Sicherheitsbeauftragter Aufgaben & Voraussetzungen (SiBe)
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Sicherheitsbeauftragter Aufgaben

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und was sind seine Aufgaben?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter in einem Unternehmen, welcher neben seiner Haupttätigkeit, zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit beiträgt. Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten zählen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Er ist gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und arbeitet mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich und freiwillig, ohne vorgegebenen Zeitaufwand. Angehende Sicherheitsbeauftragte müssen eine Fortbildung im Umfang von ca. 20 Stunden absolvieren, in welcher sie eine Mindestqualifikation erwerben, um die unterschiedlichen Aufgaben zu übernehmen.

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten im Allgemeinen ist es, den Verantwortlichen für Arbeitssicherheit beratend zur Seite zu stehen. Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb und unterstützt durch seine Fach- und Sachkenntnis bei der Gefährdungsbeurteilung.

„Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.“ (DGUV Information 211-042)

Sie haben darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und richtig benutzt werden. SiBe's unterstützen den Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung und sind erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen. Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber ihren Kollegen als Multiplikator auf und besitzen eine Vorbildfunktion für sicherheitsgerechtes Verhalten.​​

Zusammengefasst sind die wesentlichen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:

  • Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen

  • Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen prüfen

  • Ansprechpartner für sicherheitstechnische Fragestellungen

  • Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen

  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen

  • Vorbildfunktion für sicherheitsgerechtes Verhalten

Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten lassen sich in 3 Teilbereiche unterteilen.

Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Der Sicherheitsbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die primäre Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die Umsetzung von präventiven Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Identifikation von potenziellen Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Einrichtungen und Arbeitsverfahren. Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit den Mitarbeitern und der Unternehmensführung zusammen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Prüfung von Vorhandensein und ordnungsgemäßer Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtung und -Ausrüstung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten besteht in der Überprüfung, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und die persönlichen Schutzausrüstungen in ausreichendem Maße vorhanden sind und ordnungsgemäß von den Mitarbeitern genutzt werden. Dies erfordert regelmäßige Inspektionen und Schulungen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die richtigen Schutzmaßnahmen verstehen und anwenden.

 

Auf Unfall-, Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz aufmerksam machen

Schließlich obliegt es dem Sicherheitsbeauftragten, Unfall-, Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und auf diese aufmerksam zu machen. Dies beinhaltet die Kommunikation von Risiken, die Durchführung von Schulungen und Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie die Erfassung und Meldung von Vorfällen und Sicherheitsbedenken. Durch diese proaktive Rolle trägt der Sicherheitsbeauftragte dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer und gesünder zu gestalten und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen.

Die 3 Hauptaufgaben von Sicherheitsbeauftragten

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten”

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” festgelegt. In der Vorschrift sind alle Regelungen zur Bestellung sowie den Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten definiert:

 

§ 20 (1)

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,

• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

• Anzahl der Beschäftigten.

§ 20 (2)

Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

§ 20 (3)

Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

§ 20 (4)

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.

§ 20 (5)

Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

DGUV Vorschrift 1

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Erstellt am: 14.05.2019
Zuletzt geändert: 08.03.2024

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren

Rahmenbedingungen für Sicherheitsbeauftragte

Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten oder direkt von der Geschäftsführung angesprochen werden, ob Sie die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen möchten, dann ist das erstmal eine Wertschätzung für Sie als Mitarbeiter. Jedoch sollten Sie mit den Vorgesetzten die genauen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche besprechen. Ein wichtiges Thema ist auch, wie viel Zeit Ihnen für die mögliche neue Aufgabe neben ihrer eigentlichen Tätigkeit eingeräumt wird.
 

Weitere Themen können sein:

  • Für welche Bereiche im Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte genau zuständig?

  • Welche gesonderten Gefahren gibt es in diesem Bereich bzw. Wie hoch ist das Gefahrenpotential?

  • Wie lange gibt es in diesem Bereich schon keinen Sicherheitsbeauftragten und warum?

  • Bei welchen Problemen kann der Sicherheitsbeauftragte ohne Termin sofort einen Vorgesetzten zu einem Gespräch bitten?

  •  In welchen Zeitabständen muss der Sicherheitsbeauftragte gegenüber der Unternehmensleitung über den aktuellen Stand seiner Arbeit Auskunft geben?

  • Welche zusätzlichen Zahlungen kann der Sicherheitsbeauftragte erwarten?

  • Wann wird der neue Sicherheitsbeauftragte dem Arbeitsschutzausschuss vorgestellt?

  • Welche Art und Umfang von Fortbildungen wird dem Mitarbeiter eingeräumt?

Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ist Betriebsbeauftragter und arbeitet partnerschaftlich mit der Sifa zusammen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Leiter des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch unterstellt. Sie ist für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung verantwortlich und haftbar.

 

Der größte Unterschied zwischen dem Sibe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht darin, dass Sifas eine bestimmte berufliche Qualifikation aufweisen. Sifas haben entweder einen Meister oder Techniker Titel oder können ein technisches Studium vorweisen.
 

Die Voraussetzungen für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten sind geringer. Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber nur bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung achten und auf Unfallgefahren aufmerksam machen.

Die interne Kommunikation

Die interne Kommunikation als zentrale Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten

Eine zentrale Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist der aktive Austausch mit den Kollegen und die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitssicherheit im Betrieb. In größeren Betrieben übertragt der Geschäftsführer seine Aufsichtspflicht an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Diese Mitarbeiter treffen sich in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten.


Der Sicherheitsbeauftragte steht im ständigen Austausch mit seinen Kollegen. Er erläutert Vorschriften und kennt deren Meinung zum aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsbedingungen. Er bespricht regelmäßig den korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln und die Verwendung der persönliche Schutzausrüstung und sensibilisiert seine Kollegen für sicherheits- gesundheitsbewusstes Verhalten.

Deshalb sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in der Ausübung seiner Tätigkeit bspw. folgende Fragen stellen:​

  • Trägt mein Kollege die passende Arbeitsschutzausrüstung für seine Tätigkeit?

  • Wird die Arbeitsschutzausrüstung richtig angewendet?

  • Wurde der neue Mitarbeiter über die Gefahren im Umgang mit einem Produkt unterwiesen?

  • Entstehen Stolperfallen durch die Lagerung von Materialien?

  • Ist beim Umrüsten eines Bereiches eine höhere Lärmbelastung entstanden?

Soft Skills als wichtige Voraussetzung für Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte muss dabei nicht nur auf dem neuesten Stand der geltenden Regeln und Normen sein, sondern auch entsprechende Soft-Skills besitzen. D.h. die Kommunikation mit den Kollegen so gestalten, dass diese die Arbeitsschutzvorschriften als Ihren Vorteil erkennen und nicht als lästiges, unnötiges Übel.

Der Sicherheitsbeauftragte muss die Vorschriften der folgenden Institutionen kennen und vermitteln:​

  • Aus dem staatlichen Bereich, Gewerbeaufsichtsämter und technischen Überwachungsämter.

  • Aus dem selbstverwaltenden Bereich, Berufsgenossenschaften, Landesverbände der DGUV und Unfallkassen.

 

Um diese zentrale Aufgabe erfolgreich und gewissenhaft übernehmen zu können, sollte jeder Sicherheitsbeauftragte folgende Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen:

  • Akzeptanz unter den Kollegen und Kolleginnen

  • Hohe Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe

  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten

  • Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen

  • Fachkunde im Zuständigkeitsbereich

  • Gutes technisches Verständnis

  • Sorgfältiges & kontinuierliches Arbeiten

  • Eigeninitiative

  • Organisationstalent

Kommunikationsstrategien für Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte nimmt eine Position im Unternehmen ein, welche je nach der Perspektive seiner Kollegen anders wahrgenommen werden kann. Die Kollegen sollten ihn sehr schätzen, da er ein geschultes Auge auf deren Gesundheit wirft. In der Regel wird dabei die Arbeit der Kollegen nicht unterbrochen. Führungspersonen werden zum Teil von dieser Aufgabe entlastet. Der Sicherheitsbeauftragte sollte von diesem Personenkreis also auch offen empfangen werden.


Jedoch beschäftigt sich der Sicherheitsbeauftragte einen größeren Teil seiner Arbeit mit dem Melden von Mängeln. D.h. ein Arbeitsunfall hat noch nicht stattgefunden, aber der Sicherheitsbeauftragte erkennt ein Risiko in bestimmten Tätigkeiten. Wenn Vorgesetzte oder Kollegen diese Risiken nicht erkennen, dann können diese Meldungen auf Dauer lästig erscheinen.

Um dieses mögliche Ungleichgewicht zu vermeiden, spielt die Kommunikation eine wichtige Rolle. Sie sollten bei den Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten auf folgende Dinge achten. Zum einem sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in die Lage und Situation seiner Kollegen oder Vorgesetzten reinversetzen können. Dies hilft dem SiBe, die richtigen Worte zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Zum anderen ist es hilfreich, die positiven Verhaltensweisen vor einer kritischen Äußerung kurz zu wiederholen.

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeführt. Das heißt, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden neben der üblichen Tätigkeit übernommen. Deshalb bestimmt die intrinsische Motivation maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe. Ein gewisses Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise sollten bei der Auswahl eines geeigneten Kollegen für diese Position berücksichtigt werden.

Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kollegen. Stellt er fest, dass Kollegen Arbeitsschutzvorschriften missachten, sollte er sie darauf hinweisen und ihnen erklären, welche Risiken dadurch entstehen können. Eine Weisungsbefugnis geht mit der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter nicht einher. 

Rechte, Pflichten und Kündigungsschutz des Sicherheitsbeauftragten

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte?

Für Sicherheitsbeauftragte gilt ein relativer Kündigungsschutz. Sie dürfen gemäß § 22 Abs. 3 SGB VII nicht wegen einer Handlung oder Entscheidung, die sie in pflichtgemäßer Ausübung ihres Amtes treffen, gekündigt werden. Darüber hinaus besteht kein besonderer Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte.

Auch in der DGUV Vorschrift 1 § 20, (5) ist ein Benachteiligungsverbot definiert:

"Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.”

Wenn der Sicherheitsbeauftragte z.B. feststellt, dass eine hoch lukrativer Prozess ein zu hohes Unfallrisiko aufweist, dann könnten Konflikte zu der Geschäftsführung und seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter entstehen. Das Benachteiligungsverbot schützt den Beauftragten in diesen Fällen.

Ist ein Sicherheitsbeauftragter haftbar?

Sicherheitsbeauftragte haben gemäß § 22 SGB VII eine rein beratende Rolle ohne Weisungsbefugnis. Sie sind zivil- und strafrechtlich nicht haftbar. Ihre Aufgabe besteht darin, Mängel in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu erkennen, zu melden und Verbesserungen anzuregen. Sie dürfen nicht wegen der Ausübung ihrer Aufgaben benachteiligt werden.

Welche Verantwortung hat der Sicherheitsbeauftragte?

Sicherheitsbeauftragte sind erster Ansprechpartner für alle sicherheitstechnischen Fragen im Unternehmen tragen die verantwortungsvolle Aufgabe, ihren Arbeitsalltag und die Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsförderung zu sehen, um sicherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren zu erkennen.

In § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte lautet der zweite Absatz:
 

“Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten

Da die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgabe innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitsstunden ausführen, besteht rechtlich gesehen kein Anspruch auf einen Ausgleich durch ein zusätzliches Gehalt. In viele Unternehmen ist allerdings eine Bonuszahlung für das Engagement der Sicherheitsbeauftragten üblich. 

Kann man als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld verlangen?

Rechte, Pflichten, Kündigung

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  • Schritt-für-Schritt Anleitung

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Sicherheitsbeauftragter Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Betrieb Sicherheitsbeauftragter werden. Es sind keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich. Die entsprechenden Kenntnisse werden in der Ausbildung vermittelt. Eine gute Sozialkompetenz und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein gelten allerdings als Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung der Position.

Wenn es um die Wahl des richtigen Kandidaten für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen geht, sind das Verantwortungsbewusstsein und ein guter Draht zu anderen Kollegen ein wichtiges Auswahlkriterium. Engagement und ein gewisses Fingerspitzengefühl sollten angehende Sicherheitsbeauftragte mitbringen, denn die intrinsische Motivation bestimmt maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe.

Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte

Wer ist für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten geeignet?

Am besten als Sicherheitsbeauftragte geeignet sind Mitarbeiter mit einer vorbildlichen Arbeitsweise, die das Arbeitsumfeld gut kennen und Interesse an den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten haben. Wenn die Person darüber hinaus auch bei Kollegen fachlich und persönlich anerkannt ist und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzt, ist sie optimal für die Position als Sicherheitsbeauftragter geeignet. 

Zusammengefasst gelten folgende Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte:

  • Fachliche Qualifikation (wird in Schulung vermittelt)

  • Engagement für freiwillige Aufgabe

  • Verantwortungsbewusstsein und vorbildliche Arbeitsweise

  • Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl

Wer sollte nicht als Sicherheitsbeauftragter ernannt werden?

Da mit der Rolle des Sicherheitsbeauftragten keine Weisungsbefugnis und rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz einhergeht, sollten Personen mit Führungsverantwortung möglichst nicht als Sicherheitsbeauftragte ernannt werden. Im Ausnahmefall kann auch eine Führungskraft Sicherheitsbeauftragter werden. Diese könnte dann allerdings für ihr Handeln oder Unterlassen zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Eine Person mit Weisungsbefugnis kann im Gegensatz zu anderen Sicherheitsbeauftragten im Zweifelsfall gewisse Dinge schneller umsetzen. Diese beiden Vor- und Nachteile gilt es zu beachten, bevor ein Sicherheitsbeauftragter ernannt wird.

Was muss man als Sicherheitsbeauftragter wissen?

Als Sicherheitsbeauftragter solltest du die Unfall- und Gesundheitsgefahren in deinem Arbeitsbereich genau kennen und deine Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit betrachten. Außerdem musst du wissen, welche Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorgeschrieben sind und prüfen, ob diese in ausreichender Menge vorhanden sind und ordnungsgemäß genutzt werden.

Die fachliche Qualifikation für die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter können die Kandidaten in einer entsprechenden Weiterbildung erwerben. Gemäß DGUV Information 211-042 wird eine regelmäßige Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten alle drei bis fünf Jahre empfohlen. An der ExpertMe Akademie bieten wir eine digitale Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte an, die es ermöglichen, Sicherheitsbeauftragte in nur wenigen Tagen auf höchstem Niveau auszubilden – und das alles flexibel und kosteneffizient von jedem Ort aus. ​Die Grundlage der Weiterbildung stellen §22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 dar. 

 

Ziel der Ausbildung ist es, Mitarbeiter ideal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten in ihrem Betrieb vorzubereiten. Die Teilnehmenden lernen die aktuellen Regelungen im Arbeitsschutz und, für was genau ein Sicherheitsbeauftragter verantwortlich ist. Nach der Grundausbildung bieten wir drei verschiedene Schwerpunkt-Seminare an, in denen spezifischer auf die unterschiedlichen Anforderungen und Gefahrenquellen in Produktion, Verwaltung und Gesundheitsbranche eingegangen wird. 

Qualifikation von Sicherheitsbeauftragten

Unsere Aus- und Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) werden von der Geschäftsführung schriftlich bestellt, um bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu unterstützen. Sie übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist gem. § 22 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben. Bei erhöhter Gefährdung kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger Beschäftigten die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten fordern.

Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, mithilfe ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und zu melden und das Vorhandensein bzw. die sachgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzausrüstungen und -Vorrichtungen zu prüfen. So tragen sie maßgeblich zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit ihrer Kollegen und aller anwesenden Personen im Betrieb bei. 

 

Gegenüber ihren Kollegen treten die Sibes als Multiplikator und Vorbild für sicherheitsbewusstes Verhalten auf. Sie haben keine weisungsbefugnis und übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich, freiwillig und ohne vorgegebenen Zeitaufwand. Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Sicherheitsbeauftragte Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch FaSi oder SiFa) und Betriebsärzten zusammen.

Definition: Was ist ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe)?

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