Auffrischungsseminar für Sicherheitsbeauftragte Online
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Wiederholungsseminar für Sicherheitsbeauftragte

Online-Fortbildung

Auffrischung für alle Sicherheitsbeauftragte nach 3-5 Jahren

Staatlich geprüft und zugelassener Fernlehrgang

Qualifikation nach dem Standard der Unfallversicherungsträger

Fortbildung in eigenem Tempo und selbstbestimmt

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Kostenersparnis durch ausbleibende Dienstreisen

Freiwillige SiBe durch attraktive Online-Fortbildung

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Sicherheitsbeauftragter Fortbildung

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Gut zu wissen:

Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauf­tragten „Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen" (§ 20 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1) und muss ihnen damit auch die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeit einräumen. Es wird für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht (BaFin) berichtet, dass die Sicherheits­beauftragten nach der Fortbildung „für die Teilnahme an Arbeits­stättenbegehungen, Arbeitsplatzbegehungen, Besprechungen, Unfalluntersuchungen etc. von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Aber einen formellen Anspruch auf Freistellung haben Sicherheitsbeauftragte nicht.

Wenn allerdings fehlende Zeit der Sicherheits­beauftragten in Unternehmen als „Hindernis" bezeichnet wird, ,,den Sicherheitsbeauftragten systematisch Aufgaben zu übertragen", muss betont werden, dass ihre Position nicht für sol­che „systematischen" Beauftragungen vorge­sehen ist. ,,Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise und einzelnen Schritten verpflichtet werden", und ,,Unternehmer und Vorgesetzte dürfen ihre Auf­gabe nicht auf den Sicherheitsbeauftragten übertragen", und er ist „kein Vollzugsorgan des Unternehmers".

Quelle: Sicherheits­beauftragte in: sicher ist sicher (sis) (2020)
Teil 1:  Auswahl, Bestellung und Rechts­stellung  in: Heft 9, S. 403–406 

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