Die Auffrischung und Fortbildung
für Sicherheitsbeauftragte
Nach DGUV alle 3-5 vorgeschrieben I staatlich zugelassen I 100% online

Zeit, Geld und Nerven sparen:
eine Ausbildung statt zwei teurer Präsenzseminare
Die beste Lösung für Sie:
100% online, direkter Kontakt zu Dozenten + Willkommensbox
100% Rechtssicher:
Staatlich zugelassener Lehrgang, Anerkannt von allen Berufsgenossenschaften, Nach neuen Anforderungen SGB VII
Teilnahmegebühr:
Ab 541,- € (Nach § 4 Nr. 21 des (UStG) Umsatzsteuer befreit)
Unternehmen, die uns vertrauen
Mehr als 1279 Beauftragte ausgebildet

60323 Frankfurt am Main

60314 Frankfurt

63263 Neu-Isenburg

21147 Hamburg

58453 Witten

22926 Ahrensburg

80335 München

63263 Neu Isenburg

65187 Wiesbaden

55411 Bingen

10787 Berlin

97318 Kitzingen

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63303 Dreieich

49434 Neuenkirchen-Vörden

88677 Markdorf

71083 Herrenberg

16356 Ahrensfelde

76344 Eggenstein

70378 Stuttgart

63741 Aschaffenburg

90766 Fürth

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10999 Berlin

81241 München

66333 Völklingen

56424 Mogendorf
Erfahrungen unserer Kunden
Amadeus Fire AG
"Die freie Zeiteinteilung wurde von meinen Mitarbeitern sehr begrüßt"


Energie Deutschland GmbH
"Wir konnten das Sicherheitsbewusstsein meiner Kollegen weiter steigern"


Ambulante Pflege Bechert GmbH
"Ich laufe jetzt mit viel offeneren Augen durch unseren Betrieb"


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Beide Kurse sind anerkannt als Fortbildung nach DGUV 311-004
24/7 Zugang zur Online Lernplattform
Gedrucktes Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Direkter Kontakt zu Sicherheits- und Brandschutzsingenieuren während und nach der Fortbildung

Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte

Teilnahmegebühr
599,- Euro
Wiederholen der wichtigsten
Themen für SiBe und aktuelle Unfallgefahren reflektieren.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Teilnahmegebühr
541,- Euro
Kommunikationsfähigkeiten aneignen und Gesprächskompetenz als SiBe erweitern.
Gut zu wissen:
Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten „Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen" (§ 20 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1) und muss ihnen damit auch die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeit einräumen.
Es wird für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichtet, dass die Sicherheitsbeauftragten nach der Fortbildung „für die Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen, Arbeitsplatzbegehungen, Besprechungen, Unfalluntersuchungen etc. von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.
Aber einen formellen Anspruch auf Freistellung haben Sicherheitsbeauftragte nicht.
Wenn allerdings fehlende Zeit der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen als „Hindernis" bezeichnet wird, ,,den Sicherheitsbeauftragten systematisch Aufgaben zu übertragen", muss betont werden, dass ihre Position nicht für solche „systematischen" Beauftragungen vorgesehen ist. ,,Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise und einzelnen Schritten verpflichtet werden", und ,,Unternehmer und Vorgesetzte dürfen ihre Aufgabe nicht auf den Sicherheitsbeauftragten übertragen", und er ist „kein Vollzugsorgan des Unternehmers".
Quelle: Sicherheitsbeauftragte in: sicher ist sicher (sis) (2020)
Teil 1: Auswahl, Bestellung und Rechtsstellung in: Heft 9, S. 403–406




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