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Sicherheitsbeauftragter im Überblick

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist ein zentraler Baustein im Arbeitsschutz. Arbeitsschutz ist in jedem Unternehmen ein wichtiges Thema – unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Neben gesetzlichen Vorgaben sind auch praktische Maßnahmen entscheidend, damit Mitarbeitende sicher arbeiten können. 

 

Doch was genau steckt hinter dieser Funktion? Warum ist sie so wichtig für Betriebe? Und wie unterscheidet sich die Rolle des Sicherheitsbeauftragten von anderen Rollen im Arbeitsschutz? Auf dieser Seite erhältst du einen umfassenden Überblick – von der Definition über die rechtliche Grundlage bis hin zu Bestellung, Anzahl und Qualifizierung.

 

Hinweis: Details zu den konkreten Tätigkeiten findest du hier: Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben.

Definition Sicherheitsbeauftragter (Sibe)

Sicherheitsbeauftragte (kurz: SiBe) sind von der Geschäftsführung schriftlich bestellte Beschäftigte, die ehrenamtlich und zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb unterstützen.

 

Sicherheitsbeauftragte sind also keine Vollzeit-Funktionsträger, sondern Kolleginnen und Kollegen aus der Belegschaft, die mit offenen Augen durch den Arbeitsalltag gehen. Die Sicherheitsbeauftragten (Sibe) agieren als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitsschutzorganisation. Durch ihre Präsenz fördern sie ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Betrieb.

Ihre Aufgabe ist es, auf unsichere Situationen hinzuweisen, Mitarbeitende für Gefahren zu sensibilisieren und somit zur Unfallvermeidung beizutragen. 

 

Wichtig: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis. Sie ordnen nichts an und tragen auch nicht die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Diese bleibt immer beim Arbeitgeber oder der Führungskraft. Dadurch ergibt sich ein klares Rollenverständnis. Sicherheitsbeauftragte wirken unterstützend, beratend und motivierend – ohne Druck, sondern auf Augenhöhe mit den Kolleg:innen.

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5 Regeln für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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  • 5 wichtigste Regeln für die Ausbildung

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Die 5 wichtigsten Aufgabebn eines Sicherheitsbeauftragten als PDF Checkliste
Aufgaben

Konkrete Rolle im Arbeitsschutz

Die zentrale Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den Arbeitgeber und die Führungskräfte im Bereich des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Durch ihre Nähe zum Arbeitsplatz und zu den Kolleg:innen tragen sie dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Anstatt selbst Verantwortung oder Weisungsbefugnis zu übernehmen, wirken sie im Alltag mit und geben Empfehlungen. Damit nehmen sie eine wichtige Brückenfunktion zwischen Belegschaft und Arbeitsschutzorganisation ein.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Detaillierte Informationen zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gemäß DGUV Vorschrift 1 und § 22 SGB VII.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage: §22 SGB VII & §20 DGUV Vorschrift 1

Damit die Sicherheit im Betrieb nicht dem Zufall überlassen ist, ist die Rolle des Sicherheitsbeauftragten gesetzlich geregelt. Die rechtliche Grundlage bilden § 22 SGB VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1.

  • So schreibt § 22 SGB VII vor, dass Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Diese Pflicht besteht unabhängig von Branche oder Unternehmensform. Zusätzlich ist ein Benachteiligungsverbot festgeschrieben. Niemand darf durch seine Rolle als SiBe Nachteile im Arbeitsverhältnis haben.

  • § 20 DGUV Vorschrift 1 geht noch weiter ins Detail und beschreibt, nach welchen Kriterien die Zahl der Sicherheitsbeauftragten ermittelt wird. Dabei spielen sowohl die Gefährdungslage als auch Nähefaktoren (räumlich, zeitlich, fachlich) eine Rolle.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist keine freiwillige Maßnahme, sondern ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzsystems.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Die Pflicht greift, sobald ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigt. Aufgrund der Gefährdungssituation kann der Unfallversicherungsträger eine von der Beschäftigtenzahl 20 abweichende Regelung treffen. Dabei ist nicht nur die reine Mitarbeiterzahl entscheidend, sondern auch die regelmäßige Beschäftigung. Saisonkräfte, Teilzeitbeschäftigte oder Aushilfen können je nach Umfang also ebenfalls mitzählen.

 

Auch wenn kleinere Betriebe rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, kann die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sinnvoll sein, beispielsweise in Branchen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. In der Praxis empfehlen viele Berufsgenossenschaften, bereits frühzeitig eine oder mehrere Personen als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, um den Arbeitsschutz systematisch zu verankern.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?

Es ist ein häufiger Irrtum, dass sich die Zahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten pauschal festlegen lässt. Tatsächlich ist diese individuell zu bestimmen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Gefahrenpotenzial: Je höher das Risiko für Arbeitsunfälle oder Gesundheitsgefahren, desto mehr Sicherheitsbeauftragte sollten eingesetzt werden.

  2. Räumliche Nähe: - Arbeiten Beschäftigte an verschiedenen Standorten oder in großen Werkhallen, ist es sinnvoll, mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen.

  3. Zeitliche Nähe: Bei Schichtbetrieb oder rund um die Uhr laufenden Anlagen braucht es Sicherheitsbeauftragte, die zu allen Zeiten ansprechbar sind.

  4. Fachliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten mit den Tätigkeiten ihrer Kolleg:innen vertraut sein, um Gefahren realistisch einschätzen zu können.

  5. Auch die Mitarbeiterzahl spielt eine Rolle.

Mit unserem SiBe-Rechner kannst du den individuellen Bedarf einfach ermitteln und sofort prüfen, wie viele Sicherheitsbeauftragte in deinem Betrieb notwendig sind.

Anzahl Sibe

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Bestellung und Stellung im Betrieb

Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass diese Funktion nur von internen Beschäftigten übernommen werden darf – ein externer Sicherheitsbeauftragter ist rechtlich nicht zulässig.

 

Sicherheitsbeauftragte arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und gegebenenfalls dem Betriebsrat zusammen. In größeren Unternehmen nehmen sie außerdem regelmäßig am Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil.

 

Ihre Rolle ist durch das Benachteiligungsverbot abgesichert. Weder beim Gehalt noch bei Aufstiegsmöglichkeiten dürfen Nachteile entstehen. Vielmehr sollte die Tätigkeit positiv gewürdigt werden, beispielsweise durch die Anerkennung als Zusatzqualifikation oder durch Freiräume im Arbeitsalltag.

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Regelungen und Vorschriften zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten inkl. Musterformular für die Bestellung.

Bestellung-Sicherheitsbeauftragter-Formular.jpg

Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten

​​Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können, ist eine Grundlagenschulung erforderlich. Diese vermittelt die wichtigsten Kenntnisse zu Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütung, Kommunikation und praktischen Beobachtungstechniken.

Die Unfallversicherungsträger empfehlen darüber hinaus eine regelmäßige Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, um Neuerungen im Arbeitsschutzrecht und aktuelle Entwicklungen aufzunehmen.

Unsere Kurse bieten:

  • praxisnahe Online-Trainings mit Zertifikat

  • Branchenmodule für Pflege, Verwaltung, Industrie und Logistik

  • Auffrischungskurse für erfahrene Sicherheitsbeauftragte

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Unsere Aus- und Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte

Unterschied Sibe vs. SiFa

Abgrenzung: Sicherheitsbeauftragter vs. Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Begriffe werden oft verwechselt: Sicherheitsbeauftragte sind keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa).

  • Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind Kolleg:innen aus dem Betrieb, die ehrenamtlich bestellt werden und den Arbeitsschutz praktisch im Alltag unterstützen. Es handelt sich um Kolleg:innen aus dem Betrieb, die ehrenamtlich bestellt werden und den Arbeitsschutz im Alltag praktisch unterstützen. Sie erkennen Gefahren, sprechen Mitarbeitende an und wirken in Gremien wie dem ASA mit – jedoch ohne Weisungsrecht und ohne haftungsrechtliche Verantwortung.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Es handelt sich um eine fachkundige Person, die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt wird. Sie berät den Arbeitgeber professionell, erstellt Konzepte, beurteilt Gefährdungen und arbeitet in der Regel weisungsfrei.

Damit gilt: Der Sicherheitsbeauftragte ergänzt die Fachkraft, ersetzt sie aber nicht. Beide Rollen greifen ineinander und machen den Arbeitsschutz so wirksam.

Gemäß DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Betrieb ab 10 Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. In welchem Umfang die Betreuung stattfindet, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und dem individuellen Gefährdungspotenzial des Unternehmens ab.

SiBe vs. SiFa

Details zu Unterschieden in Rolle und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräften.

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Welche Vorteile bringt ein Sicherheitsbeauftragten dem Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbarer Bestandteil einer gut geführten Sicherheitskultur in Unternehmen. Sie unterstützen die Führungskräfte bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dank ihrer Fachkenntnis können sie Handlungsbedarf schnell erkennen und melden. Sicherheitsbeauftragte haben zudem eine Vorbildfunktion für ihre Kollegen und motivieren sie zu einem sicherheitsbewussten Verhalten. 

 

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Durch die Ausbildung von ausreichend Sicherheitsbeauftragten können Unternehmen von einer Vielzahl an Vorteilen profitieren:

  1. Sicherheitsbeauftragte erhöhen nachweislich die Sicherheit: Gut ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erkennen Gesundheitsrisiken und Gefahren bevor Unfälle passieren. So sorgen sie nachhaltig für mehr Sicherheit aller anwesenden Personen im Betrieb.

  2. ​Kostenersparnis durch Vermeidung von Unfällen: Sicherheitsbeauftragte können durch ihre Arbeit zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen, indem Ausfallzeiten und Versicherungskosten bei Arbeitsunfällen verhindert werden.

  3. Rechtliche Compliance: Dank regelmäßiger Fort- und Weiterbildungen kennen Sicherheitsbeauftragte die aktuell geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetze. Sie beraten Unternehmer und Vorgesetzte zur Einhaltung dieser Richtlinien und wirken somit präventiv rechtlichen Problemen und Geldstrafen entgegen.

  4. Verbesserte Sicherheitskultur und Wohlbefinden der Mitarbeiter: Sicherheitsbeauftragte fungieren als Vorbilder und sensibilisieren ihre Kollegen für sicherheitsgerechtes Verhalten. Sie tragen dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer und gesünder zu gestalten und so langfristig das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern.

  5. Motivation und Engagement: Die Ernennung eines Mitarbeiters zum Sicherheitsbeauftragten ist eine gern gesehene Anerkennung für engagierte Kollegen und fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Darum solltest du Sicherheitsbeauftragter werden:

Als Sicherheitsbeauftragter trägst du wesentlich zur Sicherheit deiner Kolleginnen und Kollegen bei. Du fungierst als Vermittler in Sachen Sicherheit und bist ein Vorbild für sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Dank deiner Rolle können Sicherheitsmängel schnell erkannt und behoben werden. In regelmäßigen Schulungen hältst du dein Wissen auf dem neuesten Stand und bis Ansprechpartner für sicherheitstechnische Fragestellungen.

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren

Erstellt am: 20.09.2023
Zuletzt geändert: 03.01.2025

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Eine falsche Anzahl an ausgebildeten Kollegen oder fehlinterpretierte Verantwortung gegenüber eines Sicherheitsbeauftragten kann zu Problemen führen.

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  • 5 wichtigste Regeln für die Ausbildung

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