Gefährdungsbeurteilung im Büro und Home Office – Anforderungen, Beispiele & Umsetzung
Was Arbeitgeber beachten müssen, wenn Beschäftigte außerhalb des Büros arbeiten – inkl. gesetzlicher Grundlagen, Verantwortung & praktischer Umsetzung.
Inhaltsübersicht:
Arbeitsschutz im Büro, Homeoffice und bei mobiler Arbeit – was zählt wirklich?
Auf den ersten Blick wirken Bildschirmarbeitsplätze harmlos. Keine Maschinen, keine Chemikalien, kein Lärm – was soll da schon passieren? Doch gerade in modernen Büro- und Homeoffice-Umgebungen liegen die Risiken oft im Verborgenen: Rückenschmerzen durch falsches Sitzen, Augenbelastung, psychische Belastungen durch ständige Erreichbarkeit oder unklare Verantwortlichkeiten.
Was viele unterschätzen: Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, Schutzmaßnahmen zu treffen und Zuständigkeiten eindeutig zu regeln. Die Herausforderung: Klassische Kontrollmechanismen greifen außerhalb des Büros nur bedingt. Umso wichtiger ist ein systematisches, dokumentiertes und praxisnahes Vorgehen.
Diese Seite zeigt, worauf es ankommt – mit klaren Informationen zu:
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gesetzlichen Pflichten und Vorgaben für Büro, Homeoffice & mobiles Arbeiten
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typischen Gefährdungen – von Ergonomie bis psychische Belastung
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sinnvollen Maßnahmen und organisatorischen Regelungen
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Tipps zu Dokumentation, Selbstauskunft und Verantwortung
Warum braucht es eine Gefährdungsbeurteilung im Büro?
Viele Büroangestellte sind täglich acht oder mehr Stunden an ihrem Arbeitsplatz. Sie sitzen vor Bildschirmen, telefonieren, schreiben E-Mails, organisieren Projekte. Dabei entstehen ganz eigene Belastungen – sowohl körperlich als auch psychisch. Und die wirken nicht plötzlich, sondern schleichend.
Dauersitzen ist heute eines der größten Gesundheitsrisiken im Büro. Dazu kommen ungünstige Lichtverhältnisse, trockene Luft, unergonomische Möbel – oder psychischer Druck, z. B. durch zu viele Aufgaben, fehlende Pausen oder ständige Unterbrechungen.
Trotzdem wird die Gefährdungsbeurteilung im Büroalltag oft eher halbherzig durchgeführt – wenn überhaupt. Viele Unternehmen arbeiten mit pauschalen Vorlagen oder erledigen die Beurteilung „pro forma“. Dabei schreibt das Gesetz eine individuelle und regelmäßige Prüfung vor – angepasst an die reale Situation im Unternehmen.
Eine gute Gefährdungsbeurteilung hilft, Probleme früh zu erkennen und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Sie schafft außerdem Klarheit über Verantwortlichkeiten – und kann sogar das Betriebsklima verbessern. Vorausgesetzt, sie wird ernst genommen und praxisnah umgesetzt.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung auch im Homeoffice Pflicht ist
Viele Unternehmen fragen sich, ob sie für Homeoffice-Arbeitsplätze überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen – schließlich liegt der Arbeitsplatz ja im privaten Bereich. Doch genau hier liegt ein häufiger Irrtum: Auch im Homeoffice gelten die gleichen Pflichten wie im Büro.
Rechtsgrundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz eine Beurteilung möglicher Gefährdungen durchführen – unabhängig davon, wo dieser sich befindet. Das gilt für klassische Telearbeit mit festem Arbeitsplatz ebenso wie für mobiles Arbeiten mit Laptop und WLAN-Hotspot.
Auch die DGUV macht in ihrer Information 215-410 deutlich: Arbeitsschutz im Homeoffice ist kein Sonderfall, sondern Teil der regulären Fürsorgepflicht.
Dazu zählen unter anderem:
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Ergonomische Ausstattung (Tisch, Stuhl, Bildschirm)
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Arbeitsorganisation (z. B. Pausen, Kommunikation)
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Psychische Belastung (z. B. Isolation, Überforderung)
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Technische Sicherheit (z. B. Stromversorgung, Software)
Die Gefährdungsbeurteilung schafft die Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen – und sichert gleichzeitig die rechtliche Position des Arbeitgebers.
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Rechtliche Grundlagen – das fordert das Gesetz
Was Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung im Büro rechtlich beachten müssen.
Gesetze klingen oft sperrig – aber im Fall der Gefährdungsbeurteilung ist die Lage ziemlich klar: Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss die Arbeitsbedingungen regelmäßig prüfen und dokumentieren. Das gilt auch für klassische Bildschirmarbeitsplätze, Homeoffice und mobile Arbeitsumgebungen.
Viele Vorschriften greifen hier ineinander. Damit du nicht den Überblick verlierst, hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick:
ArbSchG § 5 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Basis für alle Arbeitsschutzmaßnahmen in Deutschland. In § 5 ist geregelt, dass Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen haben – vor Beginn der Tätigkeit, regelmäßig und bei jeder relevanten Änderung.
Die Beurteilung muss sich nicht nur auf sichtbare Gefahren (z. B. Stolperfallen) beziehen, sondern auch auf psychische Belastungen, Bildschirmarbeit und ergonomische Aspekte.
📌 Wichtig: Auch kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – es gibt keine Ausnahmen für „Bürojobs“.
ArbStättV & Bildschirmarbeitsverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert, wie Arbeitsplätze beschaffen sein müssen. Sie enthält z. B. Vorgaben zu:
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Bildschirmposition und Sehbedingungen
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Bewegungsflächen und Sitzgelegenheiten
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Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur
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Mindestanforderungen für Arbeitsräume
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist inzwischen in die ArbStättV integriert – ihre Inhalte gelten aber weiterhin, vor allem für Büro- und Telearbeit.
DGUV Vorschrift 1 & relevante Regeln der Unfallversicherung
Neben den staatlichen Vorschriften gelten auch die Regeln der Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) verpflichtet Unternehmen zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – und zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wenn mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigt sind.
Zusätzlich gibt es konkrete Regeln wie die DGUV Regel 115-401, die sich gezielt mit „Belastungen der Büroarbeit“ beschäftigt – eine gute Praxishilfe für die Umsetzung.
Typische Gefährdungen im Büro erkennen
Was oft übersehen wird – und warum auch Büroarbeit nicht gefahrlos ist.
Büros gelten als sichere Arbeitsplätze. Keine Maschinen, keine giftigen Stoffe, kein Lärm. Aber gerade weil offensichtliche Risiken fehlen, werden andere Gefährdungen häufig unterschätzt – oder schlicht ignoriert. Dabei zeigen Studien: Büroarbeit kann genauso krank machen wie körperlich belastende Tätigkeiten – nur eben anders.
Ergonomische Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz
Viele Probleme entstehen durch falsches Sitzen, schlecht eingestellte Bildschirme oder zu wenig Bewegung im Arbeitsalltag. Wenn Tisch, Stuhl und Monitor nicht aufeinander abgestimmt sind, kommt es schnell zu Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen.
Auch die Bildschirmqualität, Beleuchtung und der Blickwinkel spielen eine Rolle. Reflexionen, Flimmern oder zu kleine Schriftgrößen können die Augen unnötig belasten – oft merkt man’s erst nach Stunden.
Psychische Belastungen durch Stress & Überforderung
Stress gehört für viele im Büro schon fast zum Berufsbild. Termindruck, zu viele Aufgaben auf einmal, ständige Erreichbarkeit, fehlende Pausen oder Konflikte im Team – all das wirkt sich auf die psychische Gesundheit aus.
Hinzu kommt oft eine gewisse Unsichtbarkeit der Belastung: Niemand sieht, ob jemand sich überfordert fühlt. Umso wichtiger, dass psychische Gefährdungen in der Beurteilung nicht nur erwähnt, sondern auch ernsthaft bewertet werden.
Organisatorische und physikalische Gefährdungen
Manche Gefährdungen im Büro sind banaler, aber trotzdem relevant. Etwa:
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Stolperstellen durch lose Kabel oder offene Schubladen
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Unzureichende Beleuchtung in Fluren oder Nebenräumen
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Feuerschutzmängel (z. B. versperrte Fluchtwege)
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Mangelnde Wartung von Klimaanlagen oder Elektrogeräten
Solche Punkte wirken klein – können aber im Alltag zu Unfällen führen, die mit wenig Aufwand vermeidbar wären.
Typische Gefährdungen im Homeoffice erkennen und beurteilen
Auch im häuslichen Umfeld entstehen Risiken – nur wirken sie oft unsichtbarer als im Betrieb.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass zu Hause „weniger passieren kann“. Doch gerade im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten entstehen besondere Belastungen, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen – auch wenn keine Maschinen oder Gefahrstoffe im Spiel sind.
Ergonomie am häuslichen Arbeitsplatz
Ein häufiger Schwachpunkt: Mitarbeitende sitzen stundenlang auf Küchenstühlen, vor zu kleinen Bildschirmen oder an improvisierten Tischen. Die Folgen sind vorprogrammiert – Verspannungen, Augenbeschwerden, langfristige Rückenprobleme.
Zu den häufigen Mängeln zählen:
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fehlender oder nicht einstellbarer Bürostuhl
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ungünstige Bildschirmhöhe oder Abstand
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schlechte Beleuchtung und Reflexionen
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kein Platz für wechselnde Arbeitshaltungen
Die Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentieren, welche Mindestanforderungen an den Arbeitsplatz gelten und wie diese erreicht werden können – ob durch Bereitstellung, Kostenzuschuss oder ergonomische Beratung.
Psychische Belastung durch Isolation & Überforderung
Das Homeoffice schützt zwar vor dem Pendelstress, bringt aber neue psychische Belastungen mit sich – z. B. durch fehlende soziale Kontakte, ständige Erreichbarkeit oder Verschwimmen von Arbeits- und Freizeit.
Häufige Belastungsfaktoren:
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Gefühl von Isolation oder fehlender Rückmeldung
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Überforderung durch Selbstorganisation
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Informationsflut und digitaler Stress
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unklare Grenzen zwischen Arbeit und Privatem
Die Gefährdungsbeurteilung sollte diese Punkte systematisch erfassen – etwa durch standardisierte Fragebögen, regelmäßige Gespräche oder eine interne Anlaufstelle bei Überlastung.
Organisatorische Gefährdungen
Auch im organisatorischen Bereich entstehen Risiken, die im Büro oft automatisch geregelt sind – z. B. Pausen, Erreichbarkeit, Technik oder Zugriff auf Unterlagen.
Typische Probleme:
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fehlende Pausenregelung oder unstrukturierter Arbeitstag
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keine klare Absprache zu Arbeitszeiten und Kernzeiten
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unzureichende IT-Ausstattung oder langsames Internet
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Datenschutzprobleme bei sensiblen Daten im häuslichen Umfeld
Hier hilft eine Kombination aus klaren Homeoffice-Regelungen, technischer Unterstützung und strukturierter Kommunikation.
So läuft die Gefährdungsbeurteilung im Büro Schritt für Schritt ab
Von der Vorbereitung bis zur Wirksamkeitskontrolle – so wird’s rechtssicher und praxisnah umgesetzt
Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist mehr als ein Formular mit Häkchen. Sie lebt davon, dass sich jemand wirklich mit den Arbeitsbedingungen auseinandersetzt – am besten gemeinsam mit den Beschäftigten. Damit das klappt, braucht es eine strukturierte Vorgehensweise.
Schritt 1 – Vorbereitung und Zuständigkeiten klären
Bevor’s losgeht, sollte klar sein: Wer ist verantwortlich? Wer macht mit?
Oft übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Leitung, unterstützt von Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und – je nach Betriebsgröße – auch dem Betriebsrat. Wichtig ist, dass auch die Beschäftigten eingebunden sind. Sie kennen ihre Arbeitsplätze am besten.
Auch hilfreich: vorhandene Vorlagen und Checklisten sichten, Arbeitsbereiche abgrenzen, besondere Belastungen (z. B. mobiles Arbeiten) vorab notieren.
Schritt 2 – Gefährdungen systematisch erfassen
Jetzt wird geschaut, wo’s hakt: Arbeitsplatzbegehungen, Interviews, standardisierte Fragebögen – je nach Unternehmensgröße und Struktur. Dabei geht’s nicht nur um sichtbare Dinge wie Stühle oder Kabel. Auch psychische Belastungen, Softwareprobleme oder gestörte Kommunikation können erfasst werden.
Tipp: Nach Gefährdungsarten gliedern – z. B. physikalisch, organisatorisch, psychisch. Das hilft später bei der Bewertung.
Schritt 3 – Beurteilung & Maßnahmen ableiten
Jede identifizierte Gefährdung wird eingeschätzt: Wie stark ist sie? Wie häufig tritt sie auf? Welche Folgen sind möglich?
Dann werden geeignete Maßnahmen definiert – also technische, organisatorische oder personenbezogene Lösungen. Beispiel: Blendfreie Bildschirmfilter, Pausenregeln, Schulungen oder Umstrukturierungen.
Nicht vergessen: Verantwortlichkeiten, Fristen und Umsetzungsform dokumentieren.
Schritt 4 – Wirksamkeit prüfen & regelmäßig aktualisieren
Nach der Umsetzung ist noch nicht Schluss. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob die Maßnahmen auch wirken. Wenn nicht: anpassen. Außerdem gilt: Bei jeder Änderung im Arbeitsablauf (neue Software, neue Räume, neue Aufgaben) muss die Beurteilung aktualisiert werden.
Auch ohne Änderung: alle paar Jahre auffrischen. Je nach Gefährdungslage und betrieblichen Besonderheiten.
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Besonderheit: Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Auch zuhause gilt das Arbeitsschutzgesetz – was Arbeitgeber wissen und dokumentieren müssen.
Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Doch viele Unternehmen sind unsicher: Gilt der Arbeitsschutz auch am Esstisch? Muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz prüfen – und wenn ja, wie?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, auch im Homeoffice gilt das Arbeitsschutzgesetz. Die Umsetzung sieht nur anders aus.
Was muss im Homeoffice beurteilt werden?
Die Gefährdungen im Homeoffice unterscheiden sich kaum von denen im Büro – sie sind nur schwerer zu kontrollieren. Auch hier geht es um ergonomische Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze, psychische Belastung, Arbeitszeiten, Beleuchtung und Pausenregelung.
Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Telearbeitsplätze durchgeführt werden. Bei gelegentlichem mobilem Arbeiten („Homeoffice light“) reicht meist eine vereinfachte Einschätzung.
Technisch-organisatorische Lösungen für die Umsetzung
Klar: Der Arbeitgeber kann nicht einfach die Wohnung betreten und den Stuhl prüfen. Aber es gibt pragmatische Wege, um trotzdem rechtskonform zu handeln:
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Selbstauskunftsformulare oder digitale Fragebögen
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Foto-Dokumentation des Arbeitsplatzes (freiwillig)
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Videokonferenz zur gemeinsamen Durchsicht
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Checklisten mit Mindestanforderungen und Empfehlungen
Auch eine schriftliche Vereinbarung zur Telearbeit mit Regelungen zu Arbeitsmitteln, Erreichbarkeit und Pausen kann Teil der Gefährdungsbeurteilung sein.
Wer trägt im Homeoffice die Verantwortung?
Arbeitgeber bleiben für den Arbeitsschutz zuständig – auch bei Homeoffice. Sie müssen sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind und ihre Beschäftigten wissen, wie sie sich sicher organisieren.
Beschäftigte wiederum haben die Pflicht, mitzuarbeiten – etwa beim Ausfüllen von Fragebögen, beim Umsetzen ergonomischer Tipps oder beim Melden von Problemen. Es ist also ein Zusammenspiel.
Beispiele für Gefährdungen und Maßnahmen im Homeoffice
So lassen sich Risiken im Homeoffice konkret benennen – und wirksam beheben.
Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht bei allgemeinen Empfehlungen. Entscheidend ist, dass typische Belastungen konkret erfasst und wirksame Schutzmaßnahmen abgeleitet werden – angepasst an die Bedingungen des jeweiligen Homeoffice-Arbeitsplatzes.
Ergonomische Ausstattung – mehr als ein Tisch und ein Stuhl
Gefährdung ❌
Verspannungen, Rückenprobleme oder Augenbelastung durch falsche Sitzhaltung, ungeeignete Bildschirmposition oder unzureichende Beleuchtung.
Maßnahmen ✅
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Bereitstellung oder Kostenzuschuss für ergonomischen Bürostuhl
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Empfehlung zur Nutzung eines externen Bildschirms (mind. 22″)
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Aufklärungsblatt mit Tipps zur ergonomischen Einrichtung
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Lichtcheck: Arbeitsplatz nahe Tageslicht, Blendungen vermeiden
Tipp: Eine bebilderte PDF-Anleitung zur richtigen Bildschirmposition hilft oft mehr als jede Vorschrift.
Technischer Arbeitsschutz – Strom, Geräte & IT
Gefährdung ❌
Stolperstellen durch Kabel, Überlastung von Steckdosen, fehlende Updates oder unsichere Internetverbindungen.
Maßnahmen ✅
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Nutzung geprüfter Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz
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Empfehlung zur sicheren Verkabelung (z. B. Kabelbinder, Kabelleisten)
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IT-Richtlinien zur Nutzung von Firmengeräten, VPN, Datensicherung
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Schulung zur sicheren Software- und Passwortnutzung
Hinweis: Die Dokumentation dieser Maßnahmen kann z. B. im Rahmen der Selbstauskunft erfolgen.
Kommunikation & Pausenmanagement
Gefährdung ❌
Psychische Überlastung durch fehlende Struktur, ständige Erreichbarkeit oder mangelnde Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatem.
Maßnahmen ✅
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Festgelegte Kernarbeitszeiten und Pausenregelungen
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Regelmäßige Team-Check-ins und digitale Jour Fixes
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Leitlinien zur Erreichbarkeit (z. B. keine E-Mails nach 18 Uhr)
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Ansprechpersonen bei Belastung klar kommunizieren
Tipp: Kurze Selbstreflexionen oder digitale Umfragen können helfen, Belastungen früh zu erkennen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Büro
Muss ich im Büro wirklich eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße –, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das gilt ausdrücklich auch für Büroarbeitsplätze. Auch wenn die Gefährdungen hier weniger offensichtlich sind, müssen sie systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert werden.
Muss für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Ja – laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitsplätze zu beurteilen, auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit. Die Form der Umsetzung (z. B. per Selbstauskunft) kann dabei variieren – die Pflicht selbst bleibt bestehen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung im Büro aktualisiert werden?
Es gibt keine fixen Fristen, aber: Die Beurteilung muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern – z. B. durch Umzüge, neue Software, personelle Veränderungen oder Homeoffice-Regelungen. Auch ohne Änderungen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung alle 1–3 Jahre.
Was gehört zur Gefährdungsbeurteilung bei Bildschirmarbeit?
Wichtige Aspekte sind: Sitzhaltung, Blickwinkel zum Monitor, Lichtverhältnisse, Blendfreiheit, regelmäßige Pausen, Softwaregestaltung und Arbeitsorganisation. Auch psychische Belastungen durch Informationsflut oder fehlende Pausenkultur sind einzubeziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten?
Telearbeit ist fest vertraglich vereinbart, langfristig eingerichtet und unterliegt der Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist flexibler, nicht ortsgebunden und unterliegt nur dem Arbeitsschutzgesetz. Für beide gilt: Gefährdungen müssen beurteilt werden.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitsplatz im Homeoffice besichtigen?
Grundsätzlich nur mit Zustimmung der Beschäftigten. In der Praxis wird meist mit Selbstauskunftsformularen gearbeitet, um datenschutzkonform und pragmatisch vorzugehen. Eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit ist sinnvoll.
Ist der Versicherungsschutz im Homeoffice eingeschränkt?
Er besteht, aber nur während betrieblich veranlasster Tätigkeiten. Private Wege oder Unterbrechungen (z. B. zur Kaffeemaschine) sind nicht abgedeckt. Die Gefährdungsbeurteilung sollte das transparent machen.
Praxisleitfaden Arbeitsschutz im Büro – PDF mit Handlungsempfehlungen
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Was gehört zum Arbeitsschutz im Büro? Wer ist wofür verantwortlich – und was wird oft vergessen? Missverständnisse bei Aufgaben, Zuständigkeiten oder Pflichtpositionen führen schnell zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Unser Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – mit klaren Empfehlungen für Unternehmen, Führungskräfte und interne Beauftragte.
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Aufgaben und Zuständigkeiten im Büroarbeitsschutz
-
Rechten und Pflichten nach ArbSchG & DGUV
-
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Autorin: Frau Cornelia An
Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren
Erstellt am: 16.05.2025
Zuletzt geändert 02.07.2025