Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und Kategorien der PSA

Inhaltsübersicht:

Was ist eine PSA?

In Europa wird die Persönliche Schutzausrüstung durch die am 21.04.2018 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/425 (PSA-Verordung) geregelt. Sie ersetzt die bis dahin geltende PSA-Richtlinie 89/686. Diese Verordnung enthält genaue Bestimmungen zum Herstellen, Kennzeichnen und Inverkehrbringen von PSA und betrifft daher Hersteller, Importeure, Händler und auch Anwender von PSA. Sie wird konkretisiert durch das PSA-DG (PSA-Durchführungsgesetz), das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) und diverse DIN-Normen. So definiert beispielsweise die DIN EN 374 die Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Chemikalien, die DIN EN 388 an Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und die DIN EN 207 an Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung. 


In Deutschland regeln die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und die DGUV Information 212-515 die Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung.

Persönliche Schutzausrüstung - Arten

Was ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)?

Eine Persönliche Schutzausrüstung wird von Beschäftigten genutzt oder getragen, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen.

Auf dieser Seite erfährst du, welche Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstungen gesellt werden und was ist für dich als Sicherheitsbeauftragter bei der Mitsprache zur Auswahl der passenden PSA zu beachten ist.

Arten der Persönlichen Schutzausrüstung

Kopfschutz

Zum Kopfschutz zählen alle Arten von Schutzhelmen, Anstoßkappen, Haarschutzhauben und Haarschutznetze.

Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen herabfallende, umfallende, fortschleudernde, pendelnde oder wegfliegende Gegenstände eine Gefahr darstellen, sowie Gefahr vor Stoßverletzungen und Abschürfen, müssen Industrieschutzhelme getragen werden, die den Grundanforderungen der DIN EN 397 entsprechen:

 

Folgende Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms müssen erfüllt werden:

  • Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)

  • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)

  • Flammbeständigkeit

  • elastischer Durchgangswiderstand

  • Gewährleistung eines optimalen Sitzes

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Tragekomfort fördert die Akzeptanz

  • Erläutern Sie den Anwendern die Einstellungsmöglichkeiten des Kopfschutzes

  • Falls möglich individualisieren Sie den Kopfschutz mit eigenen Namen oder Firmenlogo, um die Identifikation mit dem Kopfschutz zu stärken
     

> Weitere Informationen zum Kopfschutz in DGUV Regel 112-193

Augenschutz

Unter den Begriff Augenschutz fallen allen alle Schutzausrüstungen zum Schutz der Augen und des Gesichtes bei Gefährdungen durch mechanische, optische, chemische oder thermische Einwirkungen.

Die europäische Norm DIN EN 166 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz:

 

Der Verwendungszweck ist als Kurzzeichen auf dem Trägerkörper abzulesen:

  • ohne - für allgemeine Anwendung

  • 3 - Für Flüssigkeiten

  • 4 - Für Grobstaub

  • 5 - Für Gas und Feinstaub

  • 8 - Für Störlichtbogen

  • 9 - Für Schmelzmetall und heiße Festkörper

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Nutzen Sie die Auswahl an unterschiedlichen Designs, um dem Anwender ein attraktives Model anbieten zu können.

  • Ziehen Sie einen Optiker bei der Auswahl zu rate, um die Brille auf das jeweilige Gesicht anzupassen.

  • Achten Sie ebenfalls auf das Gewicht der Schutzbrillen, um den Tragekomfort positiv zu beeinflussen

> Weitere Informationen zum Augen- und Gesichtsschutz in DGUV Regel 112-192

Gehörschutz

DIN EN 352 legt Anforderungen bezüglich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschützer fest. Ab 85 dB(A) ist ein Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zum Gehörschutzen gehören fertig geformte Gehörschutzstöpsel, Gehörschutz-Otoplastiken​, vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel und Bügelstöpse.

 

Gesonderte Kennzeichnung für die zusätzliche Signalerkennung:

  • S: Signalhören im Gleisoberbau

  • V: Signalhören im Straßenverkehr

  • W: Warnsignalhören allgemein

  • E: Signalhören für Triebfahrzeugführer

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Otoplasten bieten einen hohen Tragekomfort

  • Berücksichtigen Sie, dass Stöpsel ein größeres Schutzspektrum als Kapseln haben

  • Kombinieren Sie Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinheiten, um die Tragezeit und Akzeptanz zu steigern.
  • Testen Sie die Wirkung von einem Gehörschutz immer in Kombination mit weiterer PSA.

> Weitere Informationen zum Gehörschutz in DGUV Regel 112-194

Atemschutz

Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind:

  • FFP1 steht für Schutz gegen ungiftige Grobstäube,
    4-fachen Grenzwert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

  • FFP2 steht für Schutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe („mindergiftig“) oder krebserzeugende Stäube, zum 10-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

  • FFP3 steht für Schutz gegen Stäube,
    bis zum 30-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Halbmasken können nur bei frisch rasierten Gesichtern den vollen Schutz bieten.

  • Atemschutzmasken nicht offen lagern, da sich sonst Belastungen auf der Innenseite ablagern.

  • Tragezeitbegrenzungen immer beachten:

  • Halbmaske mit Ventil: 120min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 3x pro Schicht

  • Halbmaske ohne Ventil: 75min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 5x pro Schicht

  • Vollmaske: 105min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 3x pro Schicht

  • *Siehe: Anhang 2 der BGR Richtlinie 190

  • Masken mit Ventilen bieten geringere Belastung für den Mitarbeiter.

Kleidung Warnschutz

Diese Norm legt Anforderungen für hochsichtbare Kleidung fest, die die Anwesenheit ihres Trägers visuell signalisiert:

 

  • Klasse 1: Reflexfläche: 0,10 m² - Fluoreszierende Fläche: 0,14 m²

  • Klasse 2: Reflexfläche: 0,13 m² - Fluoreszierende Fläche: 0,50 m²
    bei geringer Verkehrsbelastung sowie Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h

  • Klasse 3: Reflexfläche: 0,20 m² - Fluoreszierende Fläche: 0,80 m²
    Bei starker Verkehrsbelastung und bei Geschwindigkeiten ab ca. 60 km/h und höher

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Personalisierungen durch Firmenlogos dürfen die Mindestfläche nicht reduzieren.

  • die Mindestflächen der Ober- und Unterkleidung dürfen addiert werden.

  • Unterschiedliche Kleidergrößen und deren Flächenmaße immer beachten.

  • Warnjacken sollten immer geschlossen getragen werden.

Kleidung flammhemend

Hitze kann durch Konvektions-, Strahlungswärme, geschmolzenem Metall oder einer Kombination daraus entstehen.
Die Bekleidung ist durch folgende Parameter klassifiziert:

(A) Begrenzte Flammenausbreitung
(B) Konvektionswärme mit einer Skala von 1 – 5, wobei 5 den besten Wert darstellt
(C) Strahlungswärme mit einer Skala von 1 – 4, wobei 4 den besten Wert darstellt
(D) Geschmolzene Spritzer aus Aluminimum, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt
(E) Geschmolzene Spritzer aus Eisen, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt
(F) Kontakthitze, Skala 1-3, wobei 3 den besten Wert darstellt

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Die Kleidung muss im Ernstfall schnell abzulegen sein

  • Die Kleidung soll sich am Bundbereich ausreichend überlappen.

  • Aufgebrachte Logos müssen ebenfalls aus feuerfesten Material gefertigt werden.

Kleidung und Wetterschutz

Die Bekleidung ist in DIN EN 343 klassifiziert nach Wasserbeständigkeit und Dampfdurchlässigkeit:
A = Klasse Wasserbeständigkeit (max 3)
B = Klasse Dampfdurchlässigkeit (max 3)

 

A - Wasserbeständigkeit:

  • Klasse 1: ≥ 8000 Pa, vor der Vorbehandlung

  • Klasse 2: ≥ 8000 Pa, nach der Vorbehandlung

  • Klasse 3: ≥ 13 000 Pa, nach der Vorbehandlung

 

B – Dampfdurchlässigkeit:

  • Klasse 1: Ret > 40

  • Klasse 2: 20 < Ret ¬ 40

  • Klasse 3: Ret ¬ 20

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte

  • Neben den Normenwerten ein attraktives Design auswählen, um Mitarbeiterakzeptanz zu steigern.

  • Die Kombination mit der passenden Unterwäsche und Zwischenbekleidung berücksichtigen.

  • Kalt/Warmempfinden ist Geschlechtsabhängig

  • Spitze Gegenstände in den Taschen vermeiden, da diese möglicherweise die wasserabweisende Materialschicht beschädigen können

Handschuhe und Chemie

Die EN ISO 374 regelt die erforderlichen Anforderungen von Handschuhen, welche vor einer Belastung durch Chemikalien und/ oder Mikroorganismen schützen soll:

  • Typ A: Mindestdurchbruchzeit > 30 Minuten für mindestens 6 Chemikalien aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien

  • Typ B: Mindestdurchbruchzeit > 30 Minuten für mindestens 3 Chemikalien aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien

  • Typ C: Mindestdurchbruchzeit > 10 Minuten für mindestens 1 Chemikalie aus der Liste der festgelegten Prüfchemikalien

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Durchbruchzeiten sind Laborwerte die keine Temperaturschwankungen oder mechanische Belastungen berücksichtigen

  • Im Zweifel die Durchbruchzeiten für die eigenen Chemikalien beim Hersteller gegenprüfen.

  • Hautbelastung durch geeignete Hautschutzprodukte reduzieren

  • Handschuhe nach Kontakt mit der Chemikalie immer entsorgen (Permeation kann nicht gestoppt werden).

Handschuhe und Mechanik

Die DIN EN 388 definiert die Leistungsfähigkeit eines Schutzhandschuhes für mechanische Belastungen:

  • a. Abriebsfestigkeit Klassen 0-4

  • b. Schnittfestigkeit (nach herkömmlichem Verfahren), Klasse 0-5

  • c. Weiterreißeigenschaften, Klasse A-F

  • d. Durchstichfestigkeit Klasse, 0-4

  • e. ISO-Schnittfestigkeit, Klasse 0-4

  • f. Stoßeinwirkung (optional)

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte

  • Tragetest durchführen, um weitere Kriterien überprüfen zu können (Tragekomfort, Griffigkeit etc.)

  • Hautverträglichkeit der Materialien überwachen

  • Kombinationsprodukte aus unterschiedlichen mechanischen Belastungen einsetzen, um Handschuhwechsel zu vermeiden

Fußschutz

Die Norm EN ISO 20345 legt Grundanforderungen fest, welche ein Arbeitsschuh erfüllen muss, um als Sicherheitsschuh bezeichnet zu werden:

  • SB: Regulärer Schuh mit Schutzkappe

  • S1: Regulärer Schuh mit Schutzkappe, antistatischer Behandlung und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

  • S1P: Wie S1 mit zusätzlichem Durchtrittschutz

  • S2: Wie S1 mit zusätzlichem, wasserabweisendem Obermaterial

  • S3: Wie S2 mit zusätzlichem Durchtrittschutz

  • S4: Wie S2 mit wasserdichter Behandlung (Meist Gummistiefel)

  • S5: Wie S3 mit wasserdichter Behandlung (Meist Gummistiefel)

 

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte

  • Passgenauigkeit individuell prüfen (Fußbreiten und Fehlstellungen)

  • Falsche Einlagen können den Schutz des Schuhes aufheben (immer mit dem Hersteller abstimmen)

  • Gewicht und Atmungsaktivität ebenfalls prüfen.

  • Schuh immer nach einer Energieabsorption entsorgen.

  • In Betrieben mit Ex Bereichen wird häufig über “Antistatik Schuhe vs. ESD Schuhe“ diskutiert. Dabei ist es eigentlich klar in der TRGS 727 geregelt.

  • In explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1 und 20 sowie in der Zone 21, bei Stäuben mit MZE ≤ 10 mJ, ist ableitfähiges Schuhwerk mit einem Ableitwiderstand der Person gegen Erde von höchstens 100MΩ zu tragen. 

  • Antistatik Schuhe dürfen nach EN ISO einen Widerstand bis zu 1 Gigaohm aufweisen und damit sind sie nicht mehr geeignet. 

PSA-Kategorien: Unterteilung nach PSA-VO

Gemäß PSA-VO Anhang I wird die PSA in drei Kategorien unterteilt. Anhand dieser Zuordnung in Kategorien werden nun unterschiedliche Prüfanforderungen für die europäischen Konformitätsbewertungsverfahren gestellt. 
 

PSA der Kategorie I

Die Kategorie umfasst Schutzausrüstungen gegen geringfügige Risiken, wie Berührung von Oberflächen bis zu einer Temperatur von 50°C. Hierunter fallen zum Beispiel:

  • Gartenhandschuhe (zum Schutz vor oberflächliche Verletzungen)

  • Schutzhandschuhe (zum Schutz vor aggressiven Reinigungsmitteln)

  • Sonnenbrillen

  • Arbeitsschützen

 

PSA der Kategorie II

Alle Risiken, die größer als Kategorie 1 und geringfügiger als Kategorie 3 sind. 

Schutzausrüstungen, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III eingeordnet werden können, gehören zur Kategorie II. Genereller Standard-Schutz vor mechanischen Risiken wie beispielsweise Arbeitsschutzhelme, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz. Auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA gem. PSA-VO fallen in diese Kategorie.

PSA der Kategorie III

In diese Kategorie fallen alle Schutzausrüstungen, die vor schwerwiegenden Risiken wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Gemäß Anhang I der PSA-Verordnung fallen Hierunter folgende Risiken:

  • gesundheitsgefährdende biologische Arbeitsstoffe

  • Absturz

  • Stromschlag

  • Ertrinken

  • schädlicher Lärm

  • Schnittverletzungen durch Kettensägen

  • Strahlung

  • Hitze (Lufttemperatur von mehr als 100 °C)

  • Kälte (Lufttemperatur von -50 °C oder weniger)

Für die jeweiligen Risikokategorien sind folgende Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden:

PSA der Kategorie I wird vom Hersteller selbst einer internen Fertigungskontrolle unterzogen. Bei PSA der Kategorie II muss ein Entwurf oder ein Muster einer Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle unterzogen werden. Eine „notifizierte Stelle“ im Sinne der PSA-VO ist eine Prüfstelle, die durch einen EU-Mitgliedstaat akkreditiert und der Europäischen Kommission sowie den übrigen EU-Mitgliedstaaten gemeldet wurde. Die notifizierte Stelle stellt eine Baumusterprüfbescheinigung aus, wenn sie anhand des Musters feststellt, dass die PSA die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllt. Die PSA der Kategorie III wird am strengsten überwacht. Neben der Baumusterprüfung werden zusätzlich noch Produktprüfungen oder Qualitätssicherungsmaßnahmen durch eine notifizierte Stelle durchgeführt. Die Baumusterprüfbescheinigungen gelten für jeweils 5 Jahre, anschließend muss die Konformität mit den Vorgaben der EU-Verordnung erneut überprüft werden. Wenn eine PSA eingesetzt wird, die nach der PSA-Verordnung hergestellt wurde, kann somit davon ausgegangen werden, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechend beschaffen ist.

Weitere Regelungen und Informationen zur PSA

Gebrauchsanleitung und Produktkennzeichnung

Ist die Konformität mit den Vorgaben bestätigt, stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung in deutscher Sprache aus. Diese muss entweder dem Produkt beiliegen oder die Gebrauchsanleitung muss den Hinweis auf die Internet-Adresse enthalten, unter der die Konformitätserklärung eingesehen werden kann.

Diese Gebrauchsanleitung enthält, neben dem Hinweis auf die Konformitätserklärung, Namen und Adresse des Herstellers und weitere Angaben beispielsweise zur Verwendung, Aufbewahrung, Zubehör, Überprüfung, Schutzklassen und geeignete Verpackung der PSA. Sehr wichtig sind auch Angaben zur Gebrauchs- oder Lebensdauer der PSA, während der sie zuverlässig ihre Schutzwirkung erfüllt: So kann Material altern und verschleißen und erfordert daher nach einer bestimmten Gebrauchsdauer einen Austausch, weshalb Herstellungs- oder Verfalldatum angegeben sein müssen. Weiter muss das Produkt selbst mit dem CE-Kennzeichen und der Adresse des Herstellers versehen sein, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Zusätzlich sind die jeweiligen Arten von PSA mit spezifischen Piktogrammen gekennzeichnet.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Daher muss er bei Bedarf eine PSA zur Verfügung stellen, wenn Gefährdungen technisch oder organisatorisch nicht verhindert werden können. Diese PSA muss so beschaffen und ausgeführt sein, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. In die Auswahl der PSA müssen Beschäftigte einbezogen werden – nur so ist sichergestellt, dass die Beschäftigten ihre PSA akzeptieren und tragen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, Sonderwünsche zu Farbe, Komfort oder Ähnlichem, die über die erforderliche Schutzwirkung hinaus gehen, zur Verfügung zu stellen und die Kosten dafür zu tragen. PSA ist – wie der Name schon sagt – eine persönliche Ausrüstung und sollte daher von nur einer Person benutzt werden sollte. Ansonsten muss dafür gesorgt sein, dass sie hygienisch einwandfrei gereinigt oder desinfiziert werden kann.

 

Selbstverständlich muss eine PSA richtig passen, beispielsweise sollten Schutzbrillen von Brillenträgern über der Korrektionsbrille getragen werden können oder Handschuhe nicht zu groß sein. Außerdem muss der Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass die PSA von den Beschäftigten bestimmungsgemäß genutzt wird und eventuelle Tragzeitbegrenzungen eingehalten werden – mehr hierzu später. Der Arbeitgeber muss darüber unterweisen, wie PSA sicherheitsgerecht benutzt wird und Benutzerinformationen zur Verfügung stellen - für PSA der Kategorie III gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden sind sogar praktische Übungen vorgeschrieben. In der Verantwortung des Arbeitgebers liegt es, PSA unter Umständen warten, reparieren oder prüfen zu lassen, zu ersetzen und ordnungsgemäß zu lagern.

Verpflichtungen der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind im Gegenzug dazu verpflichtet, die erhaltene PSA pfleglich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu benutzen. Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob sich ihre PSA noch in ordnungsgemäßen Zustand befindet und müssen eventuelle Mängel ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber melden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Gebotszeichen gebieten ein bestimmtes Verhalten, das zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beiträgt. Sie können nicht nur im Betrieb, sondern auch in anderen Einrichtungen begegnen und wichtige Hinweise für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten geben. Viele der Gebotszeichen fordern dazu auf, eine bestimmte PSA zu tragen. Häufig verwendete Piktogramme sind die für Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzhandschuhe, Augenschutz oder Atemschutz.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit und später in regelmäßigen Abständen muss der Arbeitgeber eine Unterweisung abhalten. Beschäftigte werden hier in die Lage versetzt, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen bei ihrer Tätigkeit zu erkennen und diese durch sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermeiden. Wenn eine PSA erforderlich ist, um eine Tätigkeit sicher ausführen zu können, muss dies im Rahmen der Unterweisung vermittelt werden. So kann der Arbeitgeber beispielsweise anordnen, dass beim Verdünnen eines Reinigungskonzentrats eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe getragen werden müssen, damit keine Spritzer ins Auge oder an die Haut gelangen. Obwohl es sich um eine Anordnung handelt, sollte sichergestellt sein, dass die Beschäftigten diese verstehen und auch akzeptieren. Die Benutzung von PSA der Kategorie III muss nicht nur unterwiesen, sondern sogar geübt werden.

Bedienungsanleitung des Herstellers

Bei der Benutzung von Arbeitsmitteln kann eine PSA erforderlich sein. So enthalten die Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen der Hersteller häufig Hinweise, wann und in welchen Situationen eine PSA zu tragen ist! Besteht beispielsweise die Gefahr, dass trotz Schutzeinrichtung Staub oder Späne austreten und ins Auge gelangen können, muss eine Schutzbrille getragen werden.

Häufig befinden sich auf Arbeitsmitteln wie elektrischen Handwerkzeugen, Bearbeitungszentren oder Robotern Aufkleber der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Hat die Maschine beispielsweise ein sehr lautes Betriebsgeräusch, kann sie mit einem Aufkleber für Gehörschutz versehen sein.

Auch ganze Arbeitsbereiche können mit einem oder mehreren Piktogrammen gekennzeichnet sein. So sind beispielsweise Maschinenhallen oft komplett als Lärmbereiche mit Gehörschutz-Piktogramm gekennzeichnet. 

 

Prüfungen von PSA

Auch einige Arten von PSA müssen einer Prüfung unterzogen werden – doch Achtung, es handelt sich nicht um Arbeitsmittel nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)! Nach der PSA-BV muss der Arbeitgeber für die sichere Funktion der PSA sorgen. PSA muss ordnungsgemäß gelagert, gewartet, repariert oder eventuell ersetzt werden. Ob und in welchem Umfang Prüfungen notwendig sind, kann man aus den Herstellerangaben oder spezifischen DGUV-Publikationen erfahren. So fordert beispielsweise die DGUV-R 112-190 Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen von Atemschutzgeräten durch eine befähigte Person, die über entsprechende Sachkenntnis sowie erforderliche Werkzeuge und Messgeräte verfügt. Weiter werden bewährte Prüffristen empfohlen. Besonders wichtig sind Prüfungen auch bei lebensrettender PSA wie persönlichen Absturzschutzeinrichtungen.

 

Hierzu zählen beispielsweise Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) oder Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen. Diese müssen laut DGUV Regel 112-198 einer Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Benutzer unterzogen werden. Darüber hinaus muss, je nach Einsatzbedingungen, mindestens alle 12 Monate eine Prüfung durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Als Sachkundig gelten Personen, die nach dem DGUV Grundsatz 312-906 speziell für diese Prüfung ausgebildet wurden und die einschlägigen Normen kennen.

Häufige Fragen zur PSA

Was gehört alles zur persönlichen Schutzausrüstung?

Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehört jede Ausrüstung, die eine Person zum Schutz ihrer Gesundheit oder Sicherheit trägt oder hält, z.B.:

  • Schutzhelm

  • Schutzbrille

  • Sicherheitsschuhe

  • Gehörschutz

  • Atemschutzgerät

  • Schutzhandschuhe

  • Auffanggurte

  • jede Art von Schutzkleidung (z.B. Stechschutz)

  • Rettungswesten

Wann ist die PSA zu tragen?

PSA muss von den Beschäftigten immer dann getragen werden, wenn eine Gefährdung durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend verhindert werden kann.

Bin ich verpflichtet die PSA zu tragen?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Vor jeder Benutzung sollten sie diese einer Sicht- und Funktionsprüfung unterziehen und  Schäden umgehend dem Vorgesetzten melden.

 

Wann darf keine PSA getragen werden?

Es gibt auch Situationen, in denen es eine Gefahr darstellt, wenn eine PSA getragen wird. So dürfen zum Beispiel keinesfalls Handschuhe getragen werden, wenn mit Maschinen gearbeitet wird, an denen Teile schnell rotieren. Dies kann beispielsweise an älteren Bohr- oder Fräsmaschinen der Fall sein und wird durch das Verbotszeichen P028 kenntlich gemacht. 

 

Handschuhe können hier sehr leicht erfasst werden, sich verhaken und eingezogen werden. Häufig sind schwere Verletzungen die Folge, wie Quetschungen, Knochenbrüche oder gar abgerissene Finger. Daher untersagt die DGUV 209-066 Handschuhe beim Arbeiten an offen rotierenden Teilen. 

Die Frage, ob Handschuhe getragen werden müssen oder nicht getragen werden dürfen, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung seiner Schutzziele beantworten.

PSA Kategorien

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Weitere Informationen zur PSA
Arten der PSA
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Autor: Manuel Zabe

Erstellt am: 20.06.2020
Zuletzt geändert: 22.11.2023

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Persönliche Schutzausrüstung

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Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz Überblick

Definition, Vorschriften, Arten und Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland

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Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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Unterweisung

Regeömäßige Unterweisungen sind sichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung & den Gefährdungsfaktoren der DGUV

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