Arbeitsschutzausschuss & ASA Sitzung
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eine Plattform, über welche unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen besprechen, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Auf dieser Seite findest du Informationen zur ASA-Sitzung und dem Arbeitsschutzausschuss und die Funktion des Sicherheitsbeauftragten als Teil der ASA.

Was wird bei einer ASA Sitzung besprochen?
Die ASA Sitzung ist ein Kommunikationsforum, in dem Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes besprochen werden. Das können zum Beispiel die Analyse des Unfallgeschehens, ein Austausch zur Wirksamkeit umgesetzter Arbeitsschutzmaßnahmen oder die Beratung über sicherheitstechnische Aspekte von neuen Arbeitsverfahren sein.
Bedeutung, Teilnehmer & Themen des ASA Ausschuss
Was ist die ASA Sitzung?
Nach § 11 AsiG muss in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden. Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens vierteljährlich, also alle drei Monate.
Ist ein Arbeitsschutzausschuss in Ihrem Betrieb erforderlich?
Wenn Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, muss ein ASA gebildet werden. Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte wie folgt zu berücksichtigen:
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Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden mit dem Faktor 0,75
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Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit dem Faktor 0,5
An den regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss nehmen teil:
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Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
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zwei Mitglieder des Betriebsrates
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Der Betriebsarzt
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Der Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Bei Bedarf können weitere interne oder externe Teilnehmer eingeladen werden.
Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
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Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
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Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
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Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
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Koordination von Aufgaben zur Arbeitssicherheit
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Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
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Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
Auszug aus § 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:
Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzausschuss
Als Sicherheitsbeauftragter bist du ein Mitglied des Arbeitsschutzausschuss. Du bist vor Ort Ansprechpartner für deine Kollegen in Sachen Arbeitssicherheit. Zu deinen wichtigsten Aufgaben zählt die die interne Kommunikation mit den Verantwortlichen für das Thema Arbeitsschutz im Betrieb. Erfahre mehr über die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten
Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Dieser soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten der Arbeitssicherheit zu beraten.
Der Hauptnutzen eines effektiven Arbeitsschutz ist der sichere Betriebsablauf. Die Effizienz der ASA hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung des Arbeitsschutz in der täglichen Praxis.
Inhaltsübersicht:
Quellen
Von Quistorp, Dipl.-Ing. Cornelia: Arbeitsschutzausschuss-Sitzung effektiv durchführen / Zusammenfassung (07.10.2020). Unter: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/arbeitsschutzausschuss-sitzung-effektiv-durchfuehren-zusammenfassung_idesk_PI13633_LI10157122.html (Abruf 16.09.2021)
Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Der Zweck des Arbeitsschutzausschusses sollte in jedem Unternehmen bekannt sein. Eine falsche Erwartung oder fehlinterpretierte Verantwortung kann zu Problemen führen.
Speziell zu duesen Fragen hat unser Sicherheitsigenieur eine PDF Zusammenfassung und konkrete Handlungsanweisungen erstellt.
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Thema: Arbeitsschutzausschuss

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