Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice & bei mobilem Arbeiten – Pflichten, Beispiele & Umsetzung
Was Arbeitgeber beachten müssen, wenn Beschäftigte außerhalb des Büros arbeiten – inkl. gesetzlicher Grundlagen, Verantwortung & praktischer Umsetzung.
Inhaltsübersicht:
Homeoffice ist längst mehr als eine Übergangslösung – und mobiles Arbeiten gehört inzwischen zum Alltag vieler Unternehmen. Doch mit der Flexibilität kommen auch neue Anforderungen: Der gesetzliche Arbeitsschutz endet nicht an der Bürotür.
Auch wenn die Arbeit von zu Hause oder unterwegs stattfindet, gilt das Arbeitsschutzgesetz uneingeschränkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geeignete Maßnahmen zu treffen und Verantwortung klar zu regeln.
Die Herausforderung: Die klassischen Kontroll- und Schutzmechanismen greifen bei Homeoffice-Plätzen nur bedingt. Umso wichtiger ist ein systematisches Vorgehen – rechtssicher, dokumentiert und praxisnah.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über:
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gesetzliche Vorgaben und Pflichten für Homeoffice & mobiles Arbeiten
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typische Gefährdungen und sinnvolle Maßnahmen
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Beispiele für ergonomische Ausstattung und organisatorische Regelungen
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Tipps zur Dokumentation, Selbstauskunft und Verantwortung
Warum eine Gefährdungsbeurteilung auch im Homeoffice Pflicht ist
Viele Unternehmen fragen sich, ob sie für Homeoffice-Arbeitsplätze überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen – schließlich liegt der Arbeitsplatz ja im privaten Bereich. Doch genau hier liegt ein häufiger Irrtum: Auch im Homeoffice gelten die gleichen Pflichten wie im Büro.
Rechtsgrundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitsplatz eine Beurteilung möglicher Gefährdungen durchführen – unabhängig davon, wo dieser sich befindet. Das gilt für klassische Telearbeit mit festem Arbeitsplatz ebenso wie für mobiles Arbeiten mit Laptop und WLAN-Hotspot.
Auch die DGUV macht in ihrer Information 215-410 deutlich: Arbeitsschutz im Homeoffice ist kein Sonderfall, sondern Teil der regulären Fürsorgepflicht.
Dazu zählen unter anderem:
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Ergonomische Ausstattung (Tisch, Stuhl, Bildschirm)
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Arbeitsorganisation (z. B. Pausen, Kommunikation)
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Psychische Belastung (z. B. Isolation, Überforderung)
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Technische Sicherheit (z. B. Stromversorgung, Software)
Die Gefährdungsbeurteilung schafft die Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen – und sichert gleichzeitig die rechtliche Position des Arbeitgebers.
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Rechtssicher handeln. Zuständigkeiten richtig einordnen.
Was gehört zum Arbeitsschutz im Homeoffice? Wer ist wofür verantwortlich – und was wird oft vergessen? Missverständnisse bei Aufgaben, Zuständigkeiten oder Pflichtpositionen führen schnell zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Unser Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – mit klaren Empfehlungen für Unternehmen, Führungskräfte und interne Beauftragte.
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Rechten und Pflichten nach ArbSchG & DGUV
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Praktischen Maßnahmen für Bildschirmarbeit, Homeoffice & Co.
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Gesetzliche Grundlagen – Arbeitsschutz gilt auch zu Hause
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung endet nicht am Werkstor. Diese Vorschriften gelten auch im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten.
Viele Unternehmen unterschätzen die rechtliche Tragweite des Themas. Dabei ist klar geregelt: Wer Beschäftigte im Homeoffice oder mobil arbeiten lässt, bleibt voll verantwortlich für deren Sicherheit und Gesundheit – ganz gleich, ob der Arbeitsplatz in der Firma, zu Hause oder im Zug eingerichtet ist.
ArbSchG § 5 – Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt in § 5 unmissverständlich vor: Arbeitgeber müssen für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Der Gesetzestext unterscheidet dabei nicht zwischen Büro, Werkstatt oder Homeoffice.
Die Beurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig überprüft werden – insbesondere bei Änderungen wie neuen Arbeitsmitteln oder organisatorischen Abläufen.
ArbStättV – Anforderungen an Telearbeitsplätze
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für sogenannte Telearbeitsplätze – also Arbeitsplätze im privaten Umfeld, die vom Arbeitgeber fest eingerichtet werden. Dazu gehört:
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eine schriftliche Vereinbarung
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Bereitstellung von Mobiliar & Technik
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regelmäßige Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für reines mobiles Arbeiten (z. B. Arbeit mit dem Laptop an wechselnden Orten ohne festen Heimarbeitsplatz) gelten die Regelungen der ArbStättV formal nicht – das entbindet aber nicht von der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG.
DGUV Vorschriften & Informationen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert mit mehreren Regelwerken die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit im Homeoffice:
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DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
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DGUV Information 215-410 – Telearbeit sicher und gesund gestalten
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DGUV Information 206-007 – Psychische Belastung im Homeoffice
Diese Dokumente enthalten Empfehlungen zur Gestaltung des Heimarbeitsplatzes, zur Pausenregelung, zu Bildschirmarbeit und zu organisatorischen Maßnahmen. Wer sich daran orientiert, handelt nicht nur sicher – sondern auch haftungsfest.
Typische Gefährdungen im Homeoffice erkennen und beurteilen
Auch im häuslichen Umfeld entstehen Risiken – nur wirken sie oft unsichtbarer als im Betrieb.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass zu Hause „weniger passieren kann“. Doch gerade im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten entstehen besondere Belastungen, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen – auch wenn keine Maschinen oder Gefahrstoffe im Spiel sind.
Ergonomie am häuslichen Arbeitsplatz
Ein häufiger Schwachpunkt: Mitarbeitende sitzen stundenlang auf Küchenstühlen, vor zu kleinen Bildschirmen oder an improvisierten Tischen. Die Folgen sind vorprogrammiert – Verspannungen, Augenbeschwerden, langfristige Rückenprobleme.
Zu den häufigen Mängeln zählen:
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fehlender oder nicht einstellbarer Bürostuhl
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ungünstige Bildschirmhöhe oder Abstand
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schlechte Beleuchtung und Reflexionen
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kein Platz für wechselnde Arbeitshaltungen
Die Gefährdungsbeurteilung sollte dokumentieren, welche Mindestanforderungen an den Arbeitsplatz gelten und wie diese erreicht werden können – ob durch Bereitstellung, Kostenzuschuss oder ergonomische Beratung.
Psychische Belastung durch Isolation & Überforderung
Das Homeoffice schützt zwar vor dem Pendelstress, bringt aber neue psychische Belastungen mit sich – z. B. durch fehlende soziale Kontakte, ständige Erreichbarkeit oder Verschwimmen von Arbeits- und Freizeit.
Häufige Belastungsfaktoren:
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Gefühl von Isolation oder fehlender Rückmeldung
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Überforderung durch Selbstorganisation
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Informationsflut und digitaler Stress
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unklare Grenzen zwischen Arbeit und Privatem
Die Gefährdungsbeurteilung sollte diese Punkte systematisch erfassen – etwa durch standardisierte Fragebögen, regelmäßige Gespräche oder eine interne Anlaufstelle bei Überlastung.
Organisatorische Gefährdungen
Auch im organisatorischen Bereich entstehen Risiken, die im Büro oft automatisch geregelt sind – z. B. Pausen, Erreichbarkeit, Technik oder Zugriff auf Unterlagen.
Typische Probleme:
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fehlende Pausenregelung oder unstrukturierter Arbeitstag
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keine klare Absprache zu Arbeitszeiten und Kernzeiten
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unzureichende IT-Ausstattung oder langsames Internet
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Datenschutzprobleme bei sensiblen Daten im häuslichen Umfeld
Hier hilft eine Kombination aus klaren Homeoffice-Regelungen, technischer Unterstützung und strukturierter Kommunikation.
So funktioniert die Gefährdungsbeurteilung bei Homeoffice & mobilem Arbeiten
Rechtssicher handeln – auch wenn der Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens liegt.
Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice lässt sich nicht wie im Betrieb durch eine Begehung durchführen. Dennoch müssen Risiken strukturiert erfasst, Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert werden. Entscheidend ist ein Vorgehen, das rechtskonform und zugleich praxistauglich ist.
Wer ist verantwortlich – und wofür?
Die Verantwortung bleibt klar geregelt: Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz zuständig – auch im Homeoffice. Er muss dafür sorgen, dass alle Gefährdungen erfasst und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder externe Berater unterstützen dabei, die Anforderungen umzusetzen. Beschäftigte sind verpflichtet, an der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken und relevante Informationen bereitzustellen – etwa zur Ausstattung oder zur Arbeitssituation zu Hause.
Selbstauskunft & Checklisten als praxistaugliches Instrument
Da eine Vor-Ort-Kontrolle in Privaträumen oft nicht möglich oder gewünscht ist, hat sich die Selbstauskunft als praktikable Lösung etabliert.
Typische Inhalte einer Homeoffice-Checkliste:
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Angaben zur ergonomischen Ausstattung (Stuhl, Tisch, Monitor)
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Lichtverhältnisse, Ruhe, Arbeitsklima
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Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Erreichbarkeit
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Umgang mit Technik, Stromversorgung, Datenschutz
Die Checkliste sollte mit einer kurzen Anleitung versehen sein und in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich) aktualisiert werden.
Dokumentation, Wiederholung & Kontrolle
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das gilt auch für Homeoffice-Plätze – auch wenn sie nur an einzelnen Tagen genutzt werden.
Wichtige Hinweise zur Umsetzung:
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Zeitpunkt, Inhalte und Zuständigkeiten klar festhalten
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Maßnahmen aus der Beurteilung benennen und ggf. mit Fristen versehen
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Wiederholung bei Änderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. Umzug, neue Technik)
Auch wenn kein physischer Besuch vor Ort erfolgt: Die Verantwortung bleibt – und die Dokumentation ist der Nachweis im Falle von Prüfungen oder Vorfällen.
Was gilt beim Versicherungsschutz im Homeoffice?
Die Gefährdungsbeurteilung sollte auch klären, in welchen Situationen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift – denn genau hier entstehen oft Missverständnisse.
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte im Homeoffice stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, die unmittelbar mit ihrer Arbeit zusammenhängt.
Versichert sind z. B.:
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der Weg vom Schreibtisch zum Drucker
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das Einrichten der Arbeitsmittel
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dienstliche Telefonate oder Videokonferenzen
Nicht versichert sind:
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Wege zur Küche oder Toilette
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private Unterbrechungen (z. B. Wäsche aufhängen, Kinderbetreuung)
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Freizeitaktivitäten im selben Raum wie der Arbeitsplatz
Wichtig für Unternehmen:
Die Gefährdungsbeurteilung sollte diese Abgrenzung deutlich machen – und in der Homeoffice-Vereinbarung kann festgehalten werden, wo der Arbeitsbereich beginnt und endet. Klare Kommunikation schützt vor Missverständnissen – im Ernstfall auch vor rechtlichen Folgen.
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Beispiele & Muster für Gefährdungen und Maßnahmen im Homeoffice
So lassen sich Risiken im Homeoffice konkret benennen – und wirksam beheben.
Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht bei allgemeinen Empfehlungen. Entscheidend ist, dass typische Belastungen konkret erfasst und wirksame Schutzmaßnahmen abgeleitet werden – angepasst an die Bedingungen des jeweiligen Homeoffice-Arbeitsplatzes.
Ergonomische Ausstattung – mehr als ein Tisch und ein Stuhl
Gefährdung ❌
Verspannungen, Rückenprobleme oder Augenbelastung durch falsche Sitzhaltung, ungeeignete Bildschirmposition oder unzureichende Beleuchtung.
Maßnahmen ✅
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Bereitstellung oder Kostenzuschuss für ergonomischen Bürostuhl
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Empfehlung zur Nutzung eines externen Bildschirms (mind. 22″)
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Aufklärungsblatt mit Tipps zur ergonomischen Einrichtung
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Lichtcheck: Arbeitsplatz nahe Tageslicht, Blendungen vermeiden
Tipp: Eine bebilderte PDF-Anleitung zur richtigen Bildschirmposition hilft oft mehr als jede Vorschrift.
Technischer Arbeitsschutz – Strom, Geräte & IT
Gefährdung ❌
Stolperstellen durch Kabel, Überlastung von Steckdosen, fehlende Updates oder unsichere Internetverbindungen.
Maßnahmen ✅
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Nutzung geprüfter Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz
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Empfehlung zur sicheren Verkabelung (z. B. Kabelbinder, Kabelleisten)
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IT-Richtlinien zur Nutzung von Firmengeräten, VPN, Datensicherung
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Schulung zur sicheren Software- und Passwortnutzung
Hinweis: Die Dokumentation dieser Maßnahmen kann z. B. im Rahmen der Selbstauskunft erfolgen.
Kommunikation & Pausenmanagement
Gefährdung ❌
Psychische Überlastung durch fehlende Struktur, ständige Erreichbarkeit oder mangelnde Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatem.
Maßnahmen ✅
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Festgelegte Kernarbeitszeiten und Pausenregelungen
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Regelmäßige Team-Check-ins und digitale Jour Fixes
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Leitlinien zur Erreichbarkeit (z. B. keine E-Mails nach 18 Uhr)
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Ansprechpersonen bei Belastung klar kommunizieren
Tipp: Kurze Selbstreflexionen oder digitale Umfragen können helfen, Belastungen früh zu erkennen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Muss für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Ja – laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitsplätze zu beurteilen, auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit. Die Form der Umsetzung (z. B. per Selbstauskunft) kann dabei variieren – die Pflicht selbst bleibt bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten?
Telearbeit ist fest vertraglich vereinbart, langfristig eingerichtet und unterliegt der Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist flexibler, nicht ortsgebunden und unterliegt nur dem Arbeitsschutzgesetz. Für beide gilt: Gefährdungen müssen beurteilt werden.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich relevante Bedingungen ändern – z. B. beim Umzug, bei neuer Technik oder geänderten Arbeitszeiten. Ansonsten empfiehlt sich eine Überprüfung im Rahmen der jährlichen Unterweisung.
Darf der Arbeitgeber den Arbeitsplatz im Homeoffice besichtigen?
Grundsätzlich nur mit Zustimmung der Beschäftigten. In der Praxis wird meist mit Selbstauskunftsformularen gearbeitet, um datenschutzkonform und pragmatisch vorzugehen. Eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit ist sinnvoll.
Ist der Versicherungsschutz im Homeoffice eingeschränkt?
Er besteht, aber nur während betrieblich veranlasster Tätigkeiten. Private Wege oder Unterbrechungen (z. B. zur Kaffeemaschine) sind nicht abgedeckt. Die Gefährdungsbeurteilung sollte das transparent machen.
Praxisleitfaden Arbeitsschutz im Büro – PDF mit Handlungsempfehlungen
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Was gehört zum Arbeitsschutz im Büro? Wer ist wofür verantwortlich – und was wird oft vergessen? Missverständnisse bei Aufgaben, Zuständigkeiten oder Pflichtpositionen führen schnell zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Unser Sicherheitsingenieur hat die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst – mit klaren Empfehlungen für Unternehmen, Führungskräfte und interne Beauftragte.
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Rechten und Pflichten nach ArbSchG & DGUV
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Autorin: Frau Cornelia An
Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren
Erstellt am: 27.05.2025
Zuletzt geändert 27.05.2025