Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten
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Häufige Fragen zum Titel des Sicherheitsbeauftragten

Alle Fragen rund um das Thema der Sicherheitsbeauftragten beantwortet:

Welche Voraussetzungen braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Um Sicherheitsbeauftragter zu werden, sind keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich. Die entsprechenden Kenntnisse werden in der Ausbildung vermittelt. Eine gute Sozialkompetenz und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein gelten allerdings als Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung der Position. 

 

Damit der Sicherheitsbeauftragte seine Funktion optimal ausführen kann sind eine gute Beobachtungsgabe, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl von Vorteil. Die intrinsische Motivation bestimmt maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe.

> Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für Sicherheitsbeaufragte

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Sicherheitsbeauftragte
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Hallo Manuel, herzlich willkommen zu unserem Interview zum Thema Sicherheitsbeauftragten- Fortbildung.

Hi Sylvia, ich freue mich auf deine Fragen und bin gespannt welche Fragen du erhalten hast.

Beginnen wir gleich mit der Frage, was die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen zu der digitalen Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten sagen?

Danke für die Frage Claudia. Wir haben uns vor der Entwicklung mit den Sachgebietsleitern für Sicherheitsbeauftragte der Berufsgenossenschaften von BG RCI bis BGW ausgetauscht. Die Rückmeldung ist, dass es keine Einschränkungen für eine Online-Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten gibt, solange die Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Diese erfüllen wir zu 100%.

Unsere Fortbildungen sind von der staatlichen Stelle für Fernunterricht kurz ZFU geprüft und staatlich zugelassen. Damit erfüllen wir die höchsten gesetzlichen Anforderungen für Fernunterricht

Das Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte der DGUV bestätigt uns zudem, dass keine Einschränkungen für die online Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten bestehen.

Manuel, bleibt denn die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten erhalten oder muss sie regelmäßig erneuert werden?

Konkrete Auffrischungsintervalle werden in den aktuellen Gesetzestexten nicht gefordert, jedoch gibt die  DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte in Kap. 2.5 einen groben Rahmen vor:

"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."

Verstehe, können auch Beschäftigte anderer Unternehmen als (externe) Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Das ist leider nicht möglich. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte in den Unternehmen, in denen sie bestellt sind. Externe Sicherheitsbeauftragte könnten die erforderlichen Kriterien "räumliche Nähe zu den Beschäftigten" und "zeitliche Nähe zu den Beschäftigten" nicht ausreichend erfüllen.

Viele Kunden fragen sich, wie viel Verantwortung tragen Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Arbeitsschutz denn genau?

Sicherheitsbeauftragte tragen nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz, wie jeder/jede andere Beschäftigte. Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen. Mehr Infos dazu finden Interessenten auch auf unserer Homepage unter "Berufsbild". Gerne mal reinschauen.

Kommen wir nun zu den Detailfragen zur Online-Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Wie lange hat ein Teilnehmer denn Zeit für die Fortbildung und wie lange dauert die Fortbildung?

Die Fragen kann ich dir ganz leicht beantworten. Nach dem Kauf des Zugangs hat der Teilnehmer 10 Wochen lang Zugang zur Akademie. Die Fortbildung dauert in der Summe 20 Stunden. Diese Stunden kann sich der Teilnehmer flexibel über die 10 Wochen verteilen. Wirklich flexibel, wie ich finde!

Was passiert als erstes, wenn ich die Fortbildung gekauft habe auf was muss ich mich vorbereiten?

Nach Kauf der Fortbildung erhält jeder Teilnehmer eine Email mit seinen Login Daten zum Mitgliederbereich. Zum Start wird in einer Videopräsentation der gesamte Mitgliederbereich erklärt. Wobei der Mitgliederbereich sehr intuitiv bedient werden kann. Anschließend begrüßt unser erster Dozent die Teilnehmer in unserem Willkommensvideo und beginnt mit den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz. Das Skript steht parallel zum Download zur Verfügung, um alle Details nachlesen zu können und nochmal in anderen Worten/Medien zu lernen. Schließlich müssen vom Teilnehmer mehrere Multiple Choice Fragen beantwortet werden. Schritt für Schritt wird so das Fachwissen nähergebracht. Nach Abschluss der Fortbildung erhält der Teilnehmer ein hochwertiges Zertifikat per Post zugeschickt.

Am besten einfach mal den Demozugang testen, dann bekommt man einen super Eindruck.

Vielen Dank, für die kurze Zusammenfassung. Was ist denn deiner Meinung nach der große Vorteil der Online-Fortbildung?

Ich habe über 7 Jahre mit vielen Industrieunternehmen über das Thema Arbeitssicherheit gesprochen.  Eine Herausforderung ist, dass nur wenige Mitarbeiter im Unternehmen Verständnis für das Thema Arbeitssicherheit haben. Hier unterstützt die Online-Fortbildung mit komprimiertem Fachwissen, um schnell vielen Mitarbeitern das Know-How zu vermitteln. Desweiteren sind externe Fortbildungen entweder schwer zu organisieren, oder die Vortragenden auf Power-Point fixiert. Die Online-Fortbildung bietet den wesentlichen Vorteil, dass die Lernzeiten an den Arbeitsalltag angepasst werden können. Außerdem lernt jeder Teilnehmer im eigenen Tempo und mit sehr ansprechenden Videos und Skripten, was deutlich motivierender sein kann als ein Referent der diesen Vortrag zum 6ten mal in der Woche hält. Ich denke unser Erfolg und die zufriedenen Kunden geben uns Recht!

Ja, das sind tatsächlich sehr gute Argumente für die Online-Fortbildung. Was spricht denn gegen die Online-Fortbildung bzw. gibt es auch Nachteile?

Wirkliche Nachteile gibt es nicht. Manchmal haben Kunden Bedenken, dass der Austausch zwischen den Teilnehmern zu kurz kommt. Deshalb werden alle Teilnehmer in einer virtuellen Gruppe zusammengeführt in der Fragen gestellt werden können. Ich muss jedoch sagen, dass auch bei Präsentsschulungen, nur ein kleiner Teil der Teilnehmer den Mut hat, Fragen zu stellen. In unserer Gruppe fällt das "Fragen stellen" einfacher.

Grudsätzlich möchten wir den Arbeitsschutz durch unsere Fortbildung ein Stück smarter gestalten. Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Berufsgenossenschaften soll dadurch natürlich nicht beeinträchtig werden. Im Gegenteil - das Thema Arbeitsschutz soll durch die Online-Fortbildung ein größeres und lauteres Sprachrohr im Unternehmen bekommen.

Da bin ich ganz ihrer Meinung. Egal wie die Wissensvermittlung umgesetzt wird, wichtig ist das diese beim Empfänger ankommt. Welche Zukunftsvisionen oder Pläne hast du mit der Akademie?

Kurzfristig werden wir die E-Learning Fortbildungen mit wöchentlichen "Calls" also Gruppengesprächen ergänzen. Hier können ebenfalls Fragen gestellt und neue Richtlinien auf die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten heruntergebrochen werden. Parallel produzieren wir weitere Schulungsinhalte für Spezialthemen und suchen den Kontakt zu PSA-Herstellern, um den Markt besser zu durchdringen. Außerdem arbeiten wir zusammen mit dem Unternehmen VR-Safe an einer VR-Simulation von einigen Szenarien. Es bleibt auf jeden Fall spannend!

Wow, das klingt nach sehr viel Arbeit aber auch vielen Möglichkeiten für den betrieblichen Arbeitsschutz. Ich würde an dieser Stelle das Interview beenden und danke dir für den interessanten Austausch.

Danke für deine Zeit! An alle Interessenten kann ich nur unseren Demozugang empfehlen, um einfach mal gratis zu testen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Das Interview zur Sicherheitsbeauftragten Schulung

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Bekannt aus:

Woher kennt man uns?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragter werden. Empfohlen werden Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung mit langjähriger Berufserfahrung bzw. großer Fachkunde im zuständigen Arbeitsbereich.

 

Am besten geeignet sind Mitarbeiter, die das Arbeitsumfeld gut kennen und Interesse an den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten haben. Engagement, Verantwortungsbewusstsein und ein vorbildliche Arbeitsweise sind ebenfalls empfehlenswert. Wenn die Person darüber hinaus auch bei Kollegen fachlich und persönlich anerkannt ist und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzt, ist sie optimal für die Position als SiBe geeignet. 

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen in Bezug auf die Arbeitssicherheit im Betrieb. Die Hauptaufgabe des Sibes ist es, den Arbeitsalltag und die Umgebung durch die Brille der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderungen der Kollegen zu sehen und die Kollegen zu unterrichten.

  • Er hat die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen,

  • Er hat sich dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen

  • Er hat auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.


Mehr über die Aufgaben eines Sicherheitsbeaufragten

Ab wie viel Mitarbeiter muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Laut §20 des SGB VII muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Wenn am Arbeitsplatz besondere Gefahr für Leben und Gesundheit besteht, kann vom Unfallversicherungsträger auch bei geringerer Mitarbeiterzahl ein Sicherheitsbeauftragter angeordnet werden.
Mehr über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden?

Die Berufsgenossenschaften und private Bildungseinrichtungen bilden Sicherheitsbeauftragte branchenspezifisch aus. Wir bieten drei verschiedene Sicherheitsbeauftragter Ausbildungen für technische Unternehmen, Gesundheitswesen und Büro und Verwaltung an.
Zu den Ausbildungen

Ist ein Sicherheitsbeauftragter weisungsbefugt?

Nein, ein Sicherheitsbeauftragter wird durch seine Aufgabe gegenüber seinen Kollegen nicht weisungsbefugt.

Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter nachgeschult werden?

Die DGUV Vorschrift 1 empfiehlt eine Wiederholung der Inhalte alle 3-5 Jahre.
Mehr Informationen zum Auffrischungsseminar

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?

Nach § 22 SGB VII sind Betriebe zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet. Grundsätzlich gilt: Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigen müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Je weitere 250 Beschäftigte muss ein zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Die richtige Anzahl an Sicherheitsbeauftragten ist aber auch abhängig von der Art der Betriebsstätte und den individuellen Gefahren. 

Für reine Verwaltungen und Bürobetriebe gilt 1 Sicherheitsbeauftragter bei 21 bis 250 Beschäftigten und je angefangene weitere 400 Beschäftigte mind. 1 zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter. Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen unabhängig von der Größe mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten online berechnen

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

Das durchschnittliche Gehalt eines Sicherheitsbeauftragten in Deutschland liegt bei 3.853 € brutto pro Monat. (Quelle: gehalt.de) Sicherheitsbeauftragte erhalten in der Regel allerdings keine Sondervergütung für ihre Tätigkeit, da diese ehrenamtlich durchgeführt wird. Individuelle Lohn-Regelungen mit dem Arbeitgeber sind jedoch möglich.

Hat ein Sicherheitsbeauftragter Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz eines Sicherheitsbeauftragten verhält sich nicht anders im Vergleich zu seinen Kollegen. Ein Sonderkündigungsschutz wird dem SiBe nicht eingeräumt.

Wer benennt den Sicherheitsbeauftragten eines Unternehmens?

Die Bestellung wird vom Unternehmer durchgeführt und sollte schriftlich erfolgen.
Weitere Informationen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Wer ist verantwortlich für die Sicherheit im Betrieb?

Das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) fordert in § 5 f. noch recht allgemein vom Arbeitgeber, eine schriftliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Er muss also, je nach Tätigkeit, ermitteln, welchen Gefährdungen die Beschäftigten durch ihre Arbeit ausgesetzt sind, und muss nach § 3 ArbSchG dafür Schutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und auf Wirksamkeit kontrollieren.

Welche Unternehmen benötigen Sicherheitsbeauftragte und gibt es Ausnahmen? Auf Basis welcher Gesetze wird diese Forderung gültig?

Der Sicherheitsbeauftragte ist im Sozialgesetzbuch 7 (SGB 7), mit dem Regelungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung, verankert. Gemäß SGB 7, §22 gilt [1]:

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.

Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird.
 

Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen. Gemäß dem Absatz 1 sind somit alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet einen Beschäftigten als Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Für die Ermittlung der Anzahl der regelmäßig Beschäftigen wird der Personenjahresmittelwert angesetzt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen geringfügig Beschäftigte, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte (auch Auszubildende etc. werden vollumfänglich angerechnet) – es gelten die absoluten Zahlen. Liegen diese Werte somit über 20 Personen ist ein Sicherheitsbeauftragter zu benennen (ab 21  Beschäftigten).

Der Absatz 1 des SGB 7, §22 führte weitere Beschäftigte auf. Hier werden gemäß §2, Abs.1 Nr. 2

auch [1] …

  • Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen

… als Beschäftigte angesehen.

Hier werden gemäß §2, Abs.1 Nr. 8 auch …

  • Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderungskursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt

  • Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,

  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen

… als Beschäftigte angesehen

Hier werden gemäß §2, Abs.1 Nr. 12 auch …

  • Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen

… als Beschäftigte angesehen.

Bei näherer Betrachtung der DGUV Vorschriften 1 der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen sowie der Land- und Forstwirtschaftlichen Kassen werden bei der Betrachtung der Sicherheitsbeauftragten, die Kinder einer Kindertageseinrichtung, Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen sowie Studierende bei der Berechnung z.T. nicht berücksichtigt. Es gelten nur die Beschäftigten für den sogenannten inneren Betrieb (Erzieher, Lehrkräfte etc.). Mit dieser Ausklammerung von versicherten Personen werden die Anforderungen schlanker und somit für die Bereiche einsetzbarer gestaltet [vgl. 2, 3]. Es ist darauf hinzuweisen, dass jede DGUV Vorschrift 1 seinen Geltungsbereich individuell für den Bereich festsetzt.

Dahingegen sind auch Vereine, auch solche die als Hilfsorganisationen anerkannt sind, verpflichtet für ihre ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Es werden somit auch bei rein ehrenamtlichen Strukturen, z.B. bei den freiwilligen Feuerwehren und auch dem Technischen Hilfswerk, ab 21 Versicherten Sicherbeauftragte erforderlich.

Die Unfallversicherungsträger können abhängig der Gefährdungen die Anzahl des Grenzwertes von 20 Beschäftigten bei besonderen Gefahren herabsetzen. Ebenso ist es möglich über Unfallverhütungsvorschriften bei geringen Gefährdungen die Anzahl von 20 Beschäftigten erhöhen. Eine spezifische Sichtung aller DGUV Vorschriften 1 ist bisher nicht erfolgt.

Wer ist dafür verantwortlich, sich mit der Frage „brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten" zu beschäftigen?

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [4] ist der Arbeitgeber für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und muss diesen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichern und verbessern. Ebenso stellt das SGB 7 im §22 dar, dass das Unternehmen, und somit jede juristische und natürliche Person, sich um die Fragestellung, der Notwendigkeit eines Sicherheitsbeauftragten beschäftigen muss.
 

Gemäß ArbSchG, §13, mit dem Regelungsbereich der verantwortlichen Personen, können auch folgende Personen neben dem Arbeitgeber verantwortlich sein, sofern diese vorhanden sind:

  • Der gesetzliche Vertreter,

  • Das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,

  • Der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,

  • Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,

  • Sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse

 

Ebenfalls ist es möglich, dass der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragt, die obliegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich wahrzunehmen (z.B. Betriebs-, Abteilungsleiter etc.).

Dieser genannte Personenkreis hat sich somit mit der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu befassen und sowohl der Betriebsarzt als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen hierbei mit ihrer Fachkunde. Weiterhin ist der Betriebs- / Personalrat einzubinden.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, keine Sicherheitsbeauftragten zu bestellen?

Bestellt das Unternehmen keinen Sicherheitsbeauftragten bzw. Sicherheitsbeauftragte, obwohl dieses

geboten ist, so fällt dieses in die Bußgeldvorschriften des SGB 7, §209 [1]. Das SGB 7 stellt für den fehlenden Sicherheitsbeauftragten ein Bußgeld über die DGUV Vorschrift 1 dar – wird eine Ordnungswidrigkeit in einer Unfallverhütungsvorschrift explizit genannt, so erfolgt die Geldbuße über das SGB 7, §209 Abs. 1 Nr. 1. Die fehlende Benennung ist, wie im oberen Satz 2 erwähnt, ein Bußgeldbestandteil der DGUV Vorschrift 1.
 

Die Geldbuße kann bei fehlendem Sicherheitsbeauftragten bis zu 10.000 Euro betragen. Das Bußgeld wird seitens der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde verhängt [1].

Jedoch sieht das SGB 7 §110 eine Zugriffsmöglichkeit für den Unfallversicherungsträger gegen den Arbeitgeber bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen vor [1].

Kann die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Sicherheitsbeauftragten ersetzen?

Der Sicherheitsbeauftragte soll gemäß der DGUV-Regel 100-001 Grundsätze der Prävention in räumlicher, fachlicher und zeitlicher Nähe zu den Kollegen tätig sein; aufgrund dieser Anforderung ist eine externe Person nicht als Sicherheitsbeauftragter zulässig [5]. Eine externe Person, unabhängig der Qualifikation und Fachkunde, kann die geforderten betrieblichen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten nicht nachkommen. Gemäß dem SGB 7, §22 kommen dem Sicherheitsbeauftragten drei Aufgaben zu [1]:

  • Unterstützung bei Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Überzeugen des Vorhandenseins und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen

  • Informieren über Unfall- und Gesundheitsgefahren

In der DGUV Information 211-043 Sicherheitsbeauftragte Kapitel 1 heißt es [6]:

Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass er oder sie aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen, Unfälle zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sie sind, ohne dafür festgeschriebenen Zeitaufwand, auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend sowie ehrenamtlich tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sicherheitsbeauftragte wirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin.

Gemeinsam haben alle Sicherheitsbeauftragten ihre permanente Präsenz vor Ort sowie die unmittelbare Einbindung in ihre Arbeitsbereiche und Arbeitsabläufe. Sie kennen ihre Kollegen und Kolleginnen und besitzen ein Grundlagenwissen zumThema Arbeitsschutz. Die beiden Hinweise auf die permanente Präsenz und der Rekrutierung aus dem Kollegenkreis spricht deutlich gegen eine externe Bestellung einer Fachkraft über Arbeitssicherheit oder einer sonstigen externen Person.

Inhaltsnachweise
Sicherheitstechnische Beratung / Kaupp Arbeitssicherheit

 

§ 20 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1), Anlage 2, Abruf am 20.01.2022 von https://portal-barrierefreiheit.de/wp-content/uploads/2011/11/guv-v_a1.pdf
 

> Mehr Informationen zum Unterschied von SiBe und SiFa

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Unsere Ausbildungen bestehen aus der Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten und dem branchenspezifischen Aufbauseminar.

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Ist Sicherheitsbeauftragter ein Ehrenamt?

Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich aus. Das Ehrenamt übt der Sicherheitsbeauftragte als zusätzliche Aufgaben neben seiner üblichen Tätigkeit freiwillig aus.

Können Sicherheitsbeauftragte auch auf englischer Sprache ausgebildet werden?

Ja wir bieten auch eine Ausbildung speziell für Mitarbeiter an, welcher in englischen Sprache (Muttersprache nicht nötig) ausgebildet werden müssen. Rufen Sie uns gerne dazu an.

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Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Welche Vorteile bringt ein Sicherheitsbeauftragten Ihrem Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbarer Bestandteil einer gut geführten Sicherheitskultur in Unternehmen. Sie unterstützen die Führungskräfte bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dank ihrer Fachkenntnis können sie Handlungsbedarf schnell erkennen und melden. Sicherheitsbeauftragte haben zudem eine Vorbildfunktion für ihre Kollegen und motivieren sie zu einem sicherheitsbewussten Verhalten. 

 

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Durch die Ausbildung von ausreichend Sicherheitsbeauftragten können Unternehmen von einer Vielzahl an Vorteilen profitieren:

  1. Sicherheitsbeauftragte erhöhen nachweislich die Sicherheit: Gut ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erkennen Gesundheitsrisiken und Gefahren bevor Unfälle passieren. So sorgen sie nachhaltig für mehr Sicherheit aller anwesenden Personen im Betrieb.

  2. ​Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen: Sicherheitsbeauftragte können durch ihre Arbeit zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen, indem Ausfallzeiten und Versicherungskosten bei Arbeitsunfällen verhindert werden.

  3. Rechtliche Compliance: Dank regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen kennen Sicherheitsbeauftragte die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetze. Sie beraten Unternehmer und Vorgesetzte zur Einhaltung dieser Richtlinien und wirken somit präventiv rechtlichen Problemen und Geldstrafen entgegen.

  4. Verbesserte Sicherheitskultur und Wohlbefinden der Mitarbeiter: Sicherheitsbeauftragte fungieren als Vorbilder und sensibilisieren ihre Kollegen für sicherheitsgerechtes Verhalten. Sie tragen dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer und gesünder zu gestalten und so langfristig das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern.

  5. Motivation und Engagement: Die Ernennung eines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten ist eine gern gesehene Anerkennung für engagierte Kollegen und fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

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Rolle & Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sollten in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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