Grundsätzlich ist für Betriebe ab 21 Beschäftigten die Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben. Ab 151 Arbeitnehmern müssen zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele Sicherheitsbeauftragte tatsächlich erforderlich sind, hängt von weiteren Faktoren w.z.B. Arbeitsumgebung und Schichtarbeit ab.
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Wie viele Sicherheitsbeauftragte?
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Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Unternehmen?
Die Pflicht zur Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der Mitarbeiter.
Grundsätzlich gilt:
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Für Betriebe mit 1 bis 20 Beschäftigten ist kein Sicherheitsbeauftragter erforderlich.
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Für Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigten ist die Bestellung von mindestens einem Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben.
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Unternehmen mit 151 bis 250 Arbeitnehmern müssen zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen.
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Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.
Es werden demnach nicht beliebig viele freiwillige Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten ernannt, sondern eine sinnvolle Verteilung der Positionen im Unternehmen angestrebt. Dabei werden alle regelmäßig Beschäftigten mit einbezogen, auch 450-Euro-Stellen, Werkstudenten und Praktikanten. Vorübergehende Aushilfen werden nicht gezählt.
Handelt es sich um ein Unternehmen, bei welchen besondere Gefahr für Leben und Gesundheit besteht, kann der Unfallversicherungsträger auch bei weniger als 21 Mitarbeitern verlangen, dass ein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird. (DGUV Regel 100-001)
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift, sind neben der Anzahl der Mitarbeiter noch weitere Kriterien festgehalten. Hierdurch soll die konkrete betriebliche Situation bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Pflicht zur Bestellung eines SiBe's im Unternehmen bildet § 22 des Sozialgesetzbuches VII:
„(1.) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen."
Rechtliche Grundlagen – Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
Die fünf Kriterien zur Berechnung der richtigen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten:
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Anzahl der Beschäftigten
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Unfall- und Gesundheitsrisiken im Unternehmen
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Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
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Zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
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Fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
5 Kriterien für die Anzahl an Sicherheitsbeauftragten
Kriterium 1: Anzahl der Beschäftigten
Kriterium 3: Räumliche Nähe
Kriterium 4: Zeitliche Nähe
Kriterium 5: Fachliche Nähe
Kriterium 2: Unfall- und Gesundheitsrisiken
Die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsrisiken stellen neben der Anzahl an Mitarbeitern das wichtigste Kriterium zur Berechnung dar. Je höher das Gefahrenpotential im Unternehmen ist, desto eher kann sich hieraus ein besonderer Bedarf an Sicherheitsbeauftragten ergeben. Zur konkreten Beurteilung der Risiken ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Das dritte Kriterium zur Berechnung der erforderlichen Anzahl an SiBes ist die räumliche Nähe. Dabei geht es vor allem darum, dass der Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner in der Nähe, als erreichbar, sein sollte. So soll sichergestellt werden, dass der Sicherheitsbeauftragten die Situation im jeweiligen Arbeitsbereich gut genug kennt, um Gefahren einschätzen zu können. Bei räumlichen getrennten Standorten oder Filialen können deshalb unter Umständen weitere Sicherheitsbeauftragte erforderlich werden.
Die Sicherheitsbeauftragten sollen im Wesentlichen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Deshalb betrifft das Kriterium der zeitlichen Nähe insbesondere Betriebe mit Schichtdienst. Es soll gewährleistet sein, dass die SiBes die Arbeitsbedingungen und die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Schichten kennen und zu jeder Zeit Kontakt- und Austauschmöglichkeiten mit den zuständigen Sicherheitsbeauftragten besteht.
Damit die Sicherheitsbeauftragten erfolgreich tätig werden können, setzt das Kriterium der fachlichen Nähe voraus, dass die Sicherheitsbeauftragten die Mitarbeiterstruktur und die Gefährdungspotenziale der Arbeitsbereiche kennen und einschätzen können. Hierzu ist entsprechendes Fachwissen und gewisse Arbeitserfahrung erforderlich. Darüber hinaus ist eine gute Kommunikationsfähigkeit wichtig, um mit allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich kommunizieren zu können.
Grundsätzlich in Betrieben mit regelmäßig 21 oder mehr Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Ab 151 Beschäftigten ist mindestens einen weiterer Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben. Je angefangene weitere 250 Beschäftigte ist ein weiterer Sicherheitsbeauftragter erforderlich. Hintergrund dieses Kriteriums ist, dass die betreuten Beschäftigten den Sicherheitsbeauftragten persönlich kennen sollen, um einen direkten Bezug sicherzustellen.
Vorgehensweise zur Ermittlung der richtigen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen
Für die konkrete Ermittlung ist der Arbeitsschutzausschuss das geeignete Gremium. Hier kann die Berechnung der erforderlichen Anzahl an Sicherheitsbeauftragten in 5 Schritten erfolgen:
Schritt 1: Lagepläne, Betriebsstruktur (Organigramm) und Beschäftigtenzahlen der Arbeitsbereiche bereitstellen
Im ersten Schritt muss die Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen und in den Arbeitsbereichen erhoben werden. Örtlich voneinander getrennte Gebäude oder Betriebsstätten sind als eigenständige Einheit zu betrachten. Teilzeitbeschäftigte sind voll zu berücksichtigen.
Schritt 2: Anhand der Lagepläne und der Organisationsstruktur sinnvolle Tätigkeitsbereiche für Sicherheitsbeauftragte festlegen
Im zweiten Schritt werden die Tätigkeitsbereiche so abgegrenzt, dass unter Berücksichtigung der notwendigen fachlichen und räumlichen Nähe jeweils ein Sicherheitsbeauftragter für einen Arbeitsbereich bzw. Gebäude zuständig ist. In diesem Schritt sind ebenso Grenzen für die Höhe der Mitarbeiterzahl festzulegen, ab welcher der Tätigkeitsbereich für einen Sicherheitsbeauftragten zu groß ist. Je nach Gefährdungsgrad und Branche ist für technische Tätigkeiten davon auszugehen, dass Sicherheitsbeauftragte im Regelfall auf maximal 80 Beschäftigte sinnvoll einwirken können. Auch deutlich unterschiedliche fachliche Tätigkeiten in einem Arbeitsbereich führen grundsätzlich dazu, dass weitere Sicherheitsbeauftragte vorgesehen werden müssen.
Schritt 3: Anhand des Schichtsystems festlegen, wie viele Sicherheitsbeauftragte in den Tätigkeitsbereichen tätig werden sollen
Im dritten Schritt wird festgelegt, dass entsprechend dem Kriterium der zeitlichen Nähe grundsätzlich pro Schicht für jeden Tätigkeitsbereich ein Sicherheitsbeauftragter tätig wird. Bei Schichtsystemen mit überlappenden Zeiten können Sicherheitsbeauftragte evtl. auch auf mehr als eine Schicht einwirken.
Schritt 4: Vergleich Ist/Soll
Im vierten Schritt wird die derzeitige Anzahl der bisher im Betrieb vorhandenen Sicherheitsbeauftragten mit der neu ermittelten notwendigen Anzahl und Verteilung verglichen.
Schritt 5: Bei Bedarf notwendige Maßnahmen einleiten
Für den Fall, dass in Schritt 4 ein Mehrbedarf errechnet wurde, ergibt sich Handlungsbedarf zusätzliche Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Ergibt die Ermittlung, dass weniger Sicherheitsbeauftragte als bisher erforderlich sind, ist zu entscheiden, ob die höhere Anzahl Sicherheitsbeauftragter mittel- oder langfristig beibehalten wird.
Quelle: Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten der BGHM
Berechnung Beispiel 1
Unternehmen zur Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen mit 520 Beschäftigten.
Betriebsstätten
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Hauptwerk mit 500 Beschäftigten (440 Beschäftigte in der Instandhaltung, 60 Verwaltungskräfte/Overhead). Das Instandhaltungspersonal arbeitet im 2-Schichtbetrieb mit jeweils ca. 220 Beschäftigten.
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70 km vom Hauptwerk entfernt befindet sich ein Instandhaltungspunkt mit 20 Beschäftigten. Hier wird im 1-Schichtbetrieb gearbeitet.
Erklärung der Berechnung
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Aufgrund der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Anzahl der Beschäftigten werden pro Schicht 2 Sicherheitsbeauftragte benötigt. Die Sicherheitsbeauftragten müssen aufgrund ihrer Ausbildung und/oder Tätigkeit die fachliche Nähe zum Instandhaltungspersonal besitzen.
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Für das Verwaltungspersonal wird zusätzlich eine weitere Sicherheitsbeauftragte/ein weiterer Sicherheitsbeauftragter benötigt, der/die über die fachliche Nähe zu deren Tätigkeiten verfügt.
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Für den Instandhaltungspunkt wird zusätzlich eine weitere Sicherheitsbeauftragte/ein weiterer Sicherheitsbeauftragter mit technischem Hintergrund benötigt.
Berechnung Beispiel 2
Regionalbereich eines Infrastrukturunternehmens mit 170 Beschäftigten.
Betriebsstätten
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12 Stellwerke im Regionalbereich verteilt im Dreischichtsystem. Insgesamt sind dort 60 Beschäftigte tätig.
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Instandhaltungstrupps organisiert in 3 kleineren dezentralen Werkstätten bzw. Einsatzstellen mit insgesamt 90 Beschäftigten. Fachbereiche: Oberbau (46 Beschäftigte), Leit- und Sicherungstechnik und Kommunikation (24 Beschäftigte), 50 HzAnlagen (20 Beschäftigte). Es wird in 2 Schichten in teilweise gemischten Trupps (3-5 Beschäftigte) gearbeitet.
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1 Verwaltungsstandort mit 20 Beschäftigten.
Erklärung der Berechnung
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Für die 12 Stellwerke wird aufgrund der geringen Personalbesetzung und der geringen Unfall- und Gesundheitsgefahren eine Sicherheitsbeauftragte/ein Sicherheitsbeauftragter benötigt. Durch organisatorische Maßnahmen ist zu regeln, dass sie als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung stehen und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen können.
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Für das Instandhaltungspersonal werden 2 Sicherheitsbeauftragte benötigt. Neben der räumlichen Ausdehnung liegt eine erhöhte Unfall- und Gesundheitsgefahr vor. Auch die fachliche Nähe zu den unterschiedlichen Bereichen ist zu berücksichtigen. Es ist zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbeauftragten in allen Schichten Kontakt zu den Beschäftigten erhalten und die Möglichkeit haben, sich über die Arbeitsbedingungen in den dezentralen Werkstätten bzw. Einsatzstellen zu informieren.
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Aufgrund der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der geringen Beschäftigtenanzahl wird kein Sicherheitsbeauftragter vor Ort benötigt. Der Verwaltungsstandort wird von der/dem Sicherheitsbeauftragten der Stellwerke mit betreut.
Berechnung Beispiel 3
Kleinere Verwaltung mit Liegenschaften, 260 Beschäftigte
Betriebsstätten
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Hauptstandort mit 4 Außenstellen
Erklärung der Berechnung
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Für den Hauptstandort werden aufgrund der räumlichen Größe, aber dennoch geringen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Tätigkeiten an vergleichbaren Arbeitsplätzen, zwei Sicherheitsbeauftragte benötigt.
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Aufgrund der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der geringen Anzahl Beschäftigter wird kein Sicherheitsbeauftragter vor Ort benötigt. Die Außenstandorte werden von der/dem Sicherheitsbeauftragten des Hauptstandorts mit betreut. Durch organisatorische Maßnahmen ist zu regeln, dass sie als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung stehen und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen können.