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DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte"
Welche Verpflichtungen, Aufgaben und Anforderungen bestehen für Sicherheitsbeauftragte laut DGUV?
Die DGUV Information 211-042 richtet sich an Sicherheitsbeauftragte und an Unternehmerinnen und Unternehmer als diejenigen, die für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich sind. Wie ist der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert? In welcher Rolle befinden sich Sicherheitsbeauftragte? Welche Rechte und Pflichten haben sie und wie ist die Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit geregelt? Auf all diese Fragen gibt die DGUV in der Broschüre vom März 2017 Antworten.
Grundlagen
In Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten müssen die Unternehmer Sicherheitsbeauftragte bestellen, die sich bestimmten Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz widmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem § 22 SGB VII. Auch die Beteiligung des Betriebsrates ist hier festgeschrieben, die aus § 27 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - „Mitbestimmungsrechte“- abgeleitet wird.
In § 20 DGUV V1 wird ausgeführt, welche Faktoren der Unternehmer für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten berücksichtigen muss. Die DGUV-Regel 100-001 beschreibt diese genauer. Auf dieser Grundlage legt der Unternehmer die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten fest. Er kann sich hierzu natürlich vom Unfallversicherungsträger, der Gewerbeaufsicht, seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt beraten lassen.
Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten kann formlos erfolgen, wird jedoch häufig über Formblätter oder Ernennungsurkunden, in Verbindung mit einem Auszug der relevanten Gesetzestexte, vorgenommen.
Wichtige Voraussetzungen sind, neben der grundsätzlichen Unfall- und Gesundheitsgefahr im Betrieb und der Gesamtzahl aller Beschäftigten, dass die Sicherheitsbeauftragten räumlich, zeitlich und fachlich den Beschäftigten ihres Arbeitsbereiches nahe sind. Wenn sie aus dem Kollegenkreis stammen und zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel kennen, können sie ihren Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte nachkommen.
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Aufgaben-Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten
Die fachliche Qualifikation erlangst du als angehender Sicherheitsbeauftragter in einer Schulung. Diese kannst du bei uns bequem als Fernlehrgang in nur 2 Tagen absolvieren: Zur Sicherheitsbeauftragten Schulung
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Als Sicherheitsbeauftragter hast du laut DGUV Information 211-042 die Aufgabe, den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, das heißt bei betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren wirksamen Umsetzung, zu unterstützen. Insbesondere achtest du daher in deinem Arbeitsbereich auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung.
Du machst den Unternehmer auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam, die du erkennst. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber häufig sinnvoll, dies schriftlich zu tun. In vielen Betrieben gibt es dazu Vordrucke oder du schreibst eine E-Mail. Außerdem bewirkst du durch deine Vorbildfunktion auch ein sicherheitsgerechtes Verhalten deiner Kollegen. Im Laufe dieser Ausbildung wirst du noch einiges Grundlagenwissen zum Arbeitsschutz erhalten und dadurch für viele Themenbereiche sensibilisiert, auf die du achten solltest, um deine Funktion gut erfüllen zu können. Du erhältst neben Informationen noch praktische Beispiele, worauf Du als Sicherheitsbeauftragter achten solltest. Außerdem wirst du Tipps bekommen, wie du sensibel auf Kollegen oder Vorgesetzte zugehen kannst, wenn du deiner Aufgabe nachgehst.
Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehört es auch, an verschiedenen Arbeitsschutz-aktivitäten teilzunehmen. Gibt es in deinem Unternehmen mehrere Sicherheitsbeauftragte, kann es sinnvoll sein, sich im Kreis der Sicherheitsbeauftragten dazu abzustimmen und jeweils nur einen Vertreter zu entsenden.
Dabei arbeitest du mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), dem Betriebsarzt und auch dem Betriebsrat zusammen, die dir natürlich auch als zusätzliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Schließlich habt ihr alle dasselbe Ziel. Da du mit deinen Kollegen zusammen im Betrieb oder in der Arbeitsschicht tätig bist und deinen Arbeitsbereich, deine Arbeitsmittel, die notwendigen Arbeitsabläufe sowie die Arbeitsbedingungen kennst, bringst du die wichtigsten Voraussetzungen, deine Aufgaben erfüllen zu können, bereits mit. So kannst du Unfall- und Gesundheitsgefahren wie fehlende Schutzeinrichtungen oder defekte Persönliche Schutzausrüstung erkennen, auf sicheres Handeln hinwirken und dazu beitragen, dass in deinem Arbeitsbereich Arbeitsunfälle oder Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen)
Nach § 11 AsiG muss in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden, der mindestens vierteljährlich Anliegen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit übergeordneter Bedeutung berät. Diese können zum Beispiel die Analyse des Unfallgeschehens, ein Austausch zur Wirksamkeit umgesetzter Arbeitsschutzmaßnahmen oder eine Beratung über sicherheitstechnische Aspekte von neuen Arbeitsverfahren sein.
Als Sicherheitsbeauftragter bist du ein Mitglied des Arbeitsschutzsausschusses und nimmst an den ASA-Sitzungen teil. Weiter muss der Unternehmer oder eine beauftragte Person, zwei Betriebsratsmitglieder, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt teilnehmen. Bei Bedarf können weitere interne oder externe Teilnehmer eingeladen werden (DGUV Information 211-042).
Mitarbeit an der Gefährdungsbeurteilung
Kurz gesagt ist die Gefährdungsbeurteilung das Erkennen und Bewerten aller Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Nachdem die Gefährdungen identifiziert und klassifiziert sind, müssen Maßnahmen erarbeitet werden, um das Risiko von eintretenden Unfällen, Erkrankungen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu minimieren. Als Sicherheitsbeauftragter kannst du nachvollziehen, ob festgelegte Maßnahmen durchgeführt sind, und ob diese auch sinnvoll wirken.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Begehungen von Arbeitsplätzen sind ein sehr wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes, um den Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb unmittelbar zu erfassen und mögliche Handlungsfelder zu identifizieren. Durch Begehungen gewinnt man einen Eindruck von den Arbeitsbedingungen vor Ort, kann frühzeitig mögliche Belastungen erkennen und vieles mehr.Finden interne Begehungen statt, ist ein Teilnehmerkreis ähnlich dem des ASA sinnvoll. Da du deinen Arbeitsbereich genau kennst, kannst du hier wertvolle Informationen oder Lösungsvorschläge beitragen.
Unfallanalysen
Nach einzelnen Arbeitsunfällen oder sogar einer Reihe von ähnlichen Arbeitsunfällen sollten die Unfallursachen untersucht werden. So können Maßnahmen getroffen werden, um weitere Unfälle zu verhindern. Auch hierbei kannst du als Spezialist in deinem Arbeitsbereich einen wertvollen Beitrag leisten.
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Rechte, Pflichten und Befugnisse der Sicherheitsbeauftragten
Als Sicherheitsbeauftragter bist du im Arbeitsschutz in deinem Arbeitsbereich ehrenamtlich tätig. Dabei erhältst du keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion, sondern bleibst wie bisher deinem Vorgesetzten unterstellt. Bei deinem Vorgesetzten bzw. dem Arbeitgeber liegt auch weiterhin die Verantwortung für den Arbeitsschutz, du hast kein Haftungsrisiko.Du trägst nicht mehr rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz als jeder andere Beschäftigte auch. Vorher wurden dir ja schon die Pflichten aller Mitarbeiter genannt: Arbeitsschutzmaßnahmen müssen unterstützt und Weisungen befolgt werden, Mängel beseitigt oder weitergemeldet werden und die persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden.Es ist ausdrücklich geregelt, dass du wegen der Erfüllung deiner Aufgaben nicht benachteiligt werden darfst. Deinen Aufgaben kannst du ohne dafür festgeschriebenen Zeitaufwand innerhalb deiner Arbeitszeit nachkommen, der Unternehmer muss dir hierzu auch die Gelegenheit geben.Weiter hast Du natürlich das Recht, innerhalb deiner Arbeitszeit an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Autor: Manuel Zabe
Erstellt am: 05.08.2020
Zuletzt geändert: 17.06.2024
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