Unterweisungen im Arbeitsschutz
Wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld
Unterweisungen sind Schulungen, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld beziehen und speziell auf den Aufgabenbereich oder den Arbeitsplatz der Mitarbeiter abgestimmt sind. Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen diese Unterweisungen vor Beginn der Tätigkeit oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden und regelmäßig wiederholt werden.
Die Grundlage für die Sicherheitsunterweisungen sind schriftliche Betriebsanweisungen. Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen in Sachen Sicherheit zu schulen.
Inhaltsübersicht:
Was ist eine Unterweisung?
Eine Unterweisung informiert Beschäftige über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld. Sie enthält Anweisungen und Erläuterungen zum Arbeitsplatz und dem Aufgabenbereich. In der Regel finden Unterweisungen in Form von Vorträgen statt, aber auch Demonstrationen oder interaktive Übungen sind möglich. Laut §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber zu ausreichenden und angemessenen Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet.
Unterweisungen vermitteln die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich bei der Arbeit sicher und gesund zu verhalten. Sie umfassen Informationen zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Geräten und Maschinen, zu Notfallmaßnahmen und zu Erster Hilfe.
Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung:
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Es muss sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Unterweisung erhalten
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Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
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Aufgrund bestimmter Anlässe wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich
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Unterweisungen finden mündlich als Präsenzveranstaltungen statt
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Die Unterweisung muss in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden
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Unterweisungen sind schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer und der unterweisenden Person zu dokumentieren
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Unterweisungen müssen jährlich wiederholt werden
Ziel der Unterweisungen ist es, einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Die unterwiesenen Personen sollen wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag gesund und sicher verhalten, sodass Unfälle vermieden werden.
Sicherheitsunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber ihren Mitarbeitern. Bei unterlassener Unterweisung kann der Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden.
Durch die Unterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Werden die vorgestellten Maßnahmen verstanden und akzeptiert, ist die Grundlage für sicheres Arbeiten geschaffen.
Daher muss unbedingt sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten die Inhalte verstanden haben. Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, die Unterweisung eventuell auch in die jeweilige Sprache der Beschäftigten zu übersetzen.
Ein falscher Zeitpunkt oder eine fehlende Dokumentation von Unterweisungen kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Unterweisung
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Überblick zu den 50 wichtigsten Unterweisungsthemen
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Unterweisung Checkliste – PDF Zusammenfassung
Wer darf unterweisen und was muss wann unterwiesen werden?
Eine Unterweisungen zur Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel als mündliche Präsenzveranstaltung, als Demonstration oder interaktive Übung. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Wichtig ist eine für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache. Inhalt der Sicherheitsunterweisungen sind die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für den jeweiligen Arbeitsbereich und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer und des Unterweisers dokumentiert
Wie erfolgt eine Unterweisung?
Die Pflicht, Unterweisungen durchzuführen, liegt gem. §13 ArbSchG beim Arbeitgeber. Er kann diese Verpflichtung schriftlich an Führungskräfte übertragen. In der Praxis werden Unterweisungen meistens von den Vorgesetzten in ihrem Verantwortungsbereich durchgeführt (z.B. Abteilungsleitung, Schichtführung, Teamleitung oder Meister). Wichtig ist, dass die unterweisende Person über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Mitarbeiter über die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften in ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.
Wer darf Unterweisungen durchführen?
Eine Unterweisung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern, um die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Länge richtet sich nach Teilnehmerzahl, Unterweisungsthema und kann unterschiedlich ausfallen.
Wie lange dauert eine Unterweisung?
Wer nimmt an Sicherheitsunterweisungen teil?
Alle Mitarbeiter müssen an der Unterweisung teilnehmen. Die Beschäftigten müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt ist, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen befolgen. Die Nichteinhaltung kann ansonsten sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Einweisungen und Unterweisungen haben beide das Ziel, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Sie gehören eng zusammen. Für die Unterweisung gibt es in §12 Arbeitsschutzgesetz konkrete Vorschriften. Für die Einweisung gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind trotzdem fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Genauer gesagt ist die Einweisung ein Bestandteil von Unterweisung, und zwar der Teil, der direkt am Arbeitsplatz stattfindet.
Eine Einweisung ist also fester Bestandteil der Erstunterweisung von Mitarbeitern an neuen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten lernen die konkrete Situation, Verfahren und Geräte an ihrem neuen Arbeitsplatz kennen und werden in gesundheitsgerechtem Verhalten unterwiesen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Einweisung und einer Unterweisung?
Gesetzliche Grundlagen von Unterweisungen
Unterweisungen dienen dem Zweck, Beschäftigte so über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsbereiches zu informieren, dass sie sich bei ihrer Arbeit sicher und gesundheitsgerecht verhalten können. Im Arbeitsschutzgesetz ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte „geeignete Anweisungen“ von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen oder über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden müssen“. (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). Auch bei Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber muss nach § 8 ArbSchG sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten diese Anweisungen erhalten.
Wann und wie oft muss eine Unterweisung durchgeführt werden?
Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Unterweisungen müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.
Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden. Dies gilt auch für einige weitere Fälle. Daneben können auch noch besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.
Ebenso wird in § 4 DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung der Versicherten gefordert, insbesondere hinsichtlich der tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
Zahlreiche weitere gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) oder § 6 ArbStättV, schreiben jährliche Unterweisungen vor. In § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV wird darüber hinaus ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen in verständlicher Form und Sprache abgehalten werden.
Inhalte von Unterweisungen
Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Die klassische Sicherheitsunterweisung bezieht sich auf die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Risiken und Gefahren im Arbeitsumfeld, die richtige Verwendung von Ausrüstung und Maschinen, Notfallprozeduren und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Maschinen- und Ausrüstungsunterweisung
Diese Art von Unterweisung bezieht sich speziell auf die Bedienung und den sicheren Umgang mit Maschinen und Ausrüstung im Arbeitsumfeld und beinhaltet Informationen über die Funktionsweise und die Risiken bei der Verwendung dieser Geräte.
Gefahrstoffunterweisung
Die Gefahrstoffunterweisung bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen bei der Arbeit mit gefährlichen Chemikalien oder anderen Gefahrstoffen und beinhaltet Informationen über die Eigenschaften und Risiken dieser Stoffe sowie die richtige Handhabung und Lagerung.
Erste-Hilfe-Unterweisung
In der Erste-Hilfe-Unterweisung werden Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Behandlungen bei Verletzungen oder Unfällen im Arbeitsumfeld geschult.
Brandschutzunterweisung
Brandschutzunterweisungen dienen der Vorbeugung und Bekämpfung von Bränden im Arbeitsumfeld und beinhalten Informationen über die Risiken und Gefahren von Bränden, die richtigen Verfahren zur Brandbekämpfung und die Notfallprozeduren im Brandfall.
Datenschutzunterweisung
Datenschutzunterweisungen beinhalten Informationen über die geltenden Datenschutzgesetze und die richtigen Verfahren zum Schutz von Daten. Sie sind besonders in Unternehmen, die mit sensiblen personenbezogenen Daten arbeiten, wichtig, um die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen.
Je nach Ausrichtung des Betriebes oder der Betriebseinheit ist der Inhalt von Unterweisungen unterschiedlich. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitsunterweisungen, die sich auf verschiedene Aspekte des Arbeitsumfelds beziehen, wie beispielsweise die Verwendung von Maschinen und Ausrüstung, den Umgang mit Gefahrstoffen, die Erste Hilfe oder den Brandschutz.
Unterweisungsinhalte:
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allgemeine Informationen über Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
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allgemeine Sicherheitshinweise zur Arbeitsstätte
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Organisation von betrieblicher Erster Hilfe
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Verhalten bei Unfällen und im Brandfall
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Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung
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Benutzung von Arbeitsmitteln
Der Unterweisungsbedarf zu weiteren Themen wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die Unterweisung wird entsprechend durch die anhand der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Schutzmaßnahmen ergänzt. Über diese konkret festgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen die Beschäftigten unterrichtet werden, damit sich diese bei ihrer Arbeit sicherheits- und gesundheitsgerecht verhalten können. Beispiele für weitere Themen können Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, Lärm, Ladungssicherung, hautbelastende Tätigkeiten und Hautschutz, Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Heben und Tragen oder Dienstfahrten und vieles mehr sein.
Bei der Auswahl der Themen und Vorbereitung der Unterlagen unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig den Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Wichtige Beiträge und Hinweise für aktuelle Themen kannst auch der Sicherheitsbeauftragte einbringen.
Aufgrund der vielen Themenbereiche, zu denen regelmäßig unterwiesen werden muss, hat es sich in der Praxis bewährt, häufige Kurzunterweisungen zu speziellen Schwerpunkten durchzuführen. Diese können im Rahmen von regelmäßigen Abteilungsbesprechungen oder Meetings in wenigen Minuten abgehalten werden und frischen das Wissen zu bestimmten Themen immer wieder aktuell auf.
Arten von Unterweisungen
Ein falscher Zeitpunkt oder eine fehlende Dokumentation von Unterweisungen kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Unterweisung
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Überblick zu den 50 wichtigsten Unterweisungsthemen
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Unterweisung Checkliste – PDF Zusammenfassung
Wer darf unterweisen und was muss wann unterwiesen werden?
Anlässe von Sicherheitsunterweisungen – Wann muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen?
Es werden drei Arten von Sicherheitsunterweisungen unterschieden:
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Erstunterweisung
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Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder einem neuen Arbeitsmittel oder -verfahren, stattfinden.
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Wiederholungsunterweisung
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Die Unterweisung muss anschließend regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden.
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Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.
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Unterweisung aus besonderem Grund
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Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, diesen Zeitraum deutlich zu verkürzen.
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Es können zusätzlich besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen oder spezielle Übungen, zum Beispiel für die Persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt, notwendig sein.
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Online Sicherheitsunterweisung auf Knopfdruck
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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in technischen UnternehmenNach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Die ExpertMe Akademie bereitet die Mitarbeiter mit dem digitalen Ausbildungskonzept ideal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vor. In unserer Online-Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten mit dem Schwerpunkt Industrie und technische Arbeitsbereiche lernst du, für was genau ein Sicherheitsbeauftragter verantwortlich ist. Wir erläutern die unterschiedlichen Gefahrenquellen wie z.B. dem sicheren Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, elektrischem Strom oder das Thema Brandschutz.Außerdem gehen wir auf die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ein. Die Ausbildung besteht dabei aus vielen praxisnahen Beispielen und Handlungsanleitungen, für die spätere Umsetzung in deiner jeweiligen Abteilung. Nach der Fortbildung bist du auf dem neuesten Stand der aktuellen Regelungen und kannst die Gefahrenquellen in deinem Bereich erkennen und einschätzen. Sicherheitsbeauftragte arbeiten in ihrer Funktion ehrenamtlich und unterstützen dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und den Betriebsrat, können diese aber nicht ersetzen. Die verantwortungsvolle Ausführung von Sicherheitsbeauftragten Aufgaben erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Diese Ausbildung besteht aus der Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten und dem Aufbauseminar für technische Bereiche. (2in1: Du sparst dir den Zeitaufwand, Kosten und Organisation von zwei getrennten Seminaren.) Gesamtdauer: 20 Stunden Zusätzlich erhältst du durch das Betreuungspaket, weitere Unterstützung von Experten, kannst deine individuellen Fragen stellen und erhältst regelmäßig weitere Impulse und Update zu deiner neuen Rolle als Sicherheitsbeauftragter. Wir gehen für dich die Extrameile. Du erhältst nicht nur dein Zertifikat für die Teilnahme am staatlich zugelassen Fernlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten, sondern auch während und nach deiner Ausbildung Unterstützung und weiteren Input. Alles, damit du dich sicher in deiner neuen Rolle fühlst, den Arbeitsschutz in deiner Abteilung und die Sicherheitskultur in deinem Unternehmen mitbewegen kannst.
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AusbildungsinhalteIn hochwertigen 4K-Videos erklären dir die Dozenten die Inhalte leicht und verständlich. Ein ausführliches Lehrskript, welches du als gebundene Version optional bestellen kannst, begleitet deine Fortbildung mit detaillierten Ausführungen und passenden Grafiken. Zusätzllich kannst du an regelmäßigen Live-Webinaren mit einem unserer Dozenten teilnehmen. In den Live-Webinaren kannst du deine individuellen Fragen stellen und erhältst zusätzliche Informationen zu deiner neuen Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter. Die Ausbildung geht zu Beginn auf die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutztes in Deutschland ein. In weiteren Modulen werden unterschiedliche Gefahrenquellen aufgezeigt und die nötigen Kompetenzen zur Ausführung der Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vermittelt. Modul 1- Gesetze und Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte und seine Rolle im Unternehmen Modul 2- Von der Gefährdungsbeurteilung über die Betriebsanweisung zur Unterweisung Modul 3- Die Sozial- und Methodenkompetenz und die Tätigkeit des SiBe Modul 4- Gefahrenquelle Feuer Modul 5- Gefahrenquelle Arbeiten in der Höhe Modul 6- Gefahrenquelle elektrischer Strom Modul 7- Sicherer Umgang mit Werkzeugen, Arbeitsplätzen und Fahrzeugen Modul 8- Gefahrenquelle Gefahrstoffe Modul 9- Arbeitsschutzprodukte für unterschiedliche Gefahrenquellen Modul 10- Risiken durch Fremdfirmen Modul 11- Gefahrenquelle-Verkehrswege und Transport Modul 12- Psychologische und zwischenmenschliche Herausforderung Modul 13- Arbeitsunfälle und deren Untersuchung > Mehr Details hier
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ZielgruppeDieser Schwerpunkt für die Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist für die folgenden Berufsgruppen konzipiert: - Technischen Produktion - Lager und Logistik - Handwerk - Lebensmittelproduktion Zusätzlich sind individuelle Eingruppierungen für Branchenfremde im Beratungsgespräch möglich.
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VoraussetzungenJeder Mitarbeiter in einem Betrieb kann an der Sicherheitsbeauftragter Fortbildung teilnehmen. Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit sind Vorraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben die Mitarbeiter einen guten "Draht" zu ihren Kollegen in der jeweiligen Abteilung, um Hinweise und Anmerkungen zum Arbeitsschutz unkompliziert vermitteln zu können. Technische Voraussetzungen: Internetfähiges Endgerät (Handy, Tablet oder Computer) Lautsprecher für die Tonübertragung Keine Software oder Programme sind für die Teilnahme nötig
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AnerkennungDieser Fernlehrgang ist von der ZFU (MEHR) (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) staatlich geprüft und zugelassen und entspricht somit dem Fernunterrichtsgesetz. Wir bieten dir eine fachlich korrekte, pädagogisch sinnvoll aufgebaute und professionelle Fortbildung an. Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042. Die Fortbildung erfüllt zudem die folgenden Anforderungen: § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Sozialgesetzbuch VII
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