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Was ist Arbeitsschutz

Arbeitsschutz – Definition

Der Begriff Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Das ArbSchG regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten, Gesundheitsgefahren zu vermeiden und den Arbeitsplatz gesundheitsgerecht zu gestalten. ​

Zum Arbeitsschutz fallen alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wie zum Beispiel die Arbeitsplatzgestaltung, der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, Lärmschutz, die Lastenhandhabung, der Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

(Quelle: bmas.de)

Der Zweck des Arbeitsschutzes sollte in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung kann zu Problemen führen.

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Handlungsempfehlungen zum Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz PDF Zusammenfassung

Arbeitsschutz-Ausschuss (AsA)

Infos zur Bedeutung, Teilnehmern & Themen des Arbeitsschutz-Ausschuss.

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Persönliche Schutzausrüstung

Welche Anforderungen werden an Persönliche Schutzausrüstungen gestellt?

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung & den Gefährdungsfaktoren der DGUV

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Unterschied von SiBe und SiFa

Was sind die Unterschiede zwischen dem Sicherheitsbeauftragtem und der Sicherheitsfachkraft?

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Unterweisung

Regeömäßige Unterweisungen sind sichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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DGUV Information 211-042

Welche Verpflichtungen, Aufgaben und Anforderungen bestehen laut DGUV?

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Weiterführende Informationen
zum Arbeitsschutz

Inhaltsübersicht:

Arbeitgeber sind für den Schutz der Mitarbeiter verantwortlich. Aber was genau versteht man unter Arbeitsschutz?

Auf dieser Seite geben wir eine Definition des Begriffs "Arbeitsschutz" und stellen die verschiedenen Arten von Arbeitsschutz und Arbeitsschutzmaßnahmen vor. Anschließend wird die Entwicklung und das System des Arbeitsschutzes in Deutschland beschrieben und ein Überblick über die Akteure im Arbeitsschutz gegeben.

Arten von Arbeitsschutz

Allgemeiner Arbeitsschutz

Der allgemeine Arbeitsschutz hat das Ziel, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten bei der Arbeit betreffen. Der soziale Arbeitsschutz dient dem Schutz von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise Jugendlichen, werdenden Müttern, Schwerbehinderten. (Quelle: baua.de) Hierunter fallen beispielsweise Faktoren wie Arbeitszeiten, Jugendarbeitsschutz oder Mutterschutz.

Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherstellen soll. Hierunter fallen Bereiche wie zum Beispiel der Umgang mit Gefahrstoffen, die Sicherheit von Arbeitsstätten, Lärm- und Vibrationsschutz, der Schutz vor Strahlung und elektromagnetische Felder. Bestimmte Maßnahmenhierarchien (z.B. STOP Prinzip) unterstützen bei der strategischen Umsetzung. (Quelle: bmas.de)

Medizinischer Arbeitsschutz

Der Medizinische Arbeitsschutz hat das Ziel, die Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Um den Schutz zu gewährleisten arbeiten Gewerbeärzte mit Betriebsärzten, Berufsgenossenschaften und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.

Es gibt unterschiedliche Bereiche bzw. Arten des Arbeitsschutzes. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen, dem sozialen, dem technischen und dem medizinischen Arbeitsschutz.

Welche Arten von Arbeitsschutz gibt es?

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Der Unterschied von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden häufig in einem Atemzug genannt oder sogar synonym verwendet. 

Genau genommen, ist der Arbeitsschutz hier eher als Überbegriff zu verstehen, denn dass Arbeitsschutzgesetz behandelt sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz (= Arbeitssicherheit) und die Gesundheit am Arbeitsplatz (= Gesundheitsschutz).

 

Als Faustregel gilt: Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.

Zusätzlich gibt es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), in dem geregelt ist, welche „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“  ein Unternehmen benötigt, um die Maßnahmen im Arbeitsschutzgesetz ordnungsgemäß zu kontrollieren und umzusetzen.

Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutzmaßnahmen dienen der präventiven Gestaltung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Hierzu zählen auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. 

 

Der präventive Gedanke steht im Vordergrund, das heißt, bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen müssen die Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt sein. 

 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt den Unternehmen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gestalterische Spielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten jedes Betriebes gerecht zu werden.

Was sind Arbeitsschutzmaßnahmen?

Wer prüft Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz Vorschriften der DGUV

Die DGUV ist im Sinne ihres Präventionsauftrages Herausgeber vieler Vorschriften, Fachbeiträge und Informationen und auch in mehreren Einrichtungen für den Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aktiv. Weiter unterhält sie Hochschulen, Akademien, Einrichtungen für die Unfallbehandlung oder Rehabilitation.

Arbeitsschutz-Vorschriften der DGUV

Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften vor Ort. Sie sind auf diese Weise überwachend und präventiv beratend tätig. Auch von den Aufsichtspersonen angeordnete Arbeitsschutzmaßnahmen können notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

 

Die Gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben sich seit 2007 unter dem Spitzenverband der DGUV (Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) zusammengeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise BGHM (Berufsgenossenschaft Holz Metall), VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft), BG Bau, Gemeindeunfallversicherungsverbände und weitere.

Wer überprüft den Arbeitsschutz?

Entwickung Arbeitsschutz in Deutschland

Arbeitsschutz in Deutschland – Entwicklung und Hintergrund

Arbeitsschutz - Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland

Um zu verstehen, wieso der Arbeitsschutz in Deutschland heute einen so hohen Stellenwert einnimmt, betrachten wir zunächst die Entwicklung des Arbeitsschutzes in Deutschland.

 

Hierfür gehen wir zurück an den Beginn des 19. Jahrhunderts – die Industrialisierung in Deutschland. Der hohe Bedarf an Arbeitskräften wird durch die neue gesellschaftliche Klasse der Lohnarbeiter und auch durch Kinder gedeckt. Die Arbeitsbedingungen waren katastrophal und die Arbeit sehr gefährlich, was sich auch an sehr hohen Unfallzahlen zeigte! Eine Absicherung für die Arbeitnehmer gab es nicht. Im Lauf der Jahre wurden schrittweise Verbesserungen herbeigeführt. Es wurden Gesetze zur Beschränkung von Kinderarbeit und Arbeitszeiten erlassen. Zunächst freiwillige Kommissionen wurden eingesetzt, um den Schutz der Arbeitnehmer in den Fabriken zu überprüfen.

Ein wichtiger Meilenstein war die Bismarcksche Sozialgesetzgebung. Neben einer gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wurde die Unfallversicherung ins Leben gerufen – die Versicherungsträger sind die neu gegründeten Berufsgenossenschaften. 

 

Zunehmend rückte der Arbeitsschutz in den Fokus: So wurden Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für ihre Arbeitnehmer zu verbessern und zahlreiche gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften erlassen. Im Jahr 1974 wurde das AsiG (Arbeitssicherheitsgesetz) verabschiedet, das Unternehmen dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen. Seit 1985 ist der Arbeitsschutz auch zu einer europäischen Aufgabe geworden. 1986 trat das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) in Kraft, in dem die Aufgaben des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer geregelt sind. Gesetzlich verankert wurde hier auch die Gefährdungsbeurteilung.

Der heutige Leitgedanke des Arbeitsschutzes umfasst, neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, auch den Gesundheitsschutz und die aktive Gesundheitsförderung der Mitarbeiter.

 

Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit wird laufend an den Wandel in der Arbeitswelt angepasst und berücksichtigt auch demographische Entwicklungen. Dabei soll der Arbeitsschutz aber kein neues Aufgabenfeld darstellen, sondern in alle betrieblichen Abläufe selbstverständlich integriert sein. Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen, eigenverantwortlich die geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.

 

Mit enormem Erfolg: Die Zahl der tödlichen, besonders schweren und meldepflichtigen Arbeitsunfälle konnten in den letzten 50 Jahren um jeweils über 80 % reduziert werden 1. Hierzu einen Beitrag zu leisten, wird auch deine Aufgabe als Sicherheitsbeauftragte/r sein.

Akteure im Arbeitsschutz

Der Gesetzgeber (EU, Bund bzw. Länder) erlässt Vorschriften zum Arbeitsschutz. Die staatlichen Behörden, die Ämter für Arbeitsschutz, überwachen auf Landesebene die Einhaltung der staatlichen Gesetze oder Verordnungen. Sie sind regional branchenübergreifend aktiv und beraten auch präventiv zu Themen des Arbeitsschutzes.

Das Aufgabengebiet ist sehr vielfältig und umfasst neben den Regelungen rund um den Arbeitsschutz beispielsweise auch den Mutterschutz oder die Produktsicherheit. Die Ämter für Arbeitsschutz haben weitreichende Befugnisse. So dürfen sie Arbeitsräume betreten, besichtigen und Unterlagen, Arbeitsmittel, Anlagen oder vieles mehr überprüfen. Werden als notwendig befundene Maßnahmen des Arbeitsschutzes vom Unternehmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt, stehen den Ämtern für Arbeitsschutz verschiedene Instrumente, bis hin zu Bußgeldern oder Stilllegung von Anlagen zur Verfügung.

EU, Staat, Staatliches Amt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht)

Der überbetriebliche Arbeitsschutz in Deutschland ist als Duales System gestaltet. Ein Partner ist der Staat, der andere die gesetzliche Unfallversicherung. Beide Partner arbeiten eng zusammen und sind sowohl normsetzend als auch präventiv tätig.

 

Sowohl der Staat (durch verschiedene Institutionen) als auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen Gesetze und Vorschriften, überwachen deren Einhaltung oder beraten zu deren Umsetzung. Beide haben das gemeinsame Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestmöglich von vornherein sicherzustellen.

 

Im Folgenden werden dir die beiden Partner, Staat und Unfallversicherungsträger, genauer vorgestellt und noch weitere Akteure im Arbeitsschutz genannt.

Die Akteure im Arbeitsschutz in Deutschland

​Die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Jedes Unternehmen in Deutschland ist, je nach Wirtschaftszweig bzw. Branche, Mitglied bei einer bestimmten Berufsgenossenschaft. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber.

Alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende und bestimmte andere Personenkreise sind, durch die Mitgliedschaft ihres Unternehmens bei dem jeweiligen Unfallversicherungsträger, gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. 

 

Die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen darin, mit allen geeigneten Mitteln die Prävention, Rehabilitation, Entschädigung und autonome Rechtsetzung sicherzustellen.

Die Unfallversicherungsträger

1. Versicherungsfälle, also Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention),

2. Nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen (Rehabilitation) und

3. Die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (Entschädigung). Um ihrer Präventionsaufgabe gerecht zu werden, erlassen die Unfallversicherungsträger, neben den staatlichen Gesetzen, eigene verbindliche Vorschriften (autonome Rechtsetzung) und geben Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Vorschriften. Diese sind oft sehr speziell und konkret auf einzelne Branchen, Gefährdungen oder Tätigkeiten ausgerichtet.

Der Zweck des Arbeitsschutzes sollte in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung kann zu Problemen führen.

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PDF Zusammenfassung + Handlungsempfehlung

Thema: Arbeitschutz

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Weitere wichtige überbetriebliche Akteure im Arbeitsschutz

Viele weitere Institutionen, Organisationen, Vereine, Forschungseinrichtungen oder auf Arbeits- und Gesundheitsschutz spezialisierte Beratungsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Entwicklung des Arbeitsschutzes. Einige von ihnen werden dir hier kurz vorgestellt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sind als Kernaufgaben die Arbeitssicherung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zugeordnet.

 

Im Koalitionsvertrag der Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Ampelkoalition“) kann für die Zukunft folgender Ansatz zusammengefasst werden:

  • Eine moderne Arbeitswelt gestalten

  • berufliche Chancen ermöglichen

  • Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) kommt Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nach und berät das BMAS.

Der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) kümmert sich um grundsätzliche, strategische und partnerübergreifende Aspekte des Arbeitsschutzes.

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) ist eine wichtige Größe im deutschen Arbeitsschutz. Sie ist eine Plattform aus Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die das Arbeitsschutzsystem in Deutschland, besonders angesichts des Wandels der Arbeitswelt, kontinuierlich modernisiert. Weiter werden auch Anreize für Betriebe geschaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer stetig zu verbessern. So werden stetig praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz erreicht.

Sehr konkrete Umsetzungsempfehlungen für Bereiche des Arbeitsschutzes in Form von Normen werden hauptsächlich vom Deutschen Institut für Normung veröffentlicht. Auch internationale oder europäische Normen werden erarbeitet.

Deutsches Institut für Normung

Verschiedene Organisationen widmen sich speziellen Bereichen im Arbeitsschutz:

So ist beispielsweise der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) ein wichtiger Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft und setzt durch seine Richtlinien Qualitätsstandards für nach dem aktuellen Stand der Technik.

Verein Deutscher Ingenieure

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Zuletzt geändert 19.04.2023

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