Sicherheitsbeauftragter Aufgaben
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein schriftlich bestellter Mitarbeiter in einem Unternehmen, welcher neben seiner Haupttätigkeit zur Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit beiträgt. Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ist die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kollegen.
Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten zählen beratende und vermittelnde Tätigkeiten zwischen Kollegen und den Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Betrieb. Er ist gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und arbeitet mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich und freiwillig, ohne vorgegebenen Zeitaufwand. Angehende Sicherheitsbeauftragte müssen eine Fortbildung im Umfang von ca. 20 Stunden absolvieren, in welcher sie eine Mindestqualifikation erwerben, um die unterschiedlichen Aufgaben zu übernehmen.
Inhaltsübersicht:
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Aufgaben-Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten”
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention, §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” festgelegt. In der Vorschrift sind alle Regelungen zur Bestellung sowie den Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten definiert:
§ 20 (1)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Anzahl der Beschäftigten.
§ 20 (2)
Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
§ 20 (3)
Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.
§ 20 (4)
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.
§ 20 (5)
Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Autorin: Frau Cornelia An
Zuletzt geändert 22.05.2023
Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren
Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich erkennen und durch ihre Orts-, Fach- und Sachkenntnis bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Gegenüber ihren Kollegen treten sie als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und besitzen eine Vorbildfunktion für sicherheitsgerechtes Verhalten.
Im Detail sind die besonderen Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten,
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den Zustand der Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen zu prüfen,
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sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden,
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Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren,
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an regelmäßigen Betriebsbegehungen teilzunehmen,
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Unfälle und Berufskrankheiten zu untersuchen
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und neue Mitarbeiter einzuweisen.

Zusammengefasst ist die wichtigste Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten, ihren Arbeitsalltag und die Umgebung immer durch die Brille der Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsförderung zu sehen.
Deshalb sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in der Ausübung seiner Tätigkeit bspw. folgende Fragen stellen:
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Trägt mein Kollege die passende Arbeitsschutzausrüstung für seine Tätigkeit?
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Wird die Arbeitsschutzausrüstung richtig angewendet?
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Wurde der neue Mitarbeiter über die Gefahren im Umgang mit einem Produkt unterwiesen?
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Entstehen Stolperfallen durch die Lagerung von Materialien?
Ist beim Umrüsten eines Bereiches eine höhere Lärmbelastung entstanden?
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten lassen sich in 4 Aufgabenbereiche unterteilen.
1. Aufnahme, Meldung, Beseitigung von Mängeln an Maschinen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
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Meldung von fehlender Schutzeinrichtungen
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Umgang mit vorschriftswidriges Verhalten von Beschäftigten (z.B. Nichtbenutzung von PSA)
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Je nach Art und Schwere des gemeldeten Mangels unmittelbare oder spätere Inaugenscheinnahme, Prüfung der Angaben auf sachliche Richtigkeit
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Wenn nicht durch Beteiligte sofort abstellbar, Meldung an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte.
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Beurteilung der Arbeitsbedingungen
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Förderung von sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten der Kollegen durch Gespräche
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Einwirkung auf umgehende Abstellung der Mängel, soweit dies im Zuständigkeitsbereich der Beteiligten liegt
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Verfolgung der Mängelbeseitigung
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Planung, Ausführung und Unterhaltung der Einrichtungen
4 Aufgabenbereiche von Sicherheitsbeauftragten
3. Unfall /Beinahe-Unfall / Vorfälle im Zuständigkeitsbereich (ggf. Mitwirkung bei der Ersten Hilfe)
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Information an die Verletzten zur Inanspruchnahme Erster-Hilfe-Leistungen und/oder Hinweise zum Aufsuchen des Durchgangsarztes
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Mitwirken bei der innerbetrieblichen Unfalluntersuchung zur Feststellung der Unfallursachen
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Mitwirken bei der Erarbeitung der Vorschläge für technische oder organisatorische Maßnahmen, die erforderlich sind, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern
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Bei meldepflichtigen Unfällen: Kenntnisnahme des entsprechenden Vordrucks des innerbetrieblichen Unfallmeldesystems und evtl. betriebliche Sonderregelungen zur Meldepflicht
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Untersuchung und Auswertung der Unfallursachen Information aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Durchführung von Maßnahmen zu ihrer Abwendung
4. Regelmäßige Inaugenscheinnahme der Arbeitsplätze, Einrichtungen und Verkehrswege
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Regelmäßiger Rundgang im Arbeitsbereich
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Begutachtung von Vorhandensein von ordnungsgemäßen Schutzeinrichtungen
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Ordnungsgemäße Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz
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Einhaltung der Betriebsanweisungen zur Unfallverhütung und Verhütung der Berufskrankheiten und der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
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Soweit Abstellung festgestellter Mängel durch die Beteiligten nicht unmittelbar möglich, Meldung an die zuständigen Vorgesetzten; Verfolgung der Mängelbeseitigung
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Sicherheitstechnische Überprüfung der Einrichtungen und Arbeitsverfahren
2. Gesamtes Unfallgeschehen im Zuständigkeitsbereich. Beobachtung des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich
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Kenntnisnahme durch persönliche Beobachtung
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Informationen der Beschäftigten/Vorgesetzten
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Information durch Unfallanzeigen oder innerbetriebliche Meldevordrucke
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Einsichtnahme in das Verbandbuch/die Kartei über Erste-Hilfe-Leistungen
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Aufgrund dieser Informationen Hinweise/Vorschläge für Vorgesetzte erstellen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter motivieren, sich sicherheitsbewusst zu verhalten und zu handeln
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Durchführung des Arbeitsschutzes beobachten, Mängel feststellen, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit unterbreiten
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeführt. Das heißt, die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden neben der üblichen Tätigkeit übernommen. Deshalb bestimmt die intrinsische Motivation maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe. Ein gewisses Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise sollten bei der Auswahl eines geeigneten Kollegen für diese Position berücksichtigt werden.
Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine formale Verantwortung für die Sicherheit seiner Kollegen. Stellt er fest, dass Kollegen Arbeitsschutzvorschriften missachten, sollte er sie darauf hinweisen und ihnen erklären, welche Risiken dadurch entstehen können. Eine Weisungsbefugnis geht mit der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter nicht einher.
In § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte lautet der zweite Absatz:
“Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“
Rechte, Pflichten und Kündigungsschutz des Sicherheitsbeauftragten
Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte?
Für Sicherheitsbeauftragte gibt es keinen Sonderkündigungsschutz. Es gilt jedoch das sogenannte Benachteiligungsverbot gemäß § 22 Abs. 3 SGB VII, welches festlegt, dass ein Beauftragter nicht aufgrund seiner im Amt getroffenen Entscheidungen gekündigt werden kann. Auch in der DGUV Vorschrift 1 § 20, (5) ist ein Benachteiligungsverbot definiert:
"Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.”
Der Sibe genießt somit einen relativen Kündigungsschutz, da er nicht wegen einer Handlung oder Entscheidung, die er in pflichtgemäßer Ausübung seines Amtes trifft, gekündigt werden kann.
Wenn der Sicherheitsbeauftragte z.B. feststellt, dass eine hoch lukrativer Prozess ein zu hohes Unfallrisiko aufweist, dann könnten Konflikte zu der Geschäftsführung und seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter entstehen. Das Benachteiligungsverbot schützt den Beauftragten in diesen Fällen.
Ist ein Sicherheitsbeauftragter haftbar?
Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe, seinen Arbeitgeber und die Vorgesetzten in Bezug auf die Sicherheit zu beraten. Er hat gemäß § 22 SGB VII aber keine Weisungsbefugnis und ist deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar. Aus diesem Grund wird empfohlen, keine Mitarbeiter mit Führungsverantwortung zum Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.
Die interne Kommunikation als zentrale Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten
Eine zentrale Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist der aktive Austausch mit den Kollegen und die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitssicherheit im Betrieb. In größeren Betrieben übertragt der Geschäftsführer seine Aufsichtspflicht an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Diese Mitarbeiter treffen sich in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten.
Der Sicherheitsbeauftragte steht im ständigen Austausch mit seinen Kollegen. Er erläutert Vorschriften und kennt deren Meinung zum aktuellen Stand der Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsbedingungen. Er bespricht regelmäßig den korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln und die Verwendung der persönliche Schutzausrüstung und sensibilisiert seine Kollegen für sicherheits- gesundheitsbewusstes Verhalten.
Soft Skills als wichtige Voraussetzung für Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte muss dabei nicht nur auf dem neuesten Stand der geltenden Regeln und Normen sein, sondern auch entsprechende Soft-Skills besitzen. D.h. die Kommunikation mit den Kollegen so gestalten, dass diese die Arbeitsschutzvorschriften als Ihren Vorteil erkennen und nicht als lästiges, unnötiges Übel.
Der Sicherheitsbeauftragte muss die Vorschriften der folgenden Institutionen kennen und vermitteln:
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Aus dem staatlichen Bereich, Gewerbeaufsichtsämter und technischen Überwachungsämter.
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Aus dem selbstverwaltenden Bereich, Berufsgenossenschaften, Landesverbände der DGUV und Unfallkassen.
Um diese zentrale Aufgabe erfolgreich und gewissenhaft übernehmen zu können, sollte jeder Sicherheitsbeauftragte folgende Fähigkeiten und Kompetenzen mitbringen:
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Akzeptanz unter den Kollegen und Kolleginnen
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Hohe Sozialkompetenz, gute Beobachtungsgabe
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Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten
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Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen
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Fachkunde im Zuständigkeitsbereich
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Gutes technisches Verständnis
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Sorgfältiges & kontinuierliches Arbeiten
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Eigeninitiative
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Organisationstalent
Kommunikationsstrategien für Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte nimmt eine Position im Unternehmen ein, welche je nach der Perspektive seiner Kollegen anders wahrgenommen werden kann. Die Kollegen sollten ihn sehr schätzen, da er ein geschultes Auge auf deren Gesundheit wirft. In der Regel wird dabei die Arbeit der Kollegen nicht unterbrochen. Führungspersonen werden zum Teil von dieser Aufgabe entlastet. Der Sicherheitsbeauftragte sollte von diesem Personenkreis also auch offen empfangen werden.
Jedoch beschäftigt sich der Sicherheitsbeauftragte einen größeren Teil seiner Arbeit mit dem Melden von Mängeln. D.h. ein Arbeitsunfall hat noch nicht stattgefunden, aber der Sicherheitsbeauftragte erkennt ein Risiko in bestimmten Tätigkeiten. Wenn Vorgesetzte oder Kollegen diese Risiken nicht erkennen, dann können diese Meldungen auf Dauer lästig erscheinen.
Um dieses mögliche Ungleichgewicht zu vermeiden, spielt die Kommunikation eine wichtige Rolle. Sie sollten bei den Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten auf folgende Dinge achten. Zum einem sollte sich der Sicherheitsbeauftragte in die Lage und Situation seiner Kollegen oder Vorgesetzten reinversetzen können. Dies hilft dem SiBe, die richtigen Worte zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Zum anderen ist es hilfreich, die positiven Verhaltensweisen vor einer kritischen Äußerung kurz zu wiederholen.
Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ist Betriebsbeauftragter und arbeitet partnerschaftlich mit der Sifa zusammen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Leiter des Betriebes im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch unterstellt. Sie ist für die Qualität der sicherheitstechnischen Beratung verantwortlich und haftbar.
Der größte Unterschied zwischen dem Sibe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht darin, dass Sifas eine bestimmte berufliche Qualifikation aufweisen. Sifas haben entweder einen Meister oder Techniker Titel oder können ein technisches Studium vorweisen.
Die Voraussetzungen für die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten sind geringer. Aus gesetzlicher Sicht soll der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber nur bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen, auf die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung achten und auf Unfallgefahren aufmerksam machen.
Rahmenbedingungen für Sicherheitsbeauftragte
Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten oder direkt von der Geschäftsführung angesprochen werden, ob Sie die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten übernehmen möchten, dann ist das erstmal eine Wertschätzung für Sie als Mitarbeiter. Jedoch sollten Sie mit den Vorgesetzten die genauen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche besprechen. Ein wichtiges Thema ist auch, wie viel Zeit Ihnen für die mögliche neue Aufgabe neben ihrer eigentlichen Tätigkeit eingeräumt wird.
Weitere Themen können sein:
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Für welche Bereiche im Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte genau zuständig?
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Welche gesonderten Gefahren gibt es in diesem Bereich bzw. Wie hoch ist das Gefahrenpotential?
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Wie lange gibt es in diesem Bereich schon keinen Sicherheitsbeauftragten und warum?
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Bei welchen Problemen kann der Sicherheitsbeauftragte ohne Termin sofort einen Vorgesetzten zu einem Gespräch bitten?
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In welchen Zeitabständen muss der Sicherheitsbeauftragte gegenüber der Unternehmensleitung über den aktuellen Stand seiner Arbeit Auskunft geben?
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Welche zusätzlichen Zahlungen kann der Sicherheitsbeauftragte erwarten?
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Wann wird der neue Sicherheitsbeauftragte dem Arbeitsschutzausschuss vorgestellt?
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Welche Art und Umfang von Fortbildungen wird dem Mitarbeiter eingeräumt?
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Aufgaben-Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
