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Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragte sind verantwortlich für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie übernehmen diese Funktion als Ehrenamt und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Arbeitsschutz. Neben der fachlichen Qualifikation sind insbesondere Engagement und eine gute Kommunikationsstärke Grundvoraussetzung für Sicherheitsbeauftragte.

Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter im Betrieb Sicherheitsbeauftragter werden, eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht.  Um die Rolle des Sicherheitsbeauftragten erfolgreich ausführen zu können, sind allerdings gewisse Arbeitsschutzkenntnisse erforderlich. Diese ergeben sich konkret aus den Aufgaben, die der Sicherheitsbeauftragte nach §20 “Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten” der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention zu übernehmen hat. Diese Qualifikation wird den angehenden Sicherheitsbeauftragten in einer Schulung bzw. Weiterbildung vermittelt.

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Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Wer ist für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten geeignet?

Wenn es um die Wahl des richtigen Kandidaten für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen geht, sind das Verantwortungsbewusstsein und ein guter Draht zu anderen Kollegen ein wichtiges Auswahlkriterium. Engagement und ein gewisses Fingerspitzengefühl gelten als Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung der Position.

 

Die intrinsische Motivation bestimmt maßgeblich das Engagement für diese freiwillige Aufgabe. Am besten geeignet sind deshalb Mitarbeiter mit einer vorbildlichen Arbeitsweise, die das Arbeitsumfeld gut kennen und Interesse an den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten haben. Wenn die Person darüber hinaus auch bei Kollegen fachlich und persönlich anerkannt ist und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzt, ist sie optimal für die Position als Sicherheitsbeauftragter geeignet. 

Zusammengefasst gelten folgende Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte:

  • Fachliche Qualifikation (wird in Schulung vermittelt)

  • Engagement für freiwillige Aufgabe

  • Verantwortungsbewusstsein und vorbildliche Arbeitsweise

  • Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl

Wer sollte nicht als Sicherheitsbeauftragter ernannt werden?

Da mit der Rolle des Sicherheitsbeauftragten keine Weisungsbefugnis und rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz einhergeht, sollten Personen mit Führungsverantwortung möglichst nicht als Sicherheitsbeauftragte ernannt werden. Im Ausnahmefall kann auch eine Führungskraft Sicherheitsbeauftragter werden. Diese könnte dann allerdings für ihr Handeln oder Unterlassen zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Eine Person mit Weisungsbefugnis kann im Gegensatz zu anderen Sicherheitsbeauftragten im Zweifelsfall gewisse Dinge schneller umsetzen. Diese beiden Vor- und Nachteile gilt es zu beachten, bevor ein Sicherheitsbeauftragter ernannt wird.

Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte
Qualifikation von Sicherheitsbeauftragten

Die fachliche Qualifikation für die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter können die Kandidaten in einer entsprechenden Weiterbildung erwerben. Gemäß DGUV Information 211-042 wird eine regelmäßige Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten alle drei bis fünf Jahre empfohlen.

 

Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

An der ExpertMe Akademie bieten wir verschiedene Aus- und Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte als Fernlehrgänge an:

Qualifikation von Sicherheitsbeauftragten

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Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Kann man auch ohne Schulung als Sicherheitsbeauftragter genannt werden?

Laut DGUV Information 1 müssen Sicherheitsbeauftragte eine Mindestqualifikation vorweisen. Diese können angehende Sicherheitsbeauftragte in einer entsprechenden Schulung erlangen.

 

Wer ernennt den Sicherheitsbeauftragten?

Die Bestellung bzw. Ernennung des Sicherheitsbeauftragten erfolgt schriftlich durch den Unternehmer. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch Betriebsarzt und Betriebsrat können geeignete Personen vorschlagen.

Mehr Informationen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

 

Kann ein Sicherheitsbeauftragter gegen seinen Willen ernannt werden?

In DGUV Regel 100-001 ist definiert, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe ehrenamtlich und zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe übernehmen. Es kann also kein Arbeitnehmer gezwungen werden, diese freiwillige Aufgabe zu übernehmen.

 

Haben Sicherheitsbeauftragte einen Kündigungsschutz?

Für Sicherheitsbeauftragte gilt ein relativer Kündigungsschutz. Das heißt, sie dürfen gem. § 22 Abs. 3 SGB VII nicht wegen der Ausführung ihrer Funktion benachteiligt werden.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen von Sicherheitsbeauftragten

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Erstellt am: 07.08.2023
Zuletzt geändert: 07.08.2023

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