansprechpartner für seine Kollegen. Der Beauftragte kann Fragen beantworten oder den Austausch zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Kollegen herstellen.

 

Zudem ist noch zu erwähnen, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht benachteiligt werden darf. Der Hintergrund ist, dass ein Beauftragter in seiner kontrollierenden Tätigkeit zu Schlüssen kommen kann, über die die Geschäftsführung des Unternehmens wenig erfreut ist. Dies darf in keinem Fall ein Nachteil für den Beauftragten sein.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Unternehmen?
Wie erfolgt die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten?
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Informationen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Wo werde Sicherheitsbeauftragte eingesetzt?

Die Stelle des Sicherheitsbeauftragten kann grundsätzlich jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen wahrnehmen. Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen. Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt jedoch keine Verantwortung für seine Kollegen und hat auch keine Weisungsbefugnis. Deshalb wird Personen mit Vorgesetztenrolle nicht empfohlen, die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten zu übernehmen.

 

Der Sicherheitsbeauftragte ist vielmehr ein Multiplikator der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und sollte deshalb auch zeitlich, örtlich und fachlich eng im Kontakt mit seinen Kollegen stehen. Der Sicherheitsbeauftragte ist in erster Linie ein Angestellter mit einer spezifischen Tätigkeitsbezeichnung, welcher er hauptsächlich nachkommt.

Da die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit voraussetzen, ist es nicht sinnvoll, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen ihren Willen als Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Unternehmen?

Für Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigten ist die Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben. Unternehmen mit 151 bis 250 Arbeitnehmern müssen zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen. Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter in einem Unternehmen und Gefahrenpotential, ist laut § 22 SGB IVII eine bestimmte Anzahl an Sicherheitsbeauftragten gefordert. Es werden demnach nicht beliebig viele freiwillige Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ernannt, sondern eine sinnvolle Verteilung der Positionen im Unternehmen angestrebt.

Warum sind Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen wichtig?

Warum sind Sicherheitsbeauftragte wichtig?

Sicherheitsbeauftragte tragen in hohem Maße zur Sicherheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz bei. Dank ihrer Vorbildfunktion und ihrer Arbeit als Teil des Arbeitsschutzausschusses sorgen sie für einen sicheres Arbeitsumfeld und den korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln. 

 

Dank ihrer Nähe zu den Kollegen können sie ander Mitarbeiter besser auf Gefahren hinweisen und das Gefahrenbewusstsein schulen, als es Mitglieder der Führungsebene könnten. Zudem können sie eventuelle Gefahren direkt am Arbeitsplatz erkennen und in den regelmäßigen Sitzungen der ASA einbringen.

Die Entstehung des Sicherheitsbeauftragten

1785 wurde die erste Dampfmaschine in Betrieb genommen und damit verbunden wurde die  Industrialisierung in Deutschland eingeläutet. Es dauerte nicht lange, bis sich die ersten schweren Arbeitsunfälle im industriellen Arbeitsumfeld zugetragen haben.

Zu dieser Zeit schenkt der Arbeitgeber dem Thema Arbeitsschutz so gut wie keine Aufmerksamkeit. Der Arbeitnehmer war für seine Gesundheit verantwortlich und sollte die volle Verantwortung für seine Arbeitsunfälle übernehmen.

 

Historischer Vorgänger des Sicherheitsbeauftragten war der frühere Unfallvertrauensmann von 1919. Damit begann die Umsetzung des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Der Unfallvertrauensmann hatte die Aufgabe die von ihm vertretenen Betriebsangehörigen gegenüber dem Betriebsinhaber auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften zu achten und den Betriebsinhaber aufzufordern, die entsprechenden Sicherheitsvorschriften zu treffen. Ab 1920 setzten die ersten Betriebe zusätzlich die ersten Sicherheitsingenieure ein.

 

Durch das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist, wurde der betriebliche Arbeitsschutz so definiert wie wir ihn heute kennen.

 

Der Sicherheitsbeauftragte ist heute ein wichtiger Teil der Arbeitsschutzorganisation und ehrenamtlicher Helfer der betrieblichen Arbeit für Sicherheit und Gesundheit. 2015 wurden in Deutschland 622.000 Sicherheitsbeauftragte beschäftigt was ein Anteil von 87% der Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz ausmacht.

 

In der Zukunft werden Sicherheitsbeauftragten nicht "nur" für Arbeitssicherheit zuständig sein, sondern auch für Belange des Gesundheitsschutzes, wie z. B. das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Als Beauftragte für Sicherheit und Gesundheit wären sie dann nicht nur Ansprechpartner der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sondern auch wichtiger Informationsgeber für die Betriebsärzte.

Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin

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