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Betriebsanweisung Gefahrstoffe – Pflicht, Aufbau & Vorlage

Worauf es bei Gefahrstoff-Betriebsanweisungen wirklich ankommt

Inhaltsübersicht:

In vielen Betrieben gehören Gefahrstoffe ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag – sei es im Labor, in der Werkstatt oder beim Verarbeiten von Farben, Lacken und Reinigungsmitteln. Was oft übersehen wird: Für den sicheren Umgang mit diesen Stoffen braucht es mehr als ein paar Hinweise auf dem Etikett. Eine rechtssichere, verständlich formulierte Betriebsanweisung ist Pflicht – und zwar für jeden einzelnen Stoff oder jede Stoffgruppe.

Doch wie genau sieht so eine Betriebsanweisung aus? Welche Inhalte sind zwingend erforderlich? Und wie grenzt sie sich eigentlich vom Sicherheitsdatenblatt ab? In diesem Ratgeber zeigen wir, wie eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung Schritt für Schritt aufgebaut wird – mit einem konkreten Mustertext, Beispielen aus der Praxis und einer kostenfreien PDF-Vorlage zum Download.

Ziel ist es, Fach- und Führungskräften eine klare Orientierung zu geben – und gleichzeitig die Umsetzung im Betrieb einfacher zu machen. Ob Handwerksbetrieb, Industrie oder Labor: Die folgenden Inhalte helfen dabei, bestehende Anweisungen zu prüfen, neue korrekt zu erstellen – und bei Unterweisungen auf der sicheren Seite zu sein.

Was ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist ein verbindliches Informationsblatt, das Beschäftigte über die sichere Handhabung von Gefahrstoffen aufklärt. Sie beschreibt klar und verständlich, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen, wie man sich beim Umgang schützen kann und was bei einem Zwischenfall – etwa einem Hautkontakt, einer Verpuffung oder einer Leckage – zu tun ist.

Solche Anweisungen müssen für jede Tätigkeit erstellt werden, bei der Mitarbeiter mit gefährlichen Chemikalien, Stäuben, Gasen oder biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können. Sie sind ein zentrales Werkzeug der Gefährdungsbeurteilung und Grundlage für die regelmäßige Unterweisung gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Werkstätten mit Lösemitteln oder Lacken

  • Laborbereiche mit Chemikalien und Reagenzien

  • Handwerksbetriebe mit Reinigungsmitteln oder Farben

  • Produktionsbereiche mit Kühlschmierstoffen oder Ölen

Anders als Sicherheitsdatenblätter richtet sich die Betriebsanweisung direkt an die Mitarbeitenden. Sie ist kurz, übersichtlich und auf die konkrete Tätigkeit im jeweiligen Betrieb zugeschnitten – keine allgemeine Stoffbeschreibung, sondern praktische Anleitung vor Ort.

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Diese Inhalte gehören in jede Gefahrstoff-Betriebsanweisung

Damit eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ihren Zweck erfüllt, muss sie bestimmte Inhalte klar und nachvollziehbar vermitteln. Die Struktur ist dabei nicht willkürlich – sie orientiert sich an der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 555) und an § 14 GefStoffV. Wichtig ist: Die Information muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – also verständlich, kompakt und direkt am Arbeitsplatz.

Typische Bestandteile einer Gefahrstoff-Betriebsanweisung sind:

  • Bezeichnung des Stoffs oder Produkts
    z. B. Aceton, Salzsäure 30 %, Kühlschmierstoff XY

  • Gefahren für Mensch und Umwelt
    z. B. reizend, ätzend, explosionsfähig bei Hitze

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
    z. B. Schutzhandschuhe tragen, nicht einatmen, nicht rauchen

  • Verhalten im Gefahrenfall
    z. B. Hautkontakt: sofort mit Wasser spülen, bei Verschlucken: Arzt aufsuchen

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
    inkl. Notfallnummern und zuständiger Ersthelfer

  • Entsorgungshinweise
    z. B. in Spezialbehälter, nicht in Ausguss oder Hausmüll

  • Zuständige Personen / Ansprechpartner
    z. B. SiFa, Vorgesetzter, Gefahrstoffbeauftragter

Wichtig: Die Betriebsanweisung muss spezifisch sein. Eine allgemeine Vorlage reicht nicht aus, wenn mehrere Tätigkeiten oder Stoffe betroffen sind. Für jeden relevanten Gefahrstoff (bzw. jede Stoffgruppe) ist eine eigene, arbeitsplatzspezifische Anweisung zu erstellen.

Eine visuell gut gestaltete Anweisung (Farben, Piktogramme, klare Icons) verbessert das Verständnis deutlich – besonders bei Mitarbeitenden mit wenig Fachkenntnis oder Sprachbarrieren.

Praxisbeispiel – Betriebsanweisung für einen Lösemittel-Einsatz

Wie eine praxisnahe Betriebsanweisung für Gefahrstoffe konkret aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel. In vielen Werkstätten und handwerklichen Betrieben kommen Lösemittel regelmäßig zum Einsatz – etwa zum Entfetten, Reinigen oder Verdünnen. Genau hier ist besondere Vorsicht geboten: Viele dieser Stoffe sind leicht entzündlich, gesundheitsschädlich oder reizen Haut und Atemwege.

Beispiel: Aceton als Lösemittel in einer Werkstatt

  • Gefahrstoffbezeichnung: Aceton (CAS-Nr. 67-64-1)

  • Einsatzbereich: Entfernen von Kleberresten an Werkstücken

  • Gefahren: Hochentzündlich, reizt Augen und Atemwege, kann bei häufiger Exposition Kopfschmerzen oder Hautaustrocknung verursachen

  • Schutzmaßnahmen:

    • Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden

    • Chemikalien-Schutzhandschuhe tragen

    • Hautkontakt vermeiden, keine offene Flamme oder Funken in der Nähe

  • Verhalten im Gefahrenfall:

    • Bei Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen

    • Bei Augenkontakt: Gründlich mit Wasser spülen und ärztlich abklären

    • Bei Brand: CO₂- oder Schaumlöscher verwenden, Umgebung räumen

  • Entsorgung: Reste in dafür vorgesehenem Gefahrstoffbehälter sammeln, niemals in den Ausguss

  • Verantwortlich: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Werkstattleitung

Beispiel: Molykote® 106 – Montagegleitmittel

Gefahren für Mensch und Umwelt:

  • Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar

  • Haut- und Augenreizungen möglich

  • Umweltgefährdend – darf nicht in Gewässer gelangen

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:

  • Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden

  • Beim Umgang Schutzhandschuhe aus Nitril und Schutzbrille tragen

  • Kontakt mit Haut und Augen vermeiden

  • Nicht essen, trinken oder rauchen während der Anwendung

  • Zündquellen fernhalten – nicht rauchen

  • Behälter dicht geschlossen halten

Verhalten im Gefahrfall:

  • Bei Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen

  • Bei Augenkontakt: Augen mindestens 10 Minuten mit Wasser spülen, Arzt konsultieren

  • Bei Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen

  • Brandfall: CO₂, Löschpulver oder Schaum verwenden

Erste Hilfe:

  • Notruf absetzen, wenn Symptome auftreten

  • Betroffene beruhigen, warm halten, nicht unbeaufsichtigt lassen

  • Sicherheitsdatenblatt bereithalten

Sachgerechte Entsorgung:

  • Reste und leerer Behälter als Sondermüll gemäß lokalen Vorschriften entsorgen

  • Keine Entsorgung über Abwasser oder Hausmüll

Besondere Hinweise:

  • Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt beachten

  • Einweisung und Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend

  • Betriebsanweisung am Arbeitsplatz gut sichtbar aushängen

Betriebsanweisung Beispiel Gefahrstoff Molykote 106

➡️ Tipp: Eine solche Betriebsanweisung kann direkt neben dem Einsatzort ausgehängt oder digital auf dem betrieblichen Endgerät abrufbar gemacht werden. Wichtig ist: Alle Mitarbeitenden, die mit Aceton arbeiten, müssen vorab unterwiesen werden – und im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

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Betriebsanweisung vs. Sicherheitsdatenblatt – wo liegt der Unterschied?

Auf den ersten Blick wirken Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung wie zwei Seiten derselben Medaille. Beide enthalten Informationen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen – doch sie unterscheiden sich deutlich in Zweck, Zielgruppe und Verständlichkeit.

Das Sicherheitsdatenblatt – Pflichtinformation vom Hersteller

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Gefahrstoffs bereitgestellt. Es enthält umfassende Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Gefahrenklassen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Lagerung und Entsorgung. Das Dokument richtet sich primär an Fachkundige – also z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragte oder Betriebsärzte.

Die Betriebsanweisung – verständliche Handlungsanleitung im Betrieb

Im Gegensatz dazu ist die Betriebsanweisung ein betriebsspezifisches Dokument, das sich direkt an die Beschäftigten richtet. Sie übersetzt die teils komplexen Inhalte des Sicherheitsdatenblatts in klare, verständliche und anwendbare Verhaltensregeln für den Arbeitsalltag. Ziel ist es, Beschäftigte präzise zu informieren, was bei der Anwendung des Gefahrstoffs zu tun ist – inklusive Schutzausrüstung, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen.

Wann wird welches Dokument benötigt?

Das Sicherheitsdatenblatt bildet die Grundlage – ohne geht es nicht. Doch die Betriebsanweisung ist das umsetzbare Ergebnis daraus und muss für jede Tätigkeit mit einem Gefahrstoff erstellt und bereitgestellt werden. Sie ist integraler Bestandteil der Unterweisung und sollte an der entsprechenden Arbeitsstelle gut sichtbar ausgehängt oder digital verfügbar sein.

Häufige Fehler bei Gefahrstoff-Betriebsanweisungen

Auch wenn das Erstellen einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe gesetzlich vorgeschrieben ist, schleichen sich in der Praxis immer wieder typische Fehler ein – mit teils erheblichen Folgen für den Arbeitsschutz:

  • Veraltete Informationen: Gefahrstoffdaten und Schutzmaßnahmen ändern sich mit neuen Sicherheitsdatenblättern oder geänderten Vorschriften. Betriebsanweisungen, die nicht regelmäßig überprüft werden, verlieren ihre Gültigkeit.

  • Unvollständige Angaben: Häufig fehlen wichtige Inhalte wie z. B. konkrete Schutzmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder die exakte Stoffbezeichnung gemäß Sicherheitsdatenblatt.

  • Nicht auf den Arbeitsplatz zugeschnitten: Betriebsanweisungen, die nur allgemein gehalten oder aus Vorlagen übernommen wurden, ohne sie an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen (z. B. Raumlüftung, Lagerbedingungen, Schutzkleidung) anzupassen, verfehlen ihr Ziel.

  • Fehlende Unterweisung der Mitarbeitenden: Selbst die beste Betriebsanweisung nützt nichts, wenn Mitarbeitende sie nicht kennen oder verstehen. Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen – dokumentiert und praxisnah.

  • Keine Mehrsprachigkeit: In Betrieben mit internationaler Belegschaft sind Betriebsanweisungen nur dann wirksam, wenn sie in einer Sprache verfasst sind, die alle Beschäftigten sicher verstehen.

Ein klarer Blick auf diese Stolpersteine hilft dabei, die Qualität der Betriebsanweisungen im Unternehmen spürbar zu verbessern – und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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Häufige Fragen zur Betriebsanweisung Büroarbeitsplatz

Muss für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigene Betriebsanweisung erstellt werden?

Ja, denn jede Substanz kann unterschiedliche Gefahren und Schutzmaßnahmen erfordern. In einigen Fällen können Stoffgruppen zusammengefasst werden – aber nur, wenn Art und Gefährdung vergleichbar sind.

Wer ist für die Erstellung der Betriebsanweisung verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Betriebsanweisung zu erstellen. In der Praxis wird dies häufig durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder in Zusammenarbeit mit dem Gefahrstoffbeauftragten übernommen.

Wie oft muss die Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe, eingesetzte Gefahrstoffe oder rechtliche Vorgaben ändern. Eine regelmäßige Prüfung – mindestens einmal jährlich – wird empfohlen.

Wie sieht eine gesetzeskonforme Betriebsanweisung aus?

Sie muss inhaltlich den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) und der Technischen Regel TRGS 555 entsprechen. Die klare Gliederung in Bereiche wie Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall, Erste Hilfe und Entsorgung ist Pflicht.

Reicht es, die Betriebsanweisung auszuhängen?

Nein. Neben der gut sichtbaren Aushängung muss sichergestellt sein, dass alle Mitarbeitenden den Inhalt im Rahmen einer Unterweisung verstanden haben. Nur so wird die Betriebsanweisung im Arbeitsalltag wirksam.

Autorin Cornelia An

Autorin: Frau Cornelia An

Fachkraft für Arbeitssicherheit und E-Learning-Autorin | Mehr erfahren

Erstellt am: 10.06.2025
Zuletzt geändert 10.06.2025

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