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Arbeitsschutz im Büro – Pflichten, Maßnahmen & Praxiswissen

Was Büroarbeitsplätze wirklich sicher macht – von Ergonomie bis Homeoffice.

Inhaltsübersicht:

Arbeitsschutz wird oft mit Helmpflicht auf Baustellen oder Sicherheitswesten in der Produktion verbunden. Aber auch im Büroalltag lauern Risiken – körperlich wie psychisch. Langes Sitzen, schlechtes Licht, ständiger Bildschirmblick oder Stress durch Dauererreichbarkeit: Das alles sind Faktoren, die auf Dauer krank machen können. Zugleich ist der Büroarbeitsplatz oft der Ort, an dem Maßnahmen des Arbeitsschutzes am wenigsten konsequent umgesetzt werden – nicht aus böser Absicht, sondern oft einfach aus Unwissen oder weil das Thema als „nicht so dringend“ angesehen wird.

Doch das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Werkbank und Schreibtisch. Ob Homeoffice, Einzelbüro oder Open Space – Unternehmen sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden auch im Büroalltag aktiv zu schützen. Diese Seite zeigt, was konkret zu beachten ist, wo Gefährdungen liegen und wie Arbeitsschutz im Büro praktisch gelingt.

Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutz im Büro ist Pflicht – nicht Kür

Diese Vorschriften gelten auch für den Schreibtisch – und nicht nur für die Produktion.

Arbeitsschutz im Büro klingt oft wie ein netter Zusatz. Was viele aber nicht wissen: Die rechtlichen Vorgaben sind klar – und sie gelten genauso verbindlich wie für Werkhalle, Lager oder Außendienst. Nur eben mit anderen Schwerpunkten. Es geht um Ergonomie, psychische Belastung, Bildschirmarbeit, Brandschutz, Homeoffice und klare Zuständigkeiten.

Was ist vorgeschrieben – und für wen?

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und Gefährdungen zu vermeiden. Das gilt für alle Arten von Arbeitsplätzen, also auch für Büro, Homeoffice und mobile Arbeitsplätze. Wer hier nicht aktiv wird, riskiert nicht nur Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden – sondern im Zweifel auch Bußgelder.

Gerade in Büros sind viele Gefährdungen nicht offensichtlich: Dauersitzen, schlechtes Licht, fehlende Pausen, Zeitdruck oder soziale Belastungen – all das gehört mit in die Gefährdungsbeurteilung.

Relevante Vorschriften auf einen Blick

  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Maßnahmenumsetzung (§ 5, § 12)

  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Gestaltung von Bildschirmplätzen, Lichtverhältnissen, Raumklima, etc.

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Noch gültig, wird aber in die ArbStättV integriert – enthält wichtige Regeln zu Pausen und ergonomischer Ausstattung

  • DGUV Vorschrift 1: Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 20), allgemeine Präventionsgrundsätze

  • DGUV Regel 115-401: Empfehlungen für die ergonomische Gestaltung und Organisation der Büroarbeit

Praxisleitfaden Arbeitsschutz im Büro – PDF mit Handlungsempfehlungen

Rechtssicher handeln. Zuständigkeiten richtig einordnen.

Was gehört zum Arbeitsschutz im Büro? Wer ist wofür verantwortlich – und was wird oft vergessen? Missverständnisse bei Aufgaben, Zuständigkeiten oder Pflichtpositionen führen schnell zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Unser Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – mit klaren Empfehlungen für Unternehmen, Führungskräfte und interne Beauftragte.

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Warum Arbeitsschutz auch im Büro kein Selbstläufer ist

Vermeintlich sichere Arbeitsplätze bergen oft unterschätzte Risiken – für Körper und Psyche.

Im Büro sieht alles erstmal sauber und harmlos aus: keine schweren Maschinen, keine lauten Geräusche, keine offensichtlichen Gefahrenquellen. Aber gerade das führt dazu, dass Risiken häufig unterschätzt – oder schlichtweg ignoriert werden.

Dazu kommt: Viele Beschwerden zeigen sich erst langfristig. Rückenschmerzen, Verspannungen, Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme entwickeln sich über Wochen und Monate – und wirken dann „plötzlich“ chronisch. Genau das macht den Arbeitsschutz im Büro so tückisch.

Und auch die psychische Belastung ist längst nicht mehr die Ausnahme. Hohe Taktung, unklare Zuständigkeiten, ständige Erreichbarkeit, kaum Pausen – das alles kann genauso krank machen wie körperliche Belastung.

Trotzdem fehlt es in vielen Betrieben an klaren Maßnahmen. Oft gibt es zwar eine Gefährdungsbeurteilung – aber sie ist veraltet, oberflächlich oder deckt wichtige Bereiche wie Bildschirmarbeit oder Homeoffice nicht wirklich ab.

Dabei ist klar geregelt: Arbeitgeber müssen alle Arbeitsplätze regelmäßig beurteilen, Risiken erfassen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Büroarbeitsplätze sind da keine Ausnahme – sondern gesetzlich genauso relevant wie jeder andere Arbeitsplatz.

Ergonomischer Arbeitsplatz – mehr als ein guter Stuhl

Wie Haltung, Licht, Bildschirm und Möbel die Gesundheit beeinflussen – und was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Man denkt oft: „Ich sitz ja nur am Schreibtisch – was soll da schon passieren?“ Aber genau das Sitzen ist das Problem. Stundenlang in der gleichen Position, falsche Höhe vom Monitor, zu tief oder zu weich sitzende Stühle – das geht auf Dauer ordentlich auf Rücken, Schultern und Nacken.

Anforderungen laut Arbeitsstättenverordnung

Was viele nicht wissen: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und konkret auch die Bildschirmarbeitsverordnung schreiben ganz klar vor, wie ein Büroarbeitsplatz gestaltet sein muss. Es geht dabei nicht um Luxusmöbel – sondern um Mindestanforderungen, damit die Beschäftigten nicht krank werden.

 

Der Monitor sollte z. B. etwa eine Armlänge entfernt stehen, mit der oberen Bildschirmkante ungefähr auf Augenhöhe. Der Schreibtisch braucht genug Platz, damit Unterarme, Tastatur und Maus in einer Linie bleiben. Und das Licht? Muss so eingestellt sein, dass es nicht blendet oder Schatten auf den Bildschirm wirft.

Bildschirmarbeitsplatz richtig einrichten

Auch die Technik spielt eine Rolle: höhenverstellbare Monitore, ergonomische Eingabegeräte oder rutschfeste Unterlagen für Tastatur und Maus sind keine Spielerei – sie helfen, Fehlhaltungen zu vermeiden. Wer acht Stunden täglich auf einen zu kleinen Bildschirm schaut oder mit dem Arm über die Tischkante greift, spürt das irgendwann.

Bewegung, Pausen, Haltung – ergonomisch denken

Ergonomie endet nicht bei der Einrichtung. Auch Pausen sind Teil der Gestaltung. Nicht nur wegen der Konzentration – sondern weil sich Augen und Muskulatur erholen müssen. Ein kurzer Gang zur Kaffeemaschine oder ein Blick aus dem Fenster ist nicht „unproduktiv“, sondern notwendig. Viele Beschwerden lassen sich mit kleinen Maßnahmen vermeiden – wenn man sie denn ernst nimmt. Ein höhenverstellbarer Tisch allein bringt nichts, wenn niemand weiß, wie man ihn richtig einstellt.

Deshalb gehört Ergonomie nicht nur ins Möblierungskonzept, sondern auch in die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung der Mitarbeitenden. Denn erst wenn alle verstehen, worauf es ankommt, wird aus der Theorie im Alltag auch wirklich gesunder Arbeitsplatz.

Bildschirmarbeit: Belastungen früh erkennen und vorbeugen

Langzeitfolgen vermeiden durch sinnvolle technische und organisatorische Maßnahmen.

Wer täglich stundenlang auf einen Bildschirm schaut, merkt irgendwann: Die Augen werden müde, der Nacken spannt sich, die Konzentration lässt nach. Was harmlos beginnt, kann auf Dauer zu echten Beschwerden führen – vor allem dann, wenn Arbeitsplatz, Pausen und Abläufe nicht gut organisiert sind.

Typische Beschwerden bei Bildschirmarbeit

Kopfschmerzen, trockene Augen, verspannter Nacken – das sind nur die offensichtlichen Symptome. Weniger auffällig, aber genauso belastend: ständige Müdigkeit, Konzentrationsprobleme oder sogar Schlafstörungen. Vor allem, wenn man abends nochmal „nur kurz“ die E-Mails checkt und dabei die Erholung vergisst.

Gerade bei Dauerbelastung entstehen oft sogenannte "multifaktorielle Beschwerden" – also körperlich und psychisch gleichzeitig. Die Ursache? Meist eine Mischung aus schlechtem Licht, falsch eingestelltem Bildschirm, zu langen Sitzphasen und fehlender Struktur.

Die Bildschirmarbeitsverordnung im Überblick

Die rechtlichen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt – auch wenn diese bald in die neue Arbeitsstättenverordnung überführt wird. Wichtig ist: Arbeitgeber sind verpflichtet, ergonomische und gesundheitsgerechte Bedingungen zu schaffen. Das betrifft nicht nur Möbel, sondern auch Bildschirmqualität, Beleuchtung und Softwaregestaltung.

Einige Grundregeln:

  • Der Bildschirm sollte flimmerfrei und blendfrei sein.

  • Schriftgröße und Kontrast müssen leicht lesbar eingestellt sein.

  • Es braucht ausreichend Platz, damit Maus, Tastatur und Unterarme bequem abgelegt werden können.

Auch die Software selbst muss benutzerfreundlich sein – zu viele Klicks, kleine Schaltflächen oder dauernd wechselnde Fenster können die Belastung unnötig erhöhen.

Praktische Tipps für gesunde Augen und Nacken

Ein Bildschirmarbeitsplatz kann noch so gut ausgestattet sein – wenn jemand stundenlang unbewegt davor sitzt, bringt das alles wenig. Wichtig ist, dass man regelmäßig aufsteht, mal aus dem Fenster schaut, kurz die Schultern kreist.

Ein einfacher Trick: die 20-20-20-Regel. Alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf etwas schauen, das 20 Fuß (etwa 6 Meter) entfernt ist. Klingt simpel – wirkt aber echt gut gegen müde Augen.

Auch hilfreich:

  • Bildschirm regelmäßig reinigen (ja, Staub stört tatsächlich)

  • Helligkeit dem Tageslicht anpassen

  • Fenster möglichst seitlich zum Arbeitsplatz statt direkt dahinter oder davor

Und ganz banal, aber oft vergessen: Wasser trinken, lüften, und das Handy mal aus dem Sichtfeld legen – es lenkt sonst doch immer ab.

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Psychische Belastung am Büroarbeitsplatz – was Arbeitgeber tun müssen

Stress, Informationsflut, Isolation: Wie Führung und Gefährdungsbeurteilung schützen können.

Im Büro geht’s nicht nur um Haltung und Bildschirmhöhe – sondern auch darum, wie sich Menschen bei der Arbeit fühlen. Psychische Belastung ist kein Modebegriff, sondern ein realer Risikofaktor. Und: Sie betrifft längst nicht mehr nur Menschen in sozialen Berufen oder im Schichtdienst. Auch in der Verwaltung, im Projektmanagement oder im Kundenservice spürt man den Druck – oft schleichend, manchmal knallhart.

Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG)

Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen nicht nur physische, sondern auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Viele wissen das gar nicht – oder lassen das Thema links liegen, weil es „nicht so greifbar“ scheint. Aber genau das kann problematisch werden.

Denn wenn Mitarbeitende dauerhaft überlastet sind, nicht abschalten können oder sich nicht sicher fühlen, entstehen Folgen für Gesundheit und Leistung. Und im schlimmsten Fall eben auch rechtliche Risiken für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Hinweise auf psychische Gefährdungen erkennen

Nicht immer wird’s direkt ausgesprochen. Aber es gibt Anzeichen, die man ernst nehmen sollte:
Kollegen ziehen sich zurück, wirken gereizt oder wirken plötzlich weniger leistungsfähig. Auch hohe Fehlzeiten in bestimmten Teams können ein Hinweis sein. Oder ständige Konflikte, Überstunden ohne Ende, und das Gefühl, „nicht mehr hinterherzukommen“.

Belastung entsteht oft durch:

  • Dauerstress oder Zeitdruck

  • ständige Unterbrechungen (E-Mails, Anrufe, Rückfragen)

  • fehlende Pausen oder unklare Rollenverteilungen

  • soziale Spannungen im Team oder Führung, die nicht reagiert

Maßnahmen zur Prävention – auch ohne großes Budget

Man muss nicht gleich eine externe Psychologin engagieren. Oft reicht schon, regelmäßig zuzuhören. Klare Aufgaben, transparente Kommunikation, kleine Pausenrituale oder eine offene Gesprächskultur – all das hilft.

Hilfreich sind auch:

  • kurze Teamsitzungen mit Feedbackrunde

  • klare Prioritäten statt Dauer-Multitasking

  • Schulungen zu Stressmanagement oder Selbstorganisation

  • und natürlich: eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, die auch psychische Belastung wirklich ernst nimmt

Und falls du Unterstützung brauchst: Die meisten Berufsgenossenschaften bieten kostenlose Materialien, Fragebögen oder Moderationshilfen an – man muss sie nur nutzen.

Gefährdungsbeurteilung im Büro: Pflicht und Chance zugleich

Rechtlich gefordert – aber oft unzureichend umgesetzt: Wie Sie die Beurteilung praxisnah gestalten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück im Arbeitsschutz. Ohne sie läuft nichts – und trotzdem wird sie im Büro häufig zu oberflächlich gemacht. Einmal ein paar Häkchen in der Excel-Tabelle, fertig. Aber das reicht leider nicht. Denn auch im Büro gibt’s echte Belastungen – nur halt andere als in der Werkstatt.

Was muss beurteilt werden?

Die Beurteilung muss alle relevanten Gefährdungen erfassen – auch die, die nicht sichtbar sind. Also nicht nur Kabel am Boden oder zu helles Licht, sondern auch:

  • ein schlecht eingestellter Bildschirm,

  • Lärm durch viele Telefonate im Großraumbüro,

  • zu wenige Pausen,

  • ständiger Zeitdruck,

  • unklare Zuständigkeiten.

Und: Auch psychische Belastungen sind verpflichtend mit zu erfassen (siehe ArbSchG § 5). Nicht optional, nicht „bei Bedarf“, sondern ein klarer Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Einbindung von Mitarbeitenden

Gute Gefährdungsbeurteilungen entstehen nicht am Schreibtisch der Führungskraft allein. Mitarbeitende kennen ihren Arbeitsplatz am besten – und oft auch die kleinen Dinge, die sich mit wenig Aufwand verbessern ließen. Fragebögen, kurze Interviews oder Workshops können hier viel bringen.

Wer mitreden darf, macht eher mit. Und genau das braucht es, damit die Maßnahmen am Ende auch akzeptiert und umgesetzt werden.

Wie die Gefährdungsbeurteilung im Büro Schritt für Schritt funktioniert, welche rechtlichen Anforderungen gelten und worauf besonders zu achten ist, zeigen wir hier im Detail:
➡️ Gefährdungsbeurteilung Büro – einfach erklärt

Betriebsanweisung für den Büroarbeitsplatz – klar, verständlich, verpflichtend

Was rein muss, was helfen kann – und warum Betriebsanweisungen auch im Büro rechtlich notwendig sind.

Viele denken bei Betriebsanweisungen an Gefahrstoffe, Maschinen oder Produktionsanlagen. Dabei sind sie auch für Büros vorgeschrieben – nur wird’s dort oft vergessen oder unterschätzt. Dabei sind gerade dort viele Regelungen und Hinweise für sicheres Arbeiten nötig – man muss sie nur mal schwarz auf weiß festhalten.

Aufbau einer Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung im Büro sollte in einfacher Sprache erklären:

  • Welche Gefährdungen auftreten können (z. B. Bildschirmarbeit, psychische Belastung, ergonomische Probleme)

  • Welche Schutzmaßnahmen gelten (z. B. Pausen, richtige Sitzhaltung, Umgang mit Technik)

  • Was im Notfall zu tun ist (z. B. Evakuierungsplan, Erste Hilfe, Brandschutz)

  • Wer zuständig ist für Arbeitsschutz im Bereich

Am besten in einem DIN-A4-Format, gut sichtbar aufgehängt oder digital verteilt – und nicht in der Schublade vergessen.

Beispiele für Büroarbeitsplätze

Eine Betriebsanweisung im Büro kann ganz konkret sein:
z. B. für die Nutzung eines höhenverstellbaren Schreibtischs, die sichere Aufbewahrung von Arbeitsmitteln, Verhaltensregeln im Großraumbüro oder auch zur Bildschirmarbeit im Homeoffice. Auch Regeln für das Verhalten bei psychischen Überlastungen dürfen benannt werden – etwa mit Hinweis auf Ansprechpartner.

Wie so eine Betriebsanweisung konkret aussieht und worauf es bei der Erstellung ankommt, zeigen wir hier im Detail – inklusive PDF-Vorlage:
➡️ Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz – rechtssicher & verständlich

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Was gehört zum Arbeitsschutz im Büro? Wer ist wofür verantwortlich – und was wird oft vergessen? Missverständnisse bei Aufgaben, Zuständigkeiten oder Pflichtpositionen führen schnell zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Unser Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – mit klaren Empfehlungen für Unternehmen, Führungskräfte und interne Beauftragte.

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Homeoffice: Was für den Küchentisch gilt

Arbeitsschutzpflichten enden nicht an der Bürotür – was im Homeoffice zu beachten ist.

Seit der Corona-Zeit gehört Homeoffice für viele einfach dazu. Laptop aufklappen, WLAN verbinden, los geht’s – aber wie sieht’s mit dem Arbeitsschutz aus? Ist das noch Sache des Arbeitgebers, wenn jemand vom Küchentisch aus arbeitet? Klare Antwort: Ja. Auch für das Homeoffice gilt das Arbeitsschutzgesetz – nur die Umsetzung ist oft komplizierter.

Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit & Homeoffice

Sobald Beschäftigte regelmäßig von zu Hause arbeiten (also nicht nur ab und zu), spricht man von Telearbeit – und dafür gelten die gleichen Pflichten wie im Büro: Der Arbeitsplatz muss ergonomisch sein, Gefährdungen müssen beurteilt, Mitarbeitende unterwiesen werden.

Klar: Der Arbeitgeber kann nicht einfach ins Wohnzimmer spazieren und Möbel umstellen. Aber es braucht zumindest eine Einschätzung – z. B. über einen Fragebogen, eine Foto-Dokumentation oder ein strukturiertes Gespräch.

Dazu kommt: Auch psychische Belastung durch soziale Isolation oder ständige Erreichbarkeit gehört in die Beurteilung.

Ergonomische Mindeststandards zu Hause

Niemand verlangt einen voll ausgestatteten Bürostuhl mit 6-Wege-Verstellung. Aber ein Stuhl vom Esstisch ohne Lehne ist halt auch keine Lösung. Deshalb sollte geprüft werden:

  • Gibt’s genug Licht?

  • Ist der Bildschirm auf richtiger Höhe?

  • Steht der Laptop auf Augenhöhe oder auf dem Schoß?

  • Gibt’s Pausen und klare Arbeitszeiten – oder wird durchgearbeitet?

Auch Softwarelösungen können helfen: Tools, die an Pausen erinnern oder Arbeitszeit dokumentieren, schaffen Struktur.

Wie Sicherheitsbeauftragte im Homeoffice sinnvoll eingebunden werden und worauf sie achten können, zeigen wir in diesem Video – direkt aus der Praxis.

Sicherheitsbeauftragte im Büro: Wer sie braucht – und wofür

Rechte, Aufgaben, Bestellpflichten – und warum sie für den Büroarbeitsschutz besonders wichtig sind.

Auch im Büro müssen Sicherheitsbeauftragte benannt werden – jedenfalls dann, wenn regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte dort arbeiten. Manche Betriebe meinen, das sei nur was für Werkstatt oder Baustelle, aber das stimmt nicht. Denn auch im Büro gibt es klare Pflichten – und die Rolle der Sicherheitsbeauftragten ist gesetzlich geregelt.

Aufgaben im Büroalltag

Sicherheitsbeauftragte (kurz: SiBe) sind Kolleginnen oder Kollegen, die ehrenamtlich mithelfen, auf Gefährdungen hinzuweisen. Sie haben keine Führungsverantwortung, aber sie kennen den Arbeitsbereich gut – und das macht sie besonders wichtig für den Büroarbeitsschutz.

Typische Aufgaben:

  • auf Stolperfallen, schlechte Haltung oder Belastungen aufmerksam machen

  • bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken

  • Ansprechpartner für Kolleg:innen sein, wenn’s um Sicherheit oder Belastung geht

  • regelmäßig den Arbeitsplatz im Blick behalten, z. B. bei Begehungen

 

Rolle bei psychischen Belastungen und Bildschirmarbeit

Gerade im Büro geht es bei Sicherheit oft nicht um Unfälle – sondern um Dauerbelastungen. Hier können SiBes helfen, frühzeitig zu erkennen, wenn was aus dem Gleichgewicht gerät: Wenn jemand dauernd Überstunden macht, wenn es Konflikte im Team gibt oder wenn Arbeitsplätze unergonomisch sind.

Sie sind keine Therapeuten – aber sie können mitdenken, weiterleiten, kleine Dinge verbessern. Und manchmal macht genau das den Unterschied.

Schulung: Was Sicherheitsbeauftragte im Büro wissen müssen

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können, brauchen sie eine fundierte Schulung – auch im Bürobereich. Hier lernen sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem, wie man Gefährdungen erkennt, Kollegen anspricht und mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeitet.

 

Wer sich für Inhalte, Dauer und Anmeldung zur Schulung interessiert, findet hier alle Infos:
➡️ Schulung Sicherheitsbeauftragter Büro – Inhalte & Termine

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz im Büro (FAQ)

Muss ich im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Ja – zumindest dann, wenn regelmäßig von zu Hause gearbeitet wird („Telearbeit“ im rechtlichen Sinn). Der Arbeitgeber bleibt auch hier verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Das geht z. B. per Fragebogen oder über eine digitale Selbsteinschätzung. Bei gelegentlichem mobilen Arbeiten („Homeoffice light“) reicht oft eine pragmatische Lösung, aber auch da sollten Gefährdungen mitgedacht werden.

Müssen Sicherheitsbeauftragte auch im Büro bestellt werden?

Ja. Wenn mehr als 20 Beschäftigte regelmäßig im Büro tätig sind, schreibt § 22 SGB VII i. V. m. DGUV Vorschrift 1 vor, dass mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu benennen ist. Auch bei weniger Beschäftigten kann die Berufsgenossenschaft eine Bestellung anordnen – etwa bei besonderen Belastungen. Die Rolle gilt übrigens auch für Homeoffice-Bereiche.

Zählt psychische Belastung wirklich als Gefährdung?

Absolut. Seit 2013 ist psychische Belastung ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). Das betrifft u. a. Überlastung, Konflikte im Team, fehlende Pausen, unklare Arbeitsaufträge oder ständige Erreichbarkeit. Arbeitgeber müssen hier Maßnahmen ergreifen – von klarer Kommunikation bis zu strukturellen Anpassungen.

Was kostet es, Arbeitsschutz im Büro umzusetzen?

Das kommt drauf an. Viele Verbesserungen kosten gar nichts: bessere Pausenregelung, klarere Rollenverteilung, kurze Unterweisungen. Andere Maßnahmen (z. B. ergonomische Möbel oder Softwarelösungen) brauchen Budget – aber oft weniger als gedacht. Wichtig ist: Die Investition zahlt sich fast immer aus – weniger Krankmeldungen, bessere Stimmung, mehr Leistung.

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren

Erstellt am: 15.05.2025
Zuletzt geändert 15.05.2025

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutz im Büro

Sibe in Büro und Verwaltung

​Informationen zu Aufgaben, Bestellung und Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten im Büro.

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Betriebsanweisung im Büro

Betriebsanweisungen gehören zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

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Unterweisung

Regelmäßige Unterweisungen sind wichtig für die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsumfeld.

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Gefährdungsbeurteilung im Büro

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung im Büro und im Home Office

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