
Beschreibung - Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.
Nach der Fortbildung bist du auf dem neuesten Stand der aktuellen Regelungen und kannst die Gefahrenquellen in deinem Bereich erkennen und einschätzen.
Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben für Sicherheitsbeauftragte
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Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
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Anzahl der Beschäftigten
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Räumliche Nähe - im Arbeitsalltag in der Nähe der Kollegen
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Zeitliche Nähe - Im Arbeitsalltag gleiche Arbeitszeiten wie Kollegen
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Fachliche Nähe - Im Arbeitsalltag vergleichbare Aufgaben wie Kollegen
Anerkennung
Kosten
Ausbildungsinhalte
Informiere dich kostenfrei über über unser Auffrischungsseminar nach 3-5 Jahren und erhalte unsere PDF Broschüre
Auffrischungsseminar für Sicherheitsbeauftragte
Online-Fortbildung
Wie du dich ohne Terminsuche, stressfrei und selbsterklärend zum Sicherheitsbeauftragten ausbildest
Nach der Eintragung deiner Kontaktdaten senden wir dir den Zugang
zu unserem Mitgliederbereich sofort per Email zu:
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Aktuelle Broschüre und Angebot per Email
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2 Module und Brandschutz-Simulator gratis
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Einladun zu Live-Webinaren mit unserem Sicherheitsingenieur
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Für alle Sicherheitsbeauftragte nach
3-5 Jahren
Täglich 1-2 Anfragen
Kostenfreier Beratungstermin
Buche dir einen Beratungstermin und wir klären alle offen Fragen zur Online-Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Nach der Beratung hast zu den kompletten Überblick zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitsschutz Weiterbildung.
Gerne klären wir alle Fragen in einem Telefonat mit unserem Spezialisten.
Umfangreiches Skript im PDF-Format
Lernskript gedruckt: DIN A4, Softcover
Aushang zur Benennung zum Sicherheitsbeauftragten
24h Support per Zoom, Email und Telefon
Individuelle Dauer: Abschluss durchschnittlich innerhalb von 8 Tagen nach Beginn.
Premium per Post und persönlich unterschrieben Zertifikat
Freiwillige Live-Webinare in denen wir dir jede Frage beantworten
Zugang zur kompletten, stressfreien und selbsterklärenden Fortbildung
Qualifikation nach dem Standard der Unfallversicherungsträger
Fortbildung in eigenem Tempo und selbstbestimmt
Akzeptanz steigt mit der Flexibilität
Freie Kapazitäten für Präventionsmaßnahmen
Kostenersparnis durch ausbleibende Dienstreisen
Freiwillige SiBe durch attraktive Online-Fortbildung
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Zugang zur Akademie für 6 Monate (statt 10 Wochen)
Zertifikat in doppelter Ausführung + 1x gerahmt
Zugang zum virtuellen Brandschutz-Simulator
Premium Sicherheitsbeauftragten-Abzeichen für deinen Arbeitsplatz
Zugang zu Live-Webinaren für 6 Monate (statt 10 Wochen)
799,-
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Meinungen von Kollegen und Kunden
Lieferumfang
Welche Leistungen kann ich erwarten?
Alle 3 Pakete sind konform nach:
§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 22 Sozialgesetzbuch VII

Sicherheitsbeauftragter Fortbildung
Gut zu wissen:
Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten „Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen" (§ 20 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1) und muss ihnen damit auch die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeit einräumen. Es wird für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichtet, dass die Sicherheitsbeauftragten nach der Fortbildung „für die Teilnahme an Arbeitsstättenbegehungen, Arbeitsplatzbegehungen, Besprechungen, Unfalluntersuchungen etc. von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Aber einen formellen Anspruch auf Freistellung haben Sicherheitsbeauftragte nicht.
Wenn allerdings fehlende Zeit der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen als „Hindernis" bezeichnet wird, ,,den Sicherheitsbeauftragten systematisch Aufgaben zu übertragen", muss betont werden, dass ihre Position nicht für solche „systematischen" Beauftragungen vorgesehen ist. ,,Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise und einzelnen Schritten verpflichtet werden", und ,,Unternehmer und Vorgesetzte dürfen ihre Aufgabe nicht auf den Sicherheitsbeauftragten übertragen", und er ist „kein Vollzugsorgan des Unternehmers".
Quelle: Sicherheitsbeauftragte in: sicher ist sicher (sis) (2020)
Teil 1: Auswahl, Bestellung und Rechtsstellung in: Heft 9, S. 403–406