Sicherheitsbeauftragter Aufgaben: Die komplette Übersicht
Gesetzliche Grundlage, Kernaufgaben und Praxisbeispiele im Überblick
Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter genau – und wo hören seine Zuständigkeiten auf? Diese Frage stellen sich viele Unternehmen, sobald die gesetzliche Pflicht zur Bestellung nach § 22 SGB VII greift. Anders als bei vielen anderen betrieblichen Rollen ist das Aufgabenprofil des Sicherheitsbeauftragten gesetzlich nicht bis ins Detail vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 sowie der praktischen Umsetzung im jeweiligen Betrieb.
In diesem Artikel erhalten Sie eine vollständige Übersicht: von den gesetzlichen Grundlagen über die zentralen Aufgabenbereiche bis hin zu konkreten Beispielen aus dem Arbeitsalltag – unabhängig davon, ob es sich um einen Büro-, Produktions- oder Verwaltungsbetrieb handelt.
Inhaltsverzeichnis
Kostenfreies PDF: Sicherheitsbeauftragte richtig bestellen und einsetzen
Was Sie zur Bestellung, den Aufgaben und der richtigen Anzahl wissen müssen
Erhalten Sie eine klare Übersicht zu den Aufgaben und Voraussetzungen von Sicherheitsbeauftragten – inklusive Checkliste für die rechtssichere Bestellung:
✅ Die 5 wichtigsten Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
✅ Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Bestellung
✅ Eine Checkliste zur Ermittlung der richtigen Anzahl und Auswahl
✅ Klarheit über Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten
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Rechtliche Grundlage: § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist § 22 des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII): Unternehmen mit regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Der Gesetzestext selbst beschreibt die Aufgaben nur in groben Zügen – er verpflichtet Sicherheitsbeauftragte dazu, den Unternehmer bei der Unfallverhütung zu unterstützen. Wie diese Unterstützung konkret aussieht, konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 ("Grundsätze der Prävention") der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie bildet die praktische Grundlage für die im nächsten Abschnitt beschriebenen Kernaufgaben.
Wichtig für die Praxis: Weder das Gesetz noch die DGUV-Vorschrift räumen Sicherheitsbeauftragten eine Weisungsbefugnis ein. Ihre Rolle bleibt beratend und unterstützend – die rechtliche Verantwortung für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen liegt weiterhin bei der Unternehmensleitung.
Die wichtigsten Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten im Detail
Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die gesetzliche Grundlage aus § 22 SGB VII in vier zentralen Aufgabenfeldern. Im Arbeitsalltag verteilen sich diese Aufgaben unterschiedlich stark – je nach Branche und Betriebsgröße –, folgen aber immer derselben Grundstruktur:
1. Erkennen und Melden von Gefahrenquellen
Sicherheitsbeauftragte beobachten den Arbeitsplatz gezielt auf potenzielle Gefahrenquellen – etwa unsichere Arbeitsweisen, fehlerhafte Maschinen oder organisatorische Mängel. Wird eine Gefährdung festgestellt, melden sie diese an die zuständigen Stellen: Vorgesetzte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat.
2. Teilnahme an Begehungen und Audits
Sicherheitsbeauftragte nehmen regelmäßig an Betriebsbegehungen teil und unterstützen bei internen sowie externen Audits. Ihre Aufgabe ist es, Mängel zu dokumentieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Durch ihre aktive Beteiligung tragen sie dazu bei, Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
3. Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Förderung des Sicherheitsbewusstseins der Belegschaft. Sicherheitsbeauftragte sprechen Kollegen auf unsichere Verhaltensweisen an und ermutigen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen – nicht durch Anweisungen, sondern als Vorbild.
4. Unterstützung bei der Unfallprävention und -untersuchung
Sicherheitsbeauftragte helfen dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, indem sie Schwachstellen im Sicherheitskonzept aufzeigen. Kommt es dennoch zu einem Unfall, können sie an der Analyse und Ursachenforschung mitwirken. Ihre praktischen Einblicke sind wertvoll, um Maßnahmen zur Unfallverhütung abzuleiten und Wiederholungen zu vermeiden.
Diese vier Aufgabenfelder sind branchenübergreifend gültig. Wie sie konkret aussehen, hängt stark vom Arbeitsumfeld ab – im nächsten Abschnitt zeigen wir das anhand von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen.
Damit Sicherheitsbeauftragte diese Aufgaben im Alltag auch tatsächlich wahrnehmen können, braucht es die passenden Rahmenbedingungen im Unternehmen – von zeitlichen Freiräumen bis zur richtigen Anzahl an bestellten Sicherheitsbeauftragten. Wie die Bestellung konkret abläuft und was Unternehmen dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
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Was Sie zur Bestellung, den Aufgaben und der richtigen Anzahl wissen müssen
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Beispiele aus der Praxis: Wie sehen die Aufgaben im Alltag aus?
Die vier Aufgabenfelder aus dem vorherigen Abschnitt gelten branchenübergreifend – wie sie konkret aussehen, hängt aber stark vom Arbeitsumfeld ab. In der Produktion stehen andere Gefahrenquellen im Fokus als in Büro und Verwaltung. Die folgenden Beispiele zeigen die Bandbreite anhand von drei typischen Aufgabenbereichen.
Aufgaben im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gesetzlich vorgeschrieben. Sicherheitsbeauftragte sind feste Mitglieder dieses Gremiums und bringen ihre Perspektive in die Diskussion ein. Typische Aufgaben im ASA:
-
Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen, in denen aktuelle Sicherheitsfragen besprochen werden.
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Dokumentation von Unfallberichten und deren Analyse zur Ableitung präventiver Maßnahmen.
-
Erarbeitung von Vorschlägen, um Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten.
Beispiel aus der Praxis ✅
Während einer ASA-Sitzung wird ein wiederkehrender Unfallhergang in der Logistik besprochen. Der Sicherheitsbeauftragte schlägt vor, eine zusätzliche Schulung für den Umgang mit Gabelstaplern durchzuführen, um die Unfallrate zu senken.
Bereitstellung und Überwachung der PSA
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes, besonders in Branchen wie Bau, Produktion oder Chemie. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die notwendige PSA erhalten und diese korrekt nutzen. Konkrete Aufgaben:
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Überprüfung, ob PSA wie Helme, Handschuhe oder Schutzbrillen den gesetzlichen Standards entsprechen
-
Regelmäßige Kontrolle, ob die Mitarbeitenden die PSA richtig anwenden
-
Meldung von Defekten oder Abnutzungserscheinungen der PSA an die zuständigen Stellen
Praxisbeispiel ✅
Der Sicherheitsbeauftragte überprüft die Schutzbrillen im Lager und entdeckt mehrere beschädigte Exemplare. Er sorgt für eine sofortige Neubeschaffung und weist die Mitarbeitenden darauf hin, regelmäßig ihre PSA zu kontrollieren.
💡 Im Büro- und Verwaltungsbereich spielt klassische PSA eine untergeordnete Rolle. Dort verschieben sich die Schwerpunkte hin zu Ergonomie und Stolperfallen – mehr dazu im Artikel Sicherheitsbeauftragter im Büro.
Dokumentation und Berichtswesen im Arbeitsschutz
Eine präzise Dokumentation ist unverzichtbar, um Maßnahmen im Arbeitsschutz zu planen und deren Wirksamkeit zu bewerten. Sicherheitsbeauftragte erstellen regelmäßig Berichte über sicherheitsrelevante Beobachtungen und Maßnahmen. Typische Dokumentationsaufgaben:
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Protokollierung von Sicherheitsrundgängen und Gefährdungsbeurteilungen.
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Erstellung von Berichten für die Unternehmensleitung zu sicherheitstechnischen Vorfällen.
-
Dokumentation von Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeitenden.
Beispiel aus der Praxis ✅
Nach einer Sicherheitsbegehung dokumentiert der Sicherheitsbeauftragte festgestellte Mängel, wie rutschige Böden in der Produktionshalle, und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter. In einem anschließenden Bericht schlägt er vor, rutschfeste Matten zu verlegen, um zukünftige Unfälle zu verhindern.
Häufige Fragen zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
Was sind die wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten?
Ein Sicherheitsbeauftragter erkennt und meldet Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten, wirkt bei der Unfallprävention und -untersuchung mit und nimmt an Begehungen, Audits sowie ASA-Sitzungen teil.
Hat ein Sicherheitsbeauftragter Weisungsbefugnis?
Nein. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung.
Unterscheiden sich die Aufgaben je nach Branche?
Die vier zentralen Aufgabenfelder gelten branchenübergreifend, ihre konkrete Ausprägung unterscheidet sich aber je nach Arbeitsumfeld – etwa Schutzausrüstung in der Produktion versus Ergonomie im Büro.
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen. Geeignet sind vor allem Mitarbeitende mit guter Kenntnis des Arbeitsplatzes, Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Aufgaben-Zusammenfassung + Checkliste als PDF
5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung
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5 wichtigste Regeln für die Ausbildung
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Checkliste zur Bestellung eines Sibe
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Fazit: Sicherheitsbeauftragte als Schlüssel zur sicheren Arbeitsumgebung
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind vielseitig und branchenübergreifend von Bedeutung – von der Erkennung von Gefahren über die Sensibilisierung der Belegschaft bis hin zur aktiven Mitwirkung bei Unfallprävention und -untersuchung. Auch ohne Weisungsbefugnis leisten Sicherheitsbeauftragte einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheitskultur im Unternehmen.
Warum sind Sicherheitsbeauftragte unverzichtbar?
-
Sie schützen die Gesundheit der Mitarbeitenden und fördern das Wohlbefinden am Arbeitsplatz
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Sie minimieren rechtliche Risiken für das Unternehmen und sorgen für die Einhaltung von § 22 SGB VII
-
Sie stärken die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und Management und schaffen Vertrauen

Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen für die Rolle – gefragt sind vor allem organisatorisches Verständnis, Kommunikationsfähigkeit und der Wille, Verantwortung zu übernehmen. Häufig eignen sich Mitarbeitende, die bereits Erfahrung im Betrieb gesammelt haben und den Arbeitsalltag genau kennen.
Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben von Anfang an sicher wahrnehmen können, empfiehlt sich eine fundierte Grundausbildung. In unserer 2in1 Grundausbildung vermitteln wir alle notwendigen Kenntnisse kompakt und flexibel online.

Autorin: Frau Cornelia An
Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren
Erstellt am: 14.05.2019
Zuletzt geändert: 30.07.2026



